Softwareanwenderin nutzt die e-dec Software von finesolutions

Software für
Sankti­ons­lis­ten­prü­fung
:
Das sind Ihre Optionen

  • Automatische Prüfung weltweiter Sanktionslisten
  • Jederzeit auf dem aktuellen Stand bleiben
  • Mögliche Export-Schwierigkeiten frühzeitig bemerken
  • Einfache Integration in e-dec Software sowie in SAP S/4HANA
  • Prüfnachweise auf Knopfdruck durch automatische Protokollierung

Sankti­ons­lis­ten­prü­fung per Software: 
Klarheit im Vorfeld eines Exports und später bei einer allfäl­ligen Kontrolle

Unternehmen aus der Schweiz sind im Rahmen der Exportkontrolle gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben des dafür zuständigen Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zu erfüllen. Das gilt für den Teilbereich der Sanktionslisten, die laufend ergänzt werden. Wenn eine Sendung an der Grenze gestoppt wird, kann es zu einer unangenehmen Verzögerung und einem erheblichen Aufwand kommen. Mit unseren Zollsoftwarelösungen automatisieren Sie zahlreiche Zollprozesse – auch die Prüfung gegen verschiedene Sanktionslisten. Integriert in unsere e-dec Software oder direkt in Ihr SAP-System. Über 2’000 Anwender bei mehr als 400 Kunden vertrauen auf unsere Lösungen.

Software für Sankti­ons­lis­ten­prü­fung
im Überblick

S‑CHECK 
Sankti­ons­lis­ten­prü­fung in e‑dec Lösungen
oder als Add-On zu Ihrem ERP-System

Mit S-CHECK prüfen Sie Ihre Geschäftskontakte gegen die wichtigsten internationalen Sanktionslisten. Komfortabel integriert in unsere e-dec-Software, damit Sie auch weitere Zollprozesse automatisch erledigen, wie z.B. das Abholen der Veranlagungsverfügung Export.

S-CHECK ist aber auch als Stand-Alone-Lösung verfügbar, sodass Sie über einen Cloud-Zugang die Prüfung jeweils manuell durchführen und rechtskonform dokumentieren können.

<b>S-CHECK</b>
S-CHECK

Die leistungsfähige Lösung zur Sanktionslistenprüfung als Teil der Exportkontrolle, die wichtige internationale Listen und insbesondere auch die SECO Sanktionsliste berücksichtigt.

Jetzt zu S-CHECK informieren

pControl 
Sankti­ons­listen-Screening in SAP

Sie nutzen SAP S/4HANA und wollen dort die automatische Sanktionslistenprüfung integrieren? Hierfür können wir Ihnen pControl anbieten. Diese kann einfach mit pZoll integriert werden oder mit weiteren Absprungpunkten im ganzen Auftragsabwicklungsprozess. Damit können die Prüfungen zu verschiedenen Zeitpunkten sehr effizient und wirkungsvoll innerhalb des SAP ERP-Systems automatisiert durchgeführt werden.

Ein grosser Vorteil von pControl: Sie erfahren bereits bei der Angebotserstellung in Ihrem SAP-System, ob eine Adresse auf einer Sanktionsliste steht. Das kann Ihnen viel Ärger und Aufwand ersparen.

<b>pControl</b>
pControl

Die effiziente Lösung zur Sanktionslistenprüfung innerhalb von SAP-Systemen, die internationale Listen und auch die SECO-Liste berücksichtigt.

Online-Präsentation zu pControl anfragen

Einblick in unsere Software
für Sankti­ons­lis­ten­über­prü­fung 

Das sagen unsere Kunden
zu unseren Software­lö­sungen und unserer Beratung 

«Die Mitarbeitenden von finesolutions sind immer erreichbar, dabei kompetent und freundlich. Der Support bietet uns grossen Nutzen und ist wirklich Weltklasse. Dazu überschaubar und familiär – das passt ideal zu uns.»

Manuela Burkhalter Export/LC Fachverantwortliche Uster Technologies AG
Zur Erfolgsstory

«Neben Schnelligkeit und breiter Fachkompetenz bietet finesolutions vor allem Verständnis. Verständnis für unsere gewachsenen Strukturen, die im ERP nicht immer nach Lehrbuch abgebildet sind. Individuelle Lösungen dafür wurden bislang immer gemeinsam gefunden.»

Lena Höfs Leitung operative kaufmännische Auftragsabwicklung NETSTAL Maschinen AG
Zur Erfolgsstory
Uster Logo
logo der firma netstal maschinen ag

Fakten zur Sankti­ons­lis­ten­prü­fung-Software 

Ausgangslage

Ausgangs­lage

Gesetzliche Pflichten

  • Schweizer Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, zu überprüfen, ob ihre Geschäftspartner auf der Schweizer SECO-Liste sowie je nach Ausgangslage auf weiteren internationalen Listen stehen.
  • Bei Niederlassungen im Ausland müssen die dortigen Niederlassungen eine Überprüfung durchführen. Oft übernimmt dies jedoch der Hauptsitz in der Schweiz.

Manuelle oder gar keine Prüfung

Fakt ist jedoch:

  • Vielen verantwortlichen Personen in den exportierenden Unternehmen ist nicht bewusst, dass sie zu einer Überprüfung verpflichtet sind.
  • Gelegentlich wird in die SECO-Liste geschaut. Hier regiert jedoch eher das Zufallsprinzip.
  • Eine systematische Vorgehensweise und Absicherung mittels Protokollierung der Prüfergebnisse findet nicht statt.

Vorzeitige Endstation Spediteur

Kommt es wegen fehlender Prüfung zu einer Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen oder einer Person, die auf einer Sanktionsliste steht, stehen Ihre Güter oftmals beim Spediteur still. Denn er ist gesetzlich ebenso verpflichtet, die Prüfung durchzuführen, was dieser oftmals ernster nimmt als der Exporteur. In einem solchen Fall muss allerdings der gesamte Exportvorgang rückabgewickelt werden.

Vorteile Kosten

Das fineso­lu­tions Support-Team

Portraitbild einer männlichen Person, die strahlend in die Kamera lächelt Portraitbild einer männlichen Person, die in die Kamera lacht und das Einstecktuch aus dem Jackett zieht
Carlo Losurdo

Wirtschafts­in­for­ma­tiker HF / Mitglied GL, Bereichs­leiter Zollsoft­ware

Portraitbild einer männlichen Person, die strahlend in die Kamera lächelt Portraitbild einer männlichen Person, die ein Headset trägt
Dominick Lüthi

Projekt­leiter & 3rd level Supporter

Portraitbild einer männlichen Person, die strahlend in die Kamera lächelt Portraitbild einer männlichen Person, die sich gerade ein Headset aufzieht
Fabian Richli

3rd Level-Applika­tions-Supporter

Häufige Fragen rund um
Sankti­ons­lis­ten­prü­fung und entspre­chende Softwarelösungen

Ein wesentlicher Vorteil einer Softwarelösung von uns ist, dass weltweite Sanktionslisten enthalten sind. Hierzu zählen neben der Schweizer SECO Sanktionsadressaten-Liste die Sanktionslisten der Europäischen Union, der USA, der Vereinten Nationen und diverse Ergänzungslisten wie etwa zu Russland und Iran. Allein die USA haben eine Reihe von verschiedenen Listen von diversen US-Behörden, die alle abgedeckt sind.

Solange die Adresse nicht auf einer der Sanktionslisten (SECO, USA, EU, UN und weitere) steht, ist eine geschäftliche Beziehung möglich. Wird die Adresse in eine Sanktionsliste eingetragen, müssen Sie schnellstmöglich reagieren. Durch unsere Softwarelösungen bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand.

Wenn es zu einer Überprüfung durch eine ausländische oder eine Schweizer Behörde kommt, sollten Sie sich für eine Zollberatung an uns wenden.

Sie wollen weiter recher­chieren? Gerne!
Unsere Zollsoft­ware für Schweizer Unternehmen 

Zollsoftware: Der Überblick 

Viele tägliche Zollaufgaben in importierenden und exportierenden Firmen werden immer noch manuell durchgeführt. Selbst wenn man noch so gewissenhaft ist: Es kommt zu Fehlern und die repetitiven Arbeiten sind langweilig. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Zollprozesse mit intelligenter Software effizienter und sicherer machen.

Zu den Zollsoftware Lösungen
e-dec Software 
e-dec Software 

Erledigen Sie Ihre Ausfuhrzollanmeldung und die Abholung der eVV Export möglichst automatisch. Übernehmen Sie vorhandene Daten aus Ihrem ERP-System und gewinnen Sie die Kontrolle über Ihre Ausfuhrprozesse. Bei einer Überprüfung rufen Sie auf Knopfdruck alle relevanten Unterlagen einfach und stressfrei ab.

Zur e-dec Software
<b>eVV</b> Software
eVV Software

Auch beim Import wird eine elektronische Veranlagungsverfügung erstellt. Unternehmen sind verpflichtet, diese abzuholen und gesetzeskonform zu archivieren. Mit unseren eVV-Anwendungen wird dies automatisiert erledigt. Hier erfahren Sie mehr zu unseren eVV Lösungen.

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Ihr Kontakt Simone Meierhofer Simone Meierhofer Leiterin Verkauf / Kundenbetreuung simone.meierhofer@finesolutions.ch +41 44 245 85 86