Dual-Use Güter (übersetzt: Güter mit doppeltem Verwendungszweck) sind beim Export einer Bewilligungspflicht unterstellt. Dies bedeutet, dass im Rahmen der güterbezogenen Exportkontrolle alle Güter durch den Exporteur überprüft werden müssen, damit definiert werden kann, ob für die Ausfuhrlieferung eine Bewilligung eingeholt werden muss.
Auch wenn Sie zuerst denken, dass Ihre Güter nicht unter die Definition der Dual-Use Güter (mit Doppelverwendungsfähigkeit) fallen, ist es trotzdem notwendig, diese Güterprüfung vorzunehmen. Sie wissen danach mit Bestimmtheit, ob Ihre Güter nicht bewilligungspflichtig (in Deutschland auch genehmigungspflichtig genannt) sind. Sie müssen dies gegenüber den Behörden auch entsprechend belegen können.

Unsere Fachbeiträge sollen Verantwortliche in Firmen bei der täglichen Arbeit unterstützen. Viele Themen sind teils sehr komplex und wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wir sind bestrebt, die Inhalte jeweils stets aktuell zu halten, bieten dafür aber keine Garantie.
Der Exporteur / Importeur ist selbst für die Einhaltung der relevanten Gesetzgebungen verantwortlich.
1. Was sind Dual-Use Güter?
Das Güterkontrollgesetz (GKG) und die Güterkontrollverordnung (GKV) regeln die Bestimmungen zum Umgang von Dual-Use Gütern. Der Begriff Güter umfasst in diesen Gesetzgebungen nicht nur Produkte, sondern auch Technologie und Software. Wenn wir in diesem Beitrag von Gütern / Waren sprechen, sind im Sinne der Exportkontrolle auch Technologie und Software gemeint. Dual-Use Güter sind hauptsächlich Industrieprodukte, welche aufgrund ihrer Spezifikationen als Dual-Use Güter eingestuft werden.

Im Teilbereich der Güterprüfung geht es darum, dass Firmen identifizieren müssen, ob ihre Güter unter eine der folgenden Regeln fallen:
- Dual-Use Güter
- besondere militärische Güter oder
- Kriegsmaterialgesetzgebung
Diese Überprüfung ist in jedem Betrieb in Eigenverantwortung sicherzustellen. Das gesamte Produktsortiment muss gegenüber den verschiedenen Anhängen (Güterlisten oder in Deutschland auch Ausfuhrliste genannt) kontrolliert werden.
2. Wer muss die Überprüfung von Dual-Use Gütern vornehmen?
Die Güterprüfung (auch Güterklassifizierung genannt) muss durch jede Firma eigenverantwortlich durchgeführt und dokumentiert werden. Die Güterklassifizierung kann oftmals nur durch Mitarbeiter mit fundierten Produktkenntnissen erfolgen.
In vielen Firmen sehen wir, dass die Exportkontrolle auf den Schultern der Exportsachbearbeiterin lastet. Dabei verfügt diese Person meistens nicht über genügend technische Produktkenntnisse, damit sie die Klassifizierung durchführen kann.
Wir empfehlen deshalb, die Exportkontroll-Prüfschritte auf verschiedene Abteilungen oder Mitarbeiter aufzuteilen, sodass die Arbeiten auch entsprechend durchgeführt werden können. Der Exportkontrollverantwortliche koordiniert und überwacht die Prozesse und das Exportkontrollpersonal führt die operativen Arbeiten aus. Für die Regelung dieser Aufgaben und die Definition der verantwortlichen Personen benötigt jeder Betrieb ein internes Kontrollprogramm (ICP). In unserem Zollbegriff Internal Compliance Program (ICP) finden Sie die dafür notwendigen Informationen.


Diese beantworten wir Ihnen gerne auch an der nächsten Veranstaltung.
3. Wo findet man die Dual-Use Güterlisten und wie sind diese aufgebaut?
In verschiedenen internationalen Arbeitsgruppen und Gremien sind Güterlisten ausgearbeitet worden, die von verschiedenen Ländern in nationales Recht umgewandelt wurden. Am 13. Dezember 1996 trat in der Schweiz das Güterkontrollgesetz in Kraft. Knapp 20 Jahre später wurde die darauf aufbauende Güterkontrollverordnung (GKV) generalüberholt.
Die Dual-Use Güterlisten (Anhänge zur Güterkontrollverordnung) werden auf der Website des SECO publiziert.
Anhänge 1 und 2 GKV → beinhalten Dual-Use Güter
Anhang 3 GKV → beinhaltet besondere militärische Güter
Anhang 4 GKV → beinhaltet strategische Güter (im Moment keine definiert)
Anhang 5 GKV → beinhaltet Güter, die nationalen Ausfuhrkontrollen unterliegen
Anhang 6 GKV → beinhaltet Staaten des Schengen-Assoziierungsabkommens (nach Artikel 4c)
Anhang 7 GKV → beinhaltet Staaten nach Artikel 12, Absatz 1
Der Aufbau der Dual-Use Liste (Anhänge 1 und 2), im Sinne der international nahezu harmonisierten Gesetzgebungen, sieht wie folgt aus:
Kategorien (Produktbereiche)
- Kategorie 0: Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung
- Kategorie 1: Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung
- Kategorie 2: Werkstoffbearbeitung
- Kategorie 3: Allgemeine Elektronik
- Kategorie 4: Rechner
- Kategorie 5: Telekommunikation und Informationssicherheit
- Kategorie 6: Sensoren und Laser
- Kategorie 7: Luftfahrtelektronik und Navigation
- Kategorie 8: Meeres- und Schiffstechnik
- Kategorie 9: Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe
Gattungen
- Gattung A: Systeme, Ausrüstungen und Bestandteile
- Gattung B: Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
- Gattung C: Werkstoffe und Materialien
- Gattung D: Datenverarbeitungsprogramme (Software)
- Gattung E: Technologie
Die Exportkontrollnummer (EKN) setzt sich zusammen aus «Kategorie – Gattung – Kennzeichnungsnummer» und zusätzlichen Ziffern sowie Buchstaben, so wie sie in der Güterliste ersichtlich sind.

Ein Ventil, welches folgende Eigenschaften besitzt, ist bewilligungspflichtig:
a) Nennweite grösser/gleich 5 mm
b) mit Federbalgabdichtung und
c) ganz aus Aluminium, Aluminiumlegierungen, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gewichtsprozent Nickel hergestellt oder damit ausgekleidet
Entsprechend setzt sich die EKN zusammen: aus Kategorie 2 (Werkstoffbearbeitung) aus der Gattung A (Systeme, Ausrüstungen und Bestandteile) und der Kennzeichnungsnummer 226 = EKN 2A226.
4. Wie werden Dual-Use Güter bestimmt? Ablauf anhand eines Beispiels.
Eine Güterklassifizierung ist für das gesamte Produktsortiment notwendig. Wenn Sie die Güterprüfung für Ihre Produkte vorgenommen haben, müssen Sie jeweils nur noch die jährlichen Änderungen der Güterlisten überprüfen und definieren, ob gewisse Produkte von den Änderungen betroffen sind. Dafür benötigen Sie eine Dokumentation der Güterklassifizierung.
Die meisten Firmen erstellen eine Excel-Datei, in welcher folgende Angaben ersichtlich sind:
Klicken um Tabelle zu öffnen
Artikelnr. | Warenbez. | Zolltarifnr. | Ursprungsland | EKN | Zutreffend | Bewilligung |
---|---|---|---|---|---|---|
1275.115 | Rückschlagventil | 8481.3090 | Deutschland |
2A226 0B001 2B350g |
a) + b) + c) ja nein 1. a) + b) nein |
ja |
3876.271 | Stahlrohr | 7304.5912 | Frankreich | 2B350h | 1. ja | ja |
3877.892 | Stahlrohr | 7304.5912 | Frankreich | 2B350h | nein | nein |
Die Dual-Use Güterliste umfasst, je nach Jahr, zwischen 200 und 400 Seiten und wird als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie ein Hilfsmittel anwenden können, das Sie einfacher und schneller ans Ziel führt. Jedoch ist zu beachten, dass dieses Dokument keinen rechtlichen Charakter hat und vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Deutschland als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt wird.
Zudem müssen wir zwingend darauf hinweisen, dass ein Einstieg in die Güterklassifizierung via die Zolltarifnummer nur dann zielführend ist, sofern Ihre Zolltarifnummer für das entsprechende Produkt korrekt definiert wurde. Leider sehen wir in vielen Betrieben, dass der Zolltarifnummer zu wenig Beachtung geschenkt wird und die Produkte häufig nicht korrekt in den Zolltarif Tares eingereiht wurden. Bei einer falsch definierten Zolltarifnummer gehen Sie von Beginn an in die falsche Richtung, und die Güterklassifizierung wird am Ende nicht korrekt sein! Deshalb prüfen Sie bitte die Richtigkeit der Zolltarifnummer, bevor Sie diese Vereinfachung mit dem Hilfsmittel des BAFA anwenden. Um ganz sicher zu sein, dass Ihre Zolltarifnummer korrekt ist, können Sie auch eine Zolltarifauskunft beantragen. Massgebend für die Einhaltung der Gesetze in der Schweiz bezüglich den Dual-Use Gütern sind nach wie vor die Anhänge 1 und 2 der GKV.

Ablauf anhand eines Beispiels
Schritt 1: Sie möchten einen Frequenzumwandler exportieren und müssen prüfen, ob dieser Frequenzumwandler einer Bewilligungspflicht für Dual-Use Güter unterliegt. Der Frequenzumrichter soll nach Deutschland exportiert werden. Für den Export des Produktes benötigen Sie eine Zolltarifnummer, die Sie im Tares heraussuchen. Die korrekte Zolltarifnummer für dieses Beispiel lautet 8504.4000.

Schritt 2: Sie rufen die Website des BAFA auf und gehen unter dem Themenpunkt Aussenwirtschaft / Ausfuhrkontrolle zu den Güterlisten, wo Sie ein Umschlüsselungsverzeichnis finden. Lesen Sie die einleitenden Texte sowie die Erläuterungen im Dokument «Vorwort» genau durch, damit Sie auch wissen, wie dieses Hilfsmittel Sie bei der Güterklassifizierung unterstützen kann.
Schritt 3: Für den Frequenzumwandler mit der Zolltarifnummer 8504.4000 öffnen Sie das Dokument «Abschnitt XVI – Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektronische Waren,… (Kapitel 84 und 85)».
Sie sehen, dass dieses Umschlüsselungsverzeichnis nach den römischen Abschnitten und nach den Zolltarifkapiteln aufgebaut ist. Beim Frequenzumwandler befinden wir uns im Zolltarifkapitel 85 und deshalb ist dieses Dokument massgebend.
Schritt 4: In dieser PDF-Datei scrollen Sie nach unten, bis Sie sich am Anfang vom Zolltarifkapitel 85 befinden. Jetzt prüfen Sie den Teil A. Allgemeines zum Kapitel 85, ob Ihr Produkt von einzelnen Definitionen betroffen ist. Die Nummern auf der rechten Seite im Dokument sind die sogenannten Güterlisten-Nummern oder auch Exportkontrollnummern genannt.
Die Zahlen, welche nur vierstellig aufgeführt werden, weisen auf eine ML-Nummer (military listed) hin und dafür prüfen Sie den Anhang 3 gemäss GKV für besondere militärische Güter. 0017 im BAFA Umschlüsselungsverzeichnis bedeutet, dass ML17 im Anhang 3 der GKV geprüft werden muss.
Überprüfen Sie auch die einzelnen Exportkontrollnummern des Allgemeinen Teils, analog zur Vorgehensweise im Schritt 5.

Schritt 5: Jetzt scrollen Sie im BAFA Umschlüsselungsverzeichnis zum Teil B. Besonderes (Einzelpositionen). Hier suchen Sie Ihre Zolltarifnummer, wobei Sie nur die sechsstellige Tarifnummer beachten müssen, da die Zolltarifnummern international nur auf sechs Stellen identisch sind. Bei der sechsstelligen Zolltarifnummer 8504.40 werden verschiedene EKN angezeigt, welche zutreffen könnten.

Schritt 6: Kopieren Sie die im Umschlüsselungsverzeichnis aufgeführten EKN und gehen Sie zurück in die Anhänge 2 und 3 auf der SECO Seite. Dort suchen Sie mit der Suchfunktion die einzelnen EKN, welche bei einem Frequenzumwandler zutreffen könnten und lesen, ob Ihr Produkt diesen Spezifikationen entspricht. Bitte lesen Sie auch hier sorgfältig die einleitenden Bemerkungen der Güterliste, damit Sie diese korrekt anwenden.

Nun haben Sie gesehen, wie die Klassifizierung von Dual-Use Gütern als ein Teilbereich der Exportkontrolle für alle Ihre Produkte durchgeführt werden muss. Falls ein Produkt die Spezifikationen erfüllt, benötigen Sie eine Ausfuhrbewilligung (in Deutschland auch Ausfuhrgenehmigung genannt) für diese Waren.
Was Sie jetzt noch nicht geprüft haben, ist der Anhang 3 der GKV der besonderen militärischen Güter. Sofern Ihre Güter militärisch verwendet werden, müssen Sie dies wissen und diese Abklärung wird mittels der Endverbleibserklärung durchgeführt und dokumentiert.
Nicht zu vergessen: die Überprüfung der Teilbereiche Personen / Firmen (Sanktionslistenprüfung) und Länder (Embargo / Sanktionen) muss zusätzlich durchgeführt werden. Lesen Sie mehr dazu in den Beiträgen Sanktionslistenprüfung und Embargo / Sanktionen.

Die Güterprüfung von Chemikalien erfolgt nach einer ähnlichen Vorgehensweise. In der Chemikalienkontrollverordnung gibt es verschiedene Listen, welche geprüft werden müssen. Bitte beachten Sie bei der Güterklassifizierung von Chemikalien auch die Bestandteile-Regelung bei Mischungen.

Gerne unterstützen wir Sie individuell auf Ihre Firma abgestimmt mit einem Beratungsgespräch zum Thema Exportkontrolle.
5. Sind bewilligungspflichtige Anteile im Endprodukt relevant?
Ja. In der Güterkontrollverordnung im Artikel 3 wird Folgendes beschrieben:
«Wer Güter ausführen will, die Bestandteile eines Guts nach Anhang 2 oder 3 enthalten, braucht eine Bewilligung des SECO, wenn die Bestandteile zu den Hauptelementen dieses Guts gehören oder insgesamt mehr als 25 Prozent von dessen Wert nach Artikel 9 der Verordnung vom 12. Oktober 2011 über die Statistik des Aussenhandels ausmachen.»
Sie stellen beispielsweise eine Pumpenbaugruppe her. Die Pumpe selbst entspricht den Spezifikationen von Dual-Use Güter gemäss dem Anhang 2 und ist bewilligungspflichtig. Jetzt müssen Sie prüfen, ob die Pumpe als Hauptelement des Endproduktes gilt oder in der Stückliste der Baugruppe mehr als 25 % am Verkaufspreis der Baugruppe ausmacht. Bei einer Pumpenbaugruppe bildet die Pumpe das Hauptelement und somit benötigen Sie für den Export der gesamten Baugruppe (Endprodukt) eine Bewilligung.
Für die Prüfung der Anteile-Regelung ist zu beachten: Der Wert der Baugruppe, welcher 100 % bildet, ist der in der Ausfuhrzollanmeldung als Warenwert angemeldete Betrag. Somit können Sie errechnen, ob der bewilligungspflichtige Bestandteil mehr als 25 % ausmacht.
6. Wie müssen Dual-Use Güter in der Zollanmeldung deklariert werden?
Für den Export von Dual-Use Gütern benötigen Sie eine Ausfuhrbewilligung des SECO. Diese Genehmigung beantragen Sie via ELIC in elektronischer Form. Sobald Sie die Bewilligung vom SECO erhalten haben, muss die Bewilligungsnummer in der e-dec Export Ausfuhrliste deklariert werden. Sofern Sie die Ausfuhrzollanmeldung nicht selbst erstellen, ist es zwingend notwendig, dass Sie den Verzollungsdienstleister darüber informieren, dass die Güter als bewilligungspflichtig deklariert werden müssen.
Sofern Sie über eine eigene e-dec Software wie z.B. ExpoWin verfügen und die Ausfuhrliste selbst erstellen, erfassen Sie in der entsprechenden Position folgende Angaben:
- die Art der Bewilligung
- von welcher Stelle die Bewilligung erteilt wurde
- die Bewilligungsnummer und das Datum
- die Positionsnummer der Bewilligung
- die abzuschreibende Menge


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Lea
Definition Dual-Use Güter
Unter Dual-Use Güter sind Waren, Technologien und Software zu verstehen, welche sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Diese Güter sind bewilligungspflichtig, sodass vor einem Export eine Ausfuhrbewilligung eingeholt werden muss.

Über die Autorin Lea Derendinger
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