Wenn Sie Güter aus der Schweiz exportieren, die von den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen erfasst sind, haben Sie vor der Ausfuhr eine Ausfuhrbewilligung beim SECO zu beantragen.
Bewilligungspflichtige Industriegüter sind beispielsweise:
- Nukleare Güter (Anhang 2, Teil 1 der GKV)
- Dual-Use Güter (Anhang 2, Teil 2 der GKV)
- Besondere militärische Güter (Anhang 3 der GKV)
- Strategische Güter (Anhang 4 der GKV)
- Nationalen Ausfuhrkontrollen unterliegende Güter (Anhang 5 der GKV)
- Gelistete Chemikalien der Chemikalienkontrollverordnung (ChKV)
- Güter für Mobilfunk und Überwachungstechnologie gemäss der Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung (VIM)
Im Bereich des
Kriegsmaterials wird unter anderem in folgenden Fällen eine
Ausfuhrgenehmigung benötigt:
- Die Herstellung von Kriegsmaterial
- Der Handel mit Kriegsmaterial
- Die Vermittlung von Kriegsmaterial
- Die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Kriegsmaterial
- Die Übertragung von Immaterialgütern, einschliesslich Know-how, und die Einräumung von Rechten daran, sofern sie sich auf Kriegsmaterial beziehen und an natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz im Ausland erfolgen
In den länderspezifischen
Embargos / Sanktionen finden Sie häufig Gesetzesartikel, dass die Lieferung der Güter für die Verwendung in einem bestimmten Industriesektor oder für eine bestimmte Endverwendung verboten oder bewilligungspflichtig sind. Hierzu müssen Sie als Schweizer Ausführer zuerst die Sanktionsmassnahmen des entsprechenden Landes lesen, damit Sie wissen, ob Sie für die Ausfuhr in dieses Land eine Ausfuhrbewilligung beim SECO zu beantragen haben.
Für den Export von gewissen nuklearen Gütern benötigen Sie eine Ausfuhrbewilligung vom Bundesamt für Energie (BFE).
Natürlich gibt es noch weitere Fälle, für die Sie eine Ausfuhrgenehmigung benötigen, wie z.B. bei der Ausfuhr von geschützten Pflanzen oder Tieren sowie Produkten daraus. Eine Ausfuhrbewilligung CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) brauchen Sie etwa beim Export von Uhrenarmbändern aus Krokodilleder.
Wir fokussieren uns in diesem Beitrag auf die Ausfuhrbewilligungen von Industriegütern aus der Schweiz, welche vom SECO erteilt werden. Deshalb ist die Aufzählung in der obigen Liste nicht abschliessend.