Möglicherweise haben Sie einen eingeschriebenen Brief des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhalten. Der Zoll will mithilfe einer Statusüberprüfung feststellen, ob Sie Ihre Pflichten als EA auch einhalten, und bittet Sie darum, den EA-Auskunftsbogen neu auszufüllen.
Anhand des Auskunftsbogens beurteilt das BAZG, ob Ihre Firma in der Lage ist, die Korrektheit von Präferenznachweisen zu jedem Zeitpunkt zu garantieren und ob das dazu benötigte Wissen vorhanden ist. Dafür müssen Sie unter anderem die verlangten Zahlen richtig angeben. Verlieren Sie den EA-Status, können Sie keine vereinfachten Ursprungserklärungen mehr ausstellen, was Sie sehr viel Zeit kosten wird.
Vielleicht gab es Veränderungen in Ihrem Unternehmen (Wechsel der verantwortlichen Personen, Namensänderung etc.) und Sie müssen dies der Zollbehörde mitteilen. Erfahrungsgemäss wird der Zoll daraufhin den erneut ausgefüllten Auskunftsbogen verlangen. Prüfen Sie vorab, ob Sie diesen neu ausfüllen könnten.
- Wir werfen einen kritischen Blick auf Ihren fertig ausgefüllten EA-Auskunftsbogen, bevor Sie ihn der Zollbehörde einreichen. Die Zahlen in den einzufüllenden Feldern müssen schlüssig sein und wir erkennen allfällige Unstimmigkeiten sofort. Somit können wir Sie auf fragwürdige oder sogar falsche Angaben hinweisen.
- Wir beschaffen Ihre Import- und Exportstatistiken direkt beim BAZG für Sie. Damit korrigieren / ergänzen wir, falls notwendig, Ihre eingetragenen Zahlen im Auskunftsbogen sowie weitere wichtige Aussenhandelsdaten.
- Wir prüfen nicht nur die eingesetzten Zahlen, sondern hinterfragen auch die Abläufe für die Präferenzermittlung. Diesen Prozess – wie ermitteln Sie konkret den Warenursprung Ihrer Produkte – müssen Sie im Detail aufzeigen. Aufgrund unserer zahlreichen Präferenzprojekte und jahrelangen Erfahrungen können wir Ihnen sofort mitteilen, ob Ihre Prozesse glaubhaft sind.
Untenstehend erfahren Sie, bei welchen Fragen im Auskunftsbogen wir Sie konkret unterstützen können:
ABSCHNITT 3: Verantwortliche Personen
Wir haben anlässlich unserer Beratungsmandate mehrfach festgestellt, dass die ursprünglich gemeldete «gesamtverantwortliche Person» nicht mehr bei der Firma arbeitet oder in der Zwischenzeit eine andere Funktion übernommen hat. Dabei müsste bei personellen Wechseln die Zollbehörde darüber informiert und der Nachfolger mitgeteilt werden.
In verschiedenen Betrieben wird einfach der/die ExportsachbearbeiterIn definiert. Dies kann aus diversen Gründen zu internen Spannungen führen und ist aus unserer Sicht nicht optimal. Bei der Frage 3.1 wird eine gesamtverantwortliche Person verlangt, welche auch Weisungsbefugnisse besitzt, um die entsprechenden Prozesse im Betrieb sicherzustellen. Meistens verfügt ein Sachbearbeiter aus der Exportabteilung jedoch nicht über die Kompetenzen, um den Mitarbeitern in der Einkaufsabteilung Anweisungen zu geben für die Belegbeschaffung.
Wir raten deshalb in vielen Fällen, ein Mitglied der Geschäftsleitung zu benennen, welches diese Verantwortung trägt.
ABSCHNITT 4: Unternehmensangaben
Hier können wir Sie beratend unterstützen, damit die korrekten Angaben zu Handel und Produktion gemacht werden.
ABSCHNITT 5: Unternehmensdaten (Angaben Vorjahr)
Exportzahlen
- Frage 5.2: Gesamtes Exportvolumen in CHF
- Frage 5.3: Exportvolumen in CHF pro Bestimmungsland
- Frage 5.9: Häufigste Zolltarifnummern Export mit Wertanteil
Wir haben die Möglichkeit, Ihre Export- und Importstatistik bei der Zollbehörde zu beziehen und können diese Zahlen somit genau auswerten und festhalten.
Importzahlen
- Frage 5.6.2: Direktimporte im Rahmen des Freihandelsabkommens CH-EU in CHF
- Frage 5.6.3: Direktimporte im Rahmen der übrigen Freihandelsabkommen in CHF
Dank der Importstatistik, welche wir beim BAZG beziehen können, ist die Beantwortung dieser Fragen möglich. Die Importstatistik hilft Ihnen auch bei weiteren Optimierungsmöglichkeiten und Sie erkennen auf einen Blick, welche Lieferanten Ihnen hohe Zollabgaben verursachen. Somit können Sie direkt auf die jeweiligen Lieferanten zugehen und die Importe entsprechend optimieren und Zölle / Zollabgaben einsparen.
- Frage 5.6.4: Inlandsbezüge im Rahmen von Freihandelsabkommen in CHF
Diese Zahl können wir nicht verifizieren. Wir führen jedoch gerne Stichproben Ihrer Lieferantenrechnungen oder Lieferantenerklärungen durch und prüfen diese hinsichtlich gültiger Präferenzangaben.
Produktionszahlen
- Frage 5.7: Herstellung
Diese Fragen beziehen sich hauptsächlich auf die Präferenzermittlung für Ihre Fertigungsprodukte. Wir helfen Ihnen, die Fragen aus Zollsicht zu verstehen und erarbeiten bei Bedarf mit Ihnen die Präferenzkalkulation Ihrer Produkte.
- Frage 5.8: Artikelanzahl (Export)
Bei Firmen, welche mit unserer Zoll- & Exportsoftwarelösung ExpoWin arbeiten, können wir diese Auswertung im ExpoWin vornehmen (optionale Zahlenbeschaffung).
- Frage 5.9: Häufigste Tarifnummern Export
Dank der Exportstatistik, welche wir beim Zoll beziehen können, ist die Beantwortung dieser Frage möglich.
ABSCHNITT 6: Organisation der Ursprungsbeurteilung
- Frage 6.1: Erfassung des präferenziellen Ursprungs beim Einkauf
- Frage 6.2: Ermittlungsart des präferenziellen Ursprungs beim Verkauf
Wir können Lücken im Prozess der Präferenzabwicklung sofort erkennen, schulen die Mitarbeiter und unterstützen Sie individuell bei der rechtskonformen Umsetzung in Ihrem Betrieb.
ABSCHNITT 8: Zollverfahren bei der Ausfuhr
Welche Zollverfahren werden angewendet? Dank der Exportstatistik, die wir bei der Zollbehörde beziehen können, ist die Beantwortung dieser Frage möglich.
ABSCHNITT 9: Ausbildung / Informationen
Gerne schulen wir Ihre Mitarbeiter und erstellen Ihnen Seminarzertifikate, welche belegen, dass die Mitarbeiter regelmässig zum Thema des Präferenziellen Warenursprungs geschult werden. Diese ständige Schulung ist eine Voraussetzung für Ermächtigte Ausführer. Auch müssen die EA-Kurse der Handelskammern regelmässig besucht werden.
Ihr Nutzen dank unserer Unterstützung:
- Ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten: Sie erhalten eine ehrliche und realistische Einschätzung von uns zu den Erfolgsaussichten Ihrer EA-Überprüfung
- Korrekter EA-Auskunftsbogen: Sie reichen einen vollständigen und korrekten EA-Auskunftsbogen bei den Zollbehörden ein
- Klare Verantwortlichkeiten: Die Verantwortlichkeiten und Aufgaben im Bereich Präferenzkalkulation sind klar geregelt
- Sicherer Umgang: Ihre Mitarbeiter fühlen sich im Umgang mit dem präferenziellen Warenursprung sicher
- Effiziente Prozesse: Ihre internen individuellen Prozesse sind aus Zollsicht effizient und natürlich zollkonform
- Korrekte Präferenzkalkulationen: Ihre Präferenzkalkulationen sind korrekt und die Präferenznachweise seitens Einkauf und Verkauf sind formell richtig
Gerne können Sie vor dem Ausfüllen des EA-Auskunftsbogens auch unsere
Checkliste «Sind Sie bereit für den EA-Status?» durchgehen, damit Sie prüfen können, ob Sie für eine EA-Statusüberprüfung durch den Zoll gewappnet sind. In unserer unten aufgeführten Beratungspauschale ist eine Kontrolle der Checkliste nicht vorgesehen, d.h. diese ist nur zur Unterstützung für Ihre Vorbereitungsarbeiten vorgesehen.