Veredelungsverkehr / Reparaturen
Der Veredelungsverkehr umfasst ein spezielles Verfahren zur vorübergehenden Ein- & Ausfuhr von Waren zur Bearbeitung, Verarbeitung und Ausbesserung (Reparatur).
Ein Zollverfahren stellt die zollrechtliche Behandlung von grenzüberschreitenden Warenlieferungen dar. Für verschiedene Abwicklungen von Warensendungen können unterschiedliche Zollverfahren angewendet werden. Eine endgültige Exportlieferung fällt unter das Ausfuhrverfahren oder eine Lieferung von Waren an eine Messe kann mit einem Carnet ATA (Verfahren der vorübergehenden Verwendung) abgewickelt werden.
Nachfolgend finden Sie alle Zollverfahren gemäss Schweizer Zollrecht, welche je nach Ausgangslage angewendet werden können:
Der Ausbesserungsverkehr (Reparaturverkehr) ist kein wählbares Zollverfahren, sondern gilt als eine Veredelung und gehört somit zum Verfahren der aktiven und passiven Veredelung.
Das BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) behandelt in der Richtlinie 10 (R-10) umfassend die Vorschriften und Informationen, was sowohl die Anmeldung für den Reiseverkehr (für private Personen) als auch den Handelswarenverkehr (für Firmen) betrifft. Im Detail ist in den verschiedenen Kapiteln festgehalten, was bei der Ein- und Ausfuhr von Waren berücksichtigt werden muss.
Ebenfalls geben die Richtlinien Auskunft über die vereinfachten und die besonderen Verfahren, wie wir sie oben bereits erwähnt haben. Damit will das BAZG interessierten Kreisen die einheitliche Anwendung der gesetzlichen Vorschriften ermöglichen. Aus unserer Sicht richten sich diese Informationen sehr spezifisch an Fachleute und sind in Beamtendeutsch verfasst.
Mit unseren Fachbegriffserklärungen möchten wir ein breiteres Publikum ansprechen, indem wir mit verständlichen Worten und mithilfe von anschaulichen Beispielen aus unserer täglichen Praxis die gebräuchlichsten Schweizer Zollverfahren für Firmen beschreiben.
Wir beleuchten einige wichtige Grundlagen mittels verschiedener Zollbegriffe, die in Bezug auf Zollverfahren relevant sind.
Der Veredelungsverkehr umfasst ein spezielles Verfahren zur vorübergehenden Ein- & Ausfuhr von Waren zur Bearbeitung, Verarbeitung und Ausbesserung (Reparatur).
Eine Rückwarenabfertigung ist
eine Zollveranlagungsart, welche zum Schweizer Zollverfahren
«Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr» gehört.
Ein Carnet dient zur Vereinfachung der vorübergehenden Ein- & Ausfuhr für Waren, die in unverändertem Zustand über die Grenzen verbracht werden.
Das ist praktisch, aber es müssen wichtige Vorschriften eingehalten werden. Wir beschreiben sie.
Wir unterstützen Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch!
Kommentare / Fragen?