Die drei Teilbereiche der Exportkontrolle sind vielen Firmen nicht bekannt und es fehlt das nötige Fachwissen, um die Prozesse im Betrieb korrekt aufzusetzen. Wir schliessen diese Lücke und bieten Ihnen individuelle Unterstützung bei der Umsetzung der einzelnen Teilbereiche in Ihrem Unternehmen.
Teilbereich Länder:
Oftmals hören wir als Berater «wir liefern nicht in Schurkenstaaten und sind davon nicht betroffen». Wenn wir dann fragen, ob das Unternehmen auch Lieferungen nach Russland tätigt, ist die Antwort jedoch meistens «Ja». Die länderspezifischen Sanktionsmassnahmen sind bei jeder Lieferung in ein sanktioniertes Land zu beachten und einzuhalten.
- Wir zeigen Ihnen auf, von welchen Massnahmen Sie in Ihrem Betrieb betroffen sind und wie Sie die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen können.
Teilbereich Güter:
Wenn wir Firmen befragen, ob sie bewilligungspflichtige Güter liefern, lautet die Antwort oft «wir haben kein Kriegsmaterial und deshalb ist bei uns kein Produkt bewilligungspflichtig». Dies ist ein grosser Irrtum, da auch viele Industriegüter (sog. Dual-Use Güter) bewilligungspflichtig sein können. Die Bewilligungspflicht kann auch durch eine entsprechende Endverwendung entstehen.
- Wir unterstützen Ihren Betrieb, damit Sie Klarheit erlangen können, ob Ihre Güter von einer Bewilligungspflicht betroffen sind. Gerne zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt auf, wie die Güterklassifizierung erfolgen muss und wie Sie diese Informationen dokumentieren, damit Sie nicht jedes Jahr bei der Veröffentlichung der neuen Güterliste von vorne beginnen müssen. In einigen ERP-Systemen kann die Exportkontrollnummer in den Materialstammdaten hinterlegt werden. Wir zeigen Ihnen auf, was zu beachten ist und welche Informationen auf einer Verkaufsrechnung angedruckt werden müssen.
Teilbereich Personen & Firmen:
Auch in diesem Bereich unterliegen Firmen oftmals einem Trugschluss, wenn sie uns mitteilen «wir liefern nur an Händler und müssen die Sanktionslistenprüfung nicht durchführen». Jede Firma muss sicherstellen, dass keine Geschäftsabwicklungen mit sanktionierten Personen oder Firmen durchgeführt werden.
- Gerne zeigen wir Ihnen, wie Sie die entsprechenden Prüfschritte in Ihren Prozessen implementieren können, und wie Sie diesen Teilbereich ganz einfach mit einer Softwarelösung abdecken können.
Bedeutung des Internal Compliance Program (ICP)
Damit diese Teilbereiche in jedem Unternehmen abgedeckt werden können, wird ein Internal Compliance Program (ICP) benötigt. Wir unterstützen Sie praxisorientiert bei der Erstellung Ihres firmenspezifischen ICP. Dabei zeigen wir Ihnen auf, welche Punkte für Ihren Betrieb wichtig sind, damit Sie allfällige Risiken im Bereich der Exportkontrolle minimieren können.
Durchführung Exportkontroll-Audit
Gerne schulen wir Ihre Mitarbeiter im Thema Exportkontrolle oder führen nach erfolgreicher Umsetzung im Betrieb regelmässig ein Exportkontroll-Audit durch. Sie erhalten nach der Durchführung einen Auditbericht, der aufzeigt, ob Lücken im Prozess vorhanden sind und geschlossen werden müssen. Zudem erhalten Sie eine Risikobeurteilung der einzelnen Bereiche sowie Handlungsempfehlungen, die Sie dabei unterstützen, die nötigen Massnahmen umzusetzen.