Bericht über die Folgen der Personen­lis­tung auf einer Sanktionsliste

Am Beispiel von Bruno Koller, der dadurch nicht einmal mehr seine AHV-Renten bekommt

Compliance, Export
07.07.2024 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zu sehen ist

Vor zwei Monaten haben wir einen Bericht über die Folgen der Firmenlistung auf einer Sanktionsliste veröffentlicht, wo es um den Fall der Firma Swisstec 3D AKUS AG (Swisstec) in Uster (ZH) ging. Bis anhin war unklar, mit was für Konsequenzen der ehemalige Gründer und Mehrheitsbesitzer Bruno Koller rechnen muss. Nun ist dazu ein Artikel im Blick erschienen, der die äusserst unangenehmen Konsequenzen aufzeigt und einem als Schweizer Bürger etwas sprachlos zurücklässt.

Zur Rekapitulation: Der heute 67-jährige Koller erfuhr per SMS vom Ende seiner Firma. Ein Geschäftspartner informierte ihn am 24. Februar 2023, dass er und sein kleines Zürcher Unternehmen Swisstec von den USA auf die berüchtigte OFAC-Sanktionsliste gesetzt wurden. Jahrelang hatte Koller zuvor Lasermaschinen produziert, die er auf der ganzen Welt verkaufte. Plötzlich konnte er seine Kreditkarten nicht mehr nutzen, die Banken blockierten seine eigenen und die Konten der Swisstec. Die Firma konnte weder Rechnungen noch Löhne bezahlen und Koller musste für die Swisstec AG Konkurs anmelden.

Warum er als Privatperson auf der Liste steht und was ihm vorgeworfen wird, ist ihm bis heute nicht klar. Er erhält dazu keine Informationen von der US-Behörde. Ein weiterer Geschäftsmann und er stehen als angebliche Schergen Putins am Pranger, handfeste Belege für ihre Schuld gibt es allerdings nicht. Als Koller versucht, sich gegen die Sanktionen zu wehren, schickt ihm die US-Behörde bloss einen mehrseitigen Fragebogen.

Ohne umfangreiche finanzielle Mittel und US-Anwälte ist es kaum möglich, von dieser Liste zu kommen. Koller ist jedoch nicht so vermögend und lebt seit dem Konkurs seiner Firma von seiner AHV-Rente und Pensionskassengeldern. Obwohl ihn nicht einmal die EU auf einer ihrer Listen aufführt und das Seco nicht, hat nun auch die Postfinance als letzte Bank, bei der er ein Konto hatte, dieses gesperrt. Damit erhält Koller nicht einmal mehr seine Rentenzahlungen (von AHV und Pensionskasse) und kann sich nur noch dank seines Bargeldbestands über Wasser halten.

Immerhin gibt es Hoffnung für ihn, denn Unterstützung erhält Koller u.a. vom Handelsgericht des Kantons Bern. Dieses rügte in einem bislang unveröffentlichten Entscheid die Postfinance. Diese argumentiert, dass ihr «schwerwiegende Rechts- und Reputationsschäden» drohten und ein «massiver Abklärungsaufwand» bei jeder Kontobewegung bestehe. Darum würde sie die Kundenbeziehung verweigern, auch wenn sie eigentlich eine gesetzliche Grundversorgungspflicht hätte.

Der Berner Richter beurteilte den Sachverhalt anders und wies die Bank an, die Geschäftsbeziehung aufrechtzuerhalten und das Postkonto weiterzuführen. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig, hat aber aufschiebende Wirkung. Koller kann sich also über die staatliche Bank seine Rente auszahlen lassen. Fortsetzung folgt!

Nehmen Sie das Thema also nicht auf die leichte Schulter, denn wie das Beispiel zeigt, kann so eine Listung existenzbedrohend werden. Erfahren Sie mehr über das ganze Exportkontrollthema an einer unserer Veranstaltungen Seminar / Schulung Exportkontrolle.

Quellenangaben