Passar 2.0 Einfuhr: Jetzt Umstel­lung planen

Neue Roadmap: Spediteure beginnen mit Standardimporten über Passar – Importeure müssen bereit sein

Import
24.06.2026 von Lea Derendinger
Lkw, der in die Schweiz reinfährt am Zoll

Im Februar 2026 haben wir mit unserem Newsbeitrag «Erste Informationen zur Umsetzung von Passar 2.0 Einfuhr» über den bevorstehenden Start von Passar 2.0 im Bereich Einfuhr berichtet und die damals kommunizierte Planung des BAZG vorgestellt. Inzwischen liegen die Ergebnisse der ersten Pilotfahrten vor und das BAZG hat die Mitglieder der «Begleitgruppe Wirtschaft DaziT» am Montag, 22. Juni 2026, nach Bern eingeladen. An dieser Sitzung nahm unser Olcay Erden von der Zollberatung wie immer teil. Im Anschluss hat die Behörde eine aktualisierte Roadmap veröffentlicht. Dabei wurde insbesondere der Zeitplan für die Ablösung von e-dec Import angepasst.

Die wichtigsten Änderungen für Importeure:

  • Neue Einfuhrzollanmeldungen können noch bis zum 30. September 2027 im bisherigen System e-dec Import erfasst werden.
  • Ab dem 1. Oktober 2027 müssen sämtliche neuen Einfuhranmeldungen über Passar erfolgen.

Das System e-dec Import bleibt zwar bis Ende 2027 verfügbar, jedoch ausschliesslich für die Bearbeitung bereits bestehender Verzollungsvorgänge wie Korrekturen, Erledigungen von provisorischen Zollanmeldungen oder noch offenen Zollverfahren.

Was bedeutet das konkret für Importeure?

Die verlängerte Parallelphase verschafft Unternehmen zwar etwas mehr Zeit als ursprünglich vorgesehen. Sie sollte jedoch nicht dazu verleiten, die Umstellung aufzuschieben. Schon jetzt wickeln verschiedene Spediteure, Zollagenten und Verzollungsdienstleister Standard-Einfuhrzollanmeldungen im Sinne des Pilotbetriebs über Passar ab.

Für Importeure hat dies direkte Auswirkungen: Sobald eine Einfuhr über Passar angemeldet wird, werden auch die entsprechenden Passar-Dokumente erstellt. Unternehmen müssen deshalb in der Lage sein, die neue Veranlagungsverfügung Einfuhr sowie die weiteren Einfuhrbelege abzuholen, zu archivieren und in ihre bestehenden Prozesse zu integrieren.

Die praktische Herausforderung besteht darin, dass nicht alle Spediteure und Verzollungsdienstleister gleichzeitig auf Passar umstellen. Während einige Zollanmeldungen weiterhin über e-dec Import erfolgen, können andere bereits über Passar abgewickelt werden. Importeure müssen daher während der Parallelphase, welche schon begonnen hat, beide Dokumentenwelten parallel verarbeiten können. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Einfuhrzolldokumenten aus dem e-dec Import und Passar Einfuhr System finden Sie in unserem Zollbeitrag «Veranlagungsverfügung».

Welche Funktionen folgen in den nächsten Ausbauschritten?

Die ersten produktiven Versionen von Passar Einfuhr decken zurzeit die sogenannte Standardeinfuhr ab. Viele Spezialverfahren und bewilligungspflichtige Geschäftsprozesse werden erst in späteren Ausbauschritten umgesetzt.

Ausbauschritt 1 und 2: Standardeinfuhr

Die folgenden Ausbauschritte bilden unter anderem die Basis für die Einfuhr in den freien Verkehr und umfassen die vollständige elektronische Abwicklung von der Warenanmeldung bis zur Veranlagungsverfügung. Diese Einfuhrzollanmeldungen können schon heute über das Passar-System abgewickelt werden:

  • Elektronische Warenanmeldung: Einreichung und Validierung der Zollanmeldung.
  • Aktivierung der Anmeldung: Die Anmeldung wird rechtsverbindlich an das BAZG übermittelt.
  • Risikoanalyse und Selektionierung: Automatische Prüfungen und Mitteilung allfälliger Kontrollanordnungen.
  • Kontrollprozesse: Bearbeitung von Beanstandungen und Unstimmigkeiten.
  • Veranlagung und Dokumentenerstellung: Freigabe der Ware und Ausstellung der Veranlagungsverfügung Einfuhr.
  • Nachgelagerte Prozesse: Korrekturen, Richtigstellungen und Widerrufe.

Noch nicht verfügbar: Bewilligungen, Kontingente, Zollerleichterungen, Zollbefreiungen, Veredelungsverfahren und weitere Spezialfälle.

Ausbauschritt 3: Bewilligungen, Regulierungen und Spezialverfahren

Mit dem dritten Ausbauschritt werden zahlreiche Funktionen ergänzt, die heute von einigen Industrie- und Handelsunternehmen genutzt werden:

  • Auflagen und Bedingungen: Elektronische Verarbeitung von Verfahren mit Dokumentenpflichten oder nachgelagerten Auflagen (z. B. CITES-Bewilligungen oder Kimberley-Zertifikate).
  • Bewilligungen und Regulierungen: Automatisierte Prüfung von Bewilligungen und nichtabgaberechtlichen Erlassen.
  • Zollerleichterungen und Verwendungsverpflichtungen: Neue digitale Abwicklung inklusive Überwachung der Verwendungszwecke.
  • Zollbefreite Waren: Anmeldung von abgabenfreien Warenmustern, Geschenksendungen sowie bestimmten Bund- und Kantonssendungen.
  • Kontingente: Automatische Prüfung und Verwaltung von Zollkontingenten inklusive Mengenkontrolle.
  • Freizonenkontingente: Elektronische Abwicklung der besonderen Regelungen für Hochsavoyen und die Landschaft Gex.
  • Verbringen in ein Steuerlager: Verfahren für Tabak-, Spirituosen- und Mineralölsteuerlager.
  • Veredelungsverkehr: Anmeldung von aktiver und passiver Veredelung. Die automatische Überwachung der Verfahren folgt jedoch erst später.

Ausbauschritt 4: Erweiterte Verfahren und Verknüpfungen

Im letzten Ausbauschritt sollen weitere Spezialverfahren sowie verschiedene Vereinfachungen eingeführt werden:

  • Reduzierte Warenanmeldung Einfuhr: Vorläufige Anmeldung mit reduzierten Daten und späterer Ergänzung der vollständigen Zollanmeldung.
  • Einfuhr als Folgeverfahren der Durchfuhr: Automatische Überwachung und Verknüpfung zwischen Transit- und Einfuhrverfahren.
  • Weitere Zollbefreiungen: Digitalisierung der heute teilweise noch mit Formular 11.32 abgewickelten Zollbefreiungen.
  • Änderungen von Verwendungsverpflichtungen: Elektronische Nachveranlagung bei geänderter Verwendung von Waren mit Zollerleichterungen.
  • Differenzerhebungen für Warenvorräte: Digitale Abwicklung der Nachbelastungen bei landwirtschaftlichen Kontingentswaren.
  • Elektronische Zolllagerprozesse: Digitale Ein- und Auslagerungsmeldungen als Ersatz heutiger Papierprozesse.
  • Automatische Verfahrensüberwachung: Weitere technische Verknüpfungen zwischen Ausfuhr-, Durchfuhr- und Einfuhrverfahren.

Während reine Standardimporte bereits jetzt mit den ersten Ausbauschritten abgewickelt werden können, müssen Unternehmen mit Bewilligungen, Kontingenten, Veredelungsverfahren, Steuerlagern oder Zollbefreiungen insbesondere die Umsetzung von Ausbauschritt 3 und 4 im Auge behalten. Für diese Unternehmen wird der tatsächliche Funktionsumfang von Passar erst mit den späteren Ausbaustufen vollständig verfügbar sein. Mit Ausbauschritt 3 stehen in Passar Einfuhr alle Zollverfahren zur Verfügung, die heute bereits elektronisch über e-dec Import abgewickelt werden.

Unsere Einschätzung

Die Verschiebung des Endtermins auf Ende 2027 reduziert den Zeitdruck gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Abschaltung von e-dec Import. Trotzdem müssen Importeure bereit sein, die neuen Passar Einfuhrzollbelege für Standardverzollungen abzuholen. Unternehmen sollten die zusätzliche Zeit nutzen, um Onboarding, Dokumentenbezug, Softwareanpassungen und interne Prozesse rechtzeitig auf die neue Systemwelt auszurichten.

Ein Besuch unseres Seminars & Webinars Import lohnt sich, damit Sie sich jetzt über die geplanten Änderungen bei den Einfuhrdokumenten aus dem Passar-Einfuhrsystem informieren und nötige Umstellungen rechtzeitig vornehmen können. Unsere neue Zollsuite Belegmanagement (Nachfolge von ImpoWin) ist bereits in der Lage, Passar-Belege zu empfangen und zu verarbeiten, und die SAP-integrierte Lösung eDocs wird es ab Mitte Juli 2026 auch sein!

Wir werden die weiteren Ausbauschritte von Passar 2.0 sowie die angekündigten Vereinfachungen bei der Einfuhr-Warenanmeldung weiterhin verfolgen und Sie über relevante Änderungen in neuen Newsbeiträgen informieren.