Zollver­fahren

Zollverfahren 15.02.2022 von Olcay Erden
Lesezeit 2 min Kommentare 2

Ein Zollverfahren stellt die zollrechtliche Behandlung von grenzüberschreitenden Warenlieferungen dar. Für verschiedene Abwicklungen von Warensendungen können unterschiedliche Zollverfahren angewendet werden. Eine endgültige Exportlieferung fällt unter das Ausfuhrverfahren oder eine Lieferung von Waren an eine Messe kann mit einem Carnet ATA (Verfahren der vorübergehenden Verwendung) abgewickelt werden.

Nachfolgend finden Sie alle Zollverfahren gemäss Schweizer Zollrecht, welche je nach Ausgangslage angewendet werden können:

  • Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
  • Ausfuhrverfahren
  • Transitverfahren
  • Verfahren der aktiven Veredelung
  • Verfahren der passiven Veredelung
  • Verfahren der vorübergehenden (temporären) Verwendung (mittels Carnet ATA und Form.11.71 (früher Freipass))
  • Zolllagerverfahren (Zollfreilager, OZL)

Der Ausbesserungsverkehr (Reparaturverkehr) ist kein wählbares Zollverfahren, sondern gilt als eine Veredelung und gehört somit zum Verfahren der aktiven und passiven Veredelung.

Zollver­fahren Schweiz

Das BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) behandelt in der Richtlinie 10 (R-10) umfassend die Vorschriften und Informationen, was sowohl die Anmeldung für den Reiseverkehr (für private Personen) als auch den Handelswarenverkehr (für Firmen) betrifft. Im Detail ist in den verschiedenen Kapiteln festgehalten, was bei der Ein- und Ausfuhr von Waren berücksichtigt werden muss.

Ebenfalls geben die Richtlinien Auskunft über die vereinfachten und die besonderen Verfahren, wie wir sie oben bereits erwähnt haben. Damit will das BAZG interessierten Kreisen die einheitliche Anwendung der gesetzlichen Vorschriften ermöglichen. Aus unserer Sicht richten sich diese Informationen sehr spezifisch an Fachleute und sind in Beamtendeutsch verfasst.

Mit unseren Fachbegriffserklärungen möchten wir ein breiteres Publikum ansprechen, indem wir mit verständlichen Worten und mithilfe von anschaulichen Beispielen aus unserer täglichen Praxis die gebräuchlichsten Schweizer Zollverfahren für Firmen beschreiben.

Zollver­fahren Grundlagen

Wir beleuchten einige wichtige Grundlagen mittels verschiedener Zollbegriffe, die in Bezug auf Zollverfahren relevant sind.

Carnet ATA

Ein Carnet dient zur Vereinfachung der vorübergehenden Ein- & Ausfuhr für Waren, die in unverändertem Zustand über die Grenzen verbracht werden.
Das ist praktisch, aber es müssen wichtige Vorschriften eingehalten werden. Wir beschreiben sie.

Zum Zollbegriff «Carnet ATA»
Portraitbild von Lea Derendinger, Leiterin Zollbe­ra­tung und Mitglied der Geschäftsleitung
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2 Beiträge zu «Zollverfahren»

Heinz Marty 28. März 2024

Sehr geehrte Damen und Herren
Wir liefern (mit Sitz in der Schweiz) Kunststoffrundstäbe 3916.9000 und 3916.2000 kostenlos zum vearbeiten nach Zeichnungen nach Tschechien. Das Material hat zum Teil Ursprung Deutschland und Italen mit und ohne Präferenz. Das Material 3916.2000 hat Ursprung USA. Wert des Materials ist unterschiedlich zwischen Fr. 4.50 bis Fr. 17.80/kg. Müssen für präferenzbegünstige und nicht präferenzbegünstigte Waren gesonderte Exportrechnungen erstellt werden?
Die Teile werden dann unter der Nummer 3926.9000 wieder in die Schweiz importiert.
Kann sich hier Versand im Veredelungsverkehr lohnen oder ist das überhaupt möglich, wenn das Material keine Präferenz hat und unter einer anderen Zolltarifnummer (mit Präferenz) wieder in die Schweiz eingeführt wird.
Sehr geehrter Herr Marty

Besten Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.

Für den Export aus der Schweiz sollten Sie die Waren mit unterschiedlichen Zolltarifnummern, Ursprungsländern, Präferenzeigenschaften und Wertangaben in separater Position auf der Exportrechnung ausweisen. Für Waren mit Präferenzeigenschaft und Waren ohne Präferenzeigenschaft müssen Sie folglich keine gesonderten Exportrechnungen erstellen.

Seit 01.01.2024 werden bei der Einfuhr von Industriegütern keine Zollabgaben erhoben. Falls Ihr Unternehmen vollumfänglich vorsteuerabzugsberechtigt ist, können Sie die Einfuhrsteuern (CH-MWST), welche anlässlich der Wiedereinfuhr in die Schweiz anfallen, zurückfordern. In diesem Fall erübrigt sich die Anwendung des passiven Veredelungsverkehrs. Sie können die CH-Ausfuhr und CH-Wiedereinfuhr im Normalverfahren abwickeln.

Bitte beachten Sie, dass bei der Einfuhr in Tschechien Zollabgaben anfallen können. Ihr Veredelungsdienstleister sollte prüfen, ob sich die Anwendung des Veredelungsverkehrs für die CZ-Einfuhr und CZ-Wiederausfuhr lohnt.

Wir hoffen, dass unsere Antworten Ihnen weiterhelfen.

Herzliche Grüsse

Olcay Erden