Die summarische Eingangsmeldung (ENS Entry Summary Declaration) wird schon heute von Fluggesellschaften (Airlines) an den Handlingagenten und den Zoll im Empfangsland übermittelt. Dies geschieht vor Ankunft des Flugzeugs am Zielflughafen.
Werden die Waren auf dem Luftweg in die Zollgebiete der Vertragsparteien verbracht, so ist die vollständige summarische Eingangsanmeldung (ENS) so früh wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb folgender Fristen abzugeben:
- bei Flügen mit einer Dauer von weniger als vier Stunden: spätestens zur tatsächlichen Abflugzeit des Luftfahrzeugs;
- bei anderen Flügen: spätestens vier Stunden vor Ankunft des Luftfahrzeugs am ersten Flughafen in den Zollgebieten der Vertragsparteien.
Seit 1. März 2023 muss die Fluggesellschaft oder der Handlingagent / Spediteur sicherstellen, dass weitere Datensätze vom Abgangsort des Flugzeugs übermittelt werden. Diese PLACI-Daten müssen vor Verlad am Abgangsflughafen an die Zollbehörde des Bestimmungsflughafens sowie dem Handlingagenten übermittelt werden. Diese Daten erhält die Airline vom Spediteur im Abgangsland.
Nach Eingang der PLACI-Daten nimmt die Eingangszollstelle vor Ankunft der Waren im Zollgebiet (der Schweiz, EU oder Norwegens) für Sicherheitszwecke eine geeignete Risikoanalyse vor. Stellt sie ein erhöhtes Sicherheitsrisiko fest, so kann die Person, die die PLACI-Daten übermittelt hat, aufgefordert werden, dass die Ware nicht zum Transport in die Schweiz (resp. EU, Norwegen) verladen wird (Do not load – Meldung).
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