Die Endverbleibserklärung ist ein Dokument, in welchem der Endverwender der Waren (egal, ob es sich um Güter, Technologie oder Software handelt) unter anderem deklariert, für welche Zwecke die Waren verwendet werden. Sie als Verantwortlicher bei einem Schweizer Ausführer von Gütern müssen dieses «Statement of End-Use» in bestimmten Fällen bei Ihrem Kunden anfragen und ein unterzeichnetes Exemplar bei Ihnen aufbewahren.
Die EVE beinhaltet unter anderem folgende Fragen, welche durch den Kunden beantwortet werden müssen:
- Welcher Warenwert wird für die Güter deklariert?
- In welchem Land findet die Endverwendung statt?
- Werden die Güter in ein Produkt eingebaut?
- Wer ist der Endverwender?
- Findet eine militärische Endverwendung statt?
- Etc.
Nebst der detaillierten Beschreibung des Verwendungszwecks enthält die Endverbleibserklärung verschiedene weitere Erklärungen des Empfängers bzw. Endverwenders zur Verwendung des Guts sowie Vorbehalte bezüglich des Reexports.
Der Bereich der Exportkontrolle fordert: «Know your customer» (Sie müssen Ihren Kunden und die Verwendung Ihrer Produkte kennen). Eine militärische Endverwendung kann eine Bewilligungspflicht hervorrufen, was bedeutet, dass Sie als Ausführer zuerst eine Ausfuhrbewilligung des SECO verlangen müssen, bevor die Waren exportiert werden. Das End-User Certificate (EUC) ist somit nur ein kleiner Teil der Sachverhaltsklärung für ein Ausfuhrgeschäft.