Bundesrat soll VOC Abgaben auf flüchtigen organischen Stoffen aufheben
Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat für die entsprechende Motion seiner Kommission ausgesprochen.
Der Bundesrat muss die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Stoffen (VOC Abgabe) aufheben. Nach dem Nationalrat hat sich am Dienstag, 28.5.2024, auch der Ständerat mit 27 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die entsprechende Motion seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie ausgesprochen.
Der entsprechende Passus zur Lenkungsabgabe soll demnach aus dem Umweltschutzgesetz gestrichen werden. Die VOC-Lenkungsabgabe war im Jahr 2000 eingeführt worden. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) sprach sich für eine Aufhebung aus. Sie argumentierte, dass seit der Einführung der Abgabe die Emissionen um die Hälfte reduziert worden seien. Die Ziele der Lenkungsabgabe seien erreicht, sagte Berichterstatter Daniel Fässler (Mitte/AI).
Eine links-grüne Minderheit der Kommission beantragte die Beibehaltung der Lenkungsabgabe. Mit der Abgabe auf VOC-Stoffe habe man 24 Jahre lang chronische Krankheiten verhindert, sagte Minderheitssprecherin Céline Vara (Grüne/NE). Wenn die Abgabe aufgehoben wird, werde sich dies unter anderem direkt auf die Krankenkassenprämien auswirken. Auch halte das Bundesamt für Umwelt die Lenkungsabgabe weiterhin für nötig.
Der Bundesrat selbst hatte im Vorfeld ebenfalls die Ablehnung der Motion beantragt. VOC trügen durch Feinstaub oder Ozon zur Luftbelastung bei. “Um das erreichte Schutzniveau zu wahren, kann die Lenkungsabgabe nicht einfach ersatzlos gestrichen werden”, sagte Umweltminister Albert Rösti. Bei einer Abschaffung müssten etwa die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) verschärft und Produktevorschriften für Farbe oder Lack eingeführt werden.
Auch bedürfe es vertiefte Abklärungen bei betroffenen Branchen, da unklar sei, inwiefern strengere Grenzwerte in der LRV kleine und mittelgrosse Unternehmen, die von der Lenkungsabgabe nicht betroffen waren, belasten würden. Deshalb werde der Bundesrat einen Bericht verfassen, der Alternativen zur Lenkungsabgabe überprüfen soll.
Der definitive Entscheid soll dann nach der Bearbeitung durch die Umweltkommission des Ständerats (UREK-S) voraussichtlich in der Wintersaison 2024 fallen.