Sanktionslistenscreening per Software:
Klarheit im Vorfeld eines Exports und später bei einer allfälligen Kontrolle
Unternehmen aus der Schweiz sind im Rahmen der Exportkontrolle gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben des dafür zuständigen Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zu erfüllen. Das gilt für den Teilbereich der Sanktionslisten, die laufend aktualisiert werden. Wenn eine Sendung an der Grenze gestoppt wird, kann es zu einer unangenehmen Verzögerung und einem erheblichen Aufwand kommen. Mit unseren Zollsoftwarelösungen automatisieren Sie zahlreiche Zollprozesse – auch die Prüfung gegen verschiedene Sanktionslisten. Integriert in unsere e-dec Software oder direkt in Ihr SAP-System. Über 2’000 Anwender bei mehr als 400 Kunden vertrauen auf unsere Lösungen.
Software für Sanktionslistenprüfung im Überblick
Prüfen Sie Ihre Geschäftspartner automatisiert gegen alle relevanten Sanktionslisten für einen Schweizer Exporteur. Für Unternehmen, welche die Exportkontrolle ernst nehmen und mit der Prüfung von Adressen gegen die Sanktionslisten beginnen möchten.
ID.prove NEU
Cloud On-PremAutomatisierte Prüfung gegen alle für eine Schweizer Firma relevanten Sanktionslisten. Integration in diverse Vorsysteme, wie z.B. ExpoWin, Ausgezeichnete Resultate bei (vermuteten) Treffern, damit Sie so wenig wie nötig in Ihrem Arbeitsfluss gestört werden.
pControl NEU
SAP ERP & S/4HANASanktionslistenprüfung direkt in SAP ERP. Automatisch einstellbare Prüfungsschritte bei verschiedenen Aufgaben. Grossartige Integration in die bestehenden Prozesse, damit Sie als Anwender möglichst wenig von Hand eingreifen müssen. In Zusammenarbeit mit unserem Partner prodata.<br />
Das sagen unsere Kunden
zu unseren Softwarelösungen und unserer Beratung
«Die Mitarbeitenden von finesolutions sind immer erreichbar, dabei kompetent und freundlich. Der Support bietet uns grossen Nutzen und ist wirklich Weltklasse. Dazu überschaubar und familiär – das passt ideal zu uns. »
Zur Erfolgsstory
«Neben Schnelligkeit und breiter Fachkompetenz bietet finesolutions vor allem Verständnis. Verständnis für unsere gewachsenen Strukturen, die im ERP nicht immer nach Lehrbuch abgebildet sind. Individuelle Lösungen dafür wurden bislang immer gemeinsam gefunden. »
Zur ErfolgsstoryFakten zur Sanktionslistenprüfung-Software
- Schweizer Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, zu überprüfen, ob ihre Geschäftspartner auf der Schweizer SECO-Liste sowie je nach Ausgangslage auf weiteren internationalen Listen stehen.
- Bei Niederlassungen im Ausland müssen die dortigen Niederlassungen eine Überprüfung durchführen. Oft übernimmt dies jedoch der Hauptsitz in der Schweiz.
Fakt ist jedoch:
- Vielen verantwortlichen Personen in den exportierenden Unternehmen ist nicht bewusst, dass sie zu einer Überprüfung verpflichtet sind.
- Gelegentlich wird in die SECO-Liste geschaut. Hier regiert jedoch eher das Zufallsprinzip.
- Eine systematische Vorgehensweise und Absicherung mittels Protokollierung der Prüfergebnisse findet nicht statt.
Kommt es wegen fehlender Prüfung zu einer Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen oder einer Person, die auf einer Sanktionsliste steht, stehen Ihre Güter oftmals beim Spediteur still. Denn er ist gesetzlich ebenso verpflichtet, die Prüfung durchzuführen, was dieser oftmals ernster nimmt als der Exporteur. In einem solchen Fall muss allerdings der gesamte Exportvorgang rückabgewickelt werden.
- Automatische Sanktionslistenprüfung: Durch die Integration in unsere Zollsoftwarelösungen oder direkt innerhalb Ihres SAP ERP-Systems erledigen Sie die Sanktionslistenprüfung automatisch.
- Leicht lesbare Auszeichnung: In Ihrem System erkennen Sie dies an einem Symbol: Ist dieses grün, liegt kein Treffer vor. Ist es nicht grün, müssen Sie mithilfe des Programms die weiteren Abklärungen vornehmen.
- Prüfnachweispflicht erfüllt: Zudem erfüllen Sie die Prüfnachweispflicht, die ebenfalls gesetzlich gefordert ist.
- Sanktionslistenprüfungen spielend leicht nachgewiesen: Kommt es zu Nachfragen, Kontrollen oder Prüfungen durch Behörden, können Sie die durchgeführten Sanktionslistenprüfungen per Knopfdruck nachweisen. Bis zu zehn Jahre zurück.
- Professionelle Zollprozesse: Durch die automatische und zuverlässige Sanktionslistenprüfung beweisen Sie, dass Sie Ihre Zollprozesse im Griff haben.
- Bessere Geschäftsbeziehungen: Dies führt ebenso automatisch zu besseren Beziehungen mit prüfenden Zollbehörden, der Justiz, aber auch mit Geschäftskontakten und weiteren Dienstleistern.
S-CHECK
S-CHECK wird häufig im Rahmen der Einführung von ExpoWin genutzt bzw. integriert. Es fallen Lizenz- sowie Einführungskosten an, plus Kosten für ein Paket an Prüftransaktionen.
pControl
Bei pControl im Rahmen einer SAP-Lösung fallen einmalige Lizenz- und Einführungskosten sowie jährliche Wartungsgebühren an. Zudem benötigen Sie ein Abonnement für eine Sanktionslisten-Datenquelle wie z.B. die vom Reguvis Bundesanzeiger Verlag.
Eine konkrete Offerte können wir Ihnen gerne nach einem persönlichen Informationsgespräch erstellen.
Das finesolutions Support-Team
Häufige Fragen rund um
Sanktionslistenprüfung und entsprechende Softwarelösungen
Sind alle relevanten Sanktionslisten in der Software enthalten?
Ein wesentlicher Vorteil einer Softwarelösung von uns ist, dass weltweite Sanktionslisten enthalten sind. Hierzu zählen neben der Schweizer SECO Sanktionsadressaten-Liste die Sanktionslisten der Europäischen Union, der USA, der Vereinten Nationen und diverse Ergänzungslisten wie etwa zu Russland und Iran. Allein die USA haben eine Reihe von verschiedenen Listen von diversen US-Behörden, die alle abgedeckt sind.
Wir haben geschäftliche Anfragen und befürchten, dass der Kunde möglicherweise bald auf einer Sanktionsliste stehen wird. Wie sollen wir vorgehen?
Solange die Adresse nicht auf einer der Sanktionslisten (SECO, USA, EU, UN und weitere) steht, ist eine geschäftliche Beziehung möglich. Wird die Adresse in eine Sanktionsliste eingetragen, müssen Sie schnellstmöglich reagieren. Durch unsere Softwarelösungen bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand.
Wir sind in eine Kontrolle geraten. Was können wir jetzt tun?
Wenn es zu einer Überprüfung durch eine ausländische oder eine Schweizer Behörde kommt, sollten Sie sich für eine Zollberatung an uns wenden.
Unsere Zollsoftware für Schweizer Unternehmen
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