Arbeits­gruppe Bund-Kantone hat Bundesrat zur Zollge­setz­re­vi­sion informiert

Das erarbeitete Bereinigungskonzept hinterlässt keine weiteren Differenzen mit den Kantonen.

Allgemein
20.03.2023 von Markus Eberhard
Erdkugel, um die Warenströme flitzen

Die verbockte Revision des Zollgesetzes war schon mehrmals Thema bei unseren News und vor knapp zwei Monaten haben wir darüber berichtet, dass die seit anfangs Jahr im Amt befindliche oberste Finanzchefin, Karin Keller-Sutter, das Zollgesetz mit einer Arbeitsgruppe retten möchte. Denn das revidierte Zollgesetz soll die Basis bilden für das Transformationsprojekt DaziT sowie das neue Warenwirtschaftssystem Passar.

Sie hat dazu Anfang 2023 in Absprache mit der KKJPD eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bund und Kantonen unter dem Vorsitz von alt Regierungs- und Nationalrat Dr. Urs Hofmann (SP) eingesetzt, um die seitens der Kantone geäusserte Kritik an der Gesetzesvorlage aufzunehmen und wenn möglich auszuräumen.

Die Arbeitsgruppe erhielt den Auftrag, bis am 10. März 2023 ein Bereinigungskonzept zuhanden der Departementsvorsteherin EFD und der KKJPD vorzulegen. Das gemeinsame Ziel der Arbeitsgruppe bei der Überarbeitung der Gesetzesbestimmungen bestand darin, den Status quo der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) beizubehalten und die originären und delegierten Aufgaben und Kompetenzen des BAZG, insbesondere im Sicherheits- und Strafverfolgungsbereich, eindeutig zu umschreiben.

Das scheint gelungen zu sein: Die Arbeitsgruppe übergab der Vorsteherin des EFD sowie den Vorständen der KKPKS und der KKJPD ein Bereinigungskonzept mit Änderungsvorschlägen in 16 Bestimmungen. Die Vorstände der KKJPD und der KKPKS sind mit den Vorschlägen einverstanden und der Ansicht, dass ihre Kritikpunkte angemessen berücksichtigt wurden. Es verbleiben somit keine Differenzen zum Bereinigungskonzept.

Die Änderungsvorschläge betreffen in sich abgeschlossene Themenbereiche und Artikel, die neu formuliert und präzisiert wurden. Sie haben keinen Einfluss auf die weiteren Themenbereiche des Gesetzesentwurfs und erfordern somit keine darüberhinausgehenden Anpassungen. Das EFD wird den Bericht der Arbeitsgruppe an die zuständigen parlamentarischen Kommissionen weiterleiten, damit diese das Bereinigungskonzept in ihre weiteren Beratungen einbeziehen können.

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