Zollverwaltung / BAZG erhält Rüffel von Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) kritisiert offen das Vorgehen der Leitung des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), das in einem…
Hinweis:
Tipps:
Anfangs Juli gingen zwei weitere kleinere Teilmodule des umfassenden Projekts DaziT live: E-Begleitdokument und E-Com. Das sind digitale Services, welche das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) als Paket anbietet. Sie ermöglichen die papierlose Interaktion mit einer Zollstelle. Allerdings nur zwischen Spediteur und dem BAZG und nicht zwischen Exporteur und dem BAZG (was für unsere Kunden viel interessanter gewesen wäre).
Die damalige EZV hatte vor über 2 Jahren informiert, dass sie diese Services mittels einer eigenständigen Plattform auf der neuen Basis von DaziT zur Verfügung stellen wird. Anno dazumal hiess es
“Mittels dieser können Sie die Begleitdokumente und Unterlagen an die Zollstelle übermitteln. Die Dateien im PDF- oder Excelformat können Sie über unsere Website (WebGUI) oder mittels Webservice über eine direkte Schnittstelle hochladen. E-Com ist ein fester Bestandteil des Verzollungssystems e-dec. Sie können über E-Com direkt mit der Zollstelle kommunizieren – und umgekehrt. Die Übermittlung erfolgt via Webservice und setzt eine Implementierung in Ihrer Verzollungssoftware voraus.”
Zu diesem Zeitpunkt gingen wir auch davon aus, dass Exporteure diesen Service nutzen können, zumal die Zollbehörde viele Vorteile aufgeführt hat, wie:
Doch wie sich herausgestellt hat, ist dieser Service (vorderhand) nicht für Exporteure gedacht. Auch wenn dieser Zwischenschritt sicher sinnvoll ist und von daher zu begrüssen, ist die Enttäuschung bei unserer Kundschaft gross, dass sie davon keinen Nutzen hat. Denn dieser Service ist vorderhand nur für diejenigen Parteien interessant, die die Selektionsanfrage (s. dazu unseren Beitrag Welche Schritte müssen für die Ausfuhrzollanmeldung durchgeführt werden?) macht und das sind bei unseren Kunden die Spediteure / Transporteure. Konkret gilt:
Von daher müssen Exporteure wohl noch einige Jahre warten, bis Sie von (Teilschritten) des neuen DaziT-Systems profitieren können! Und somit dürfen / müssen wir auch nichts ändern an unseren Angeboten Seminar Importabwicklung und Seminar Exportabwicklung, wo wir Sie im Detail über die aktuell gültigen Verfahren und Abläufe informieren.
Über den Autor Markus Eberhard
Aktuelles Zollwissen direkt in Ihre Inbox! Abonnieren Sie jetzt unseren Zollnewsletter.