Tarifie­rung

Tarifierung 07.04.2022 von Olcay Erden
Lesezeit 1 min Kommentare 4
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Wahrscheinlich haben Sie den Begriff “Tarifierung” oder “Zolltarifierung” im Zusammenhang mit dem Zoll während eines Aussenhandelsseminars oder im Gespräch mit anderen Exportsachbearbeitern schon einmal gehört. Es steht umgangssprachlich für die (korrekte) Einreihung einer Ware in den (Schweizer) Zolltarif.

Für jede Ware, die Ihr Unternehmen exportiert, wird eine Schweizer Zolltarifnummer für die Ausfuhrzollanmeldung zwingend benötigt. Auch im Bestimmungsland Ihrer Produkte wird sie für den Import benötigt. Haben Sie sich schon einmal gefragt, inwiefern eine solche Nummer international gültig ist?

Oder wie oft sich diese Statistischen Warennummern ändern können? Möchten Sie wissen, welche Daten Ihnen der elektronische Zolltarif liefert? Oder wie eine Nummer aus Schweizer Sicht aufgebaut ist? In den Fachbegriffserklärungen zur Kategorie “Tarifierung” lernen Sie die Hintergründe zur Zolltarifeinreihung im Detail kennen.

Tarifie­rung Grundlagen 

Wir beleuchten einige wichtige Grundlagen mittels verschiedener Fachbegriffe in der Tarifierung.

Tares

Der Tares ist der Schweizer Zolltarif in Form einer öffentlich zugänglichen Online-Anwendung, um Schweizer Zolltarifnummern zu finden. Wir zeigen Ihnen mit Beispielen, worauf Sie bei der Anwendung achten müssen.

Zum Fachbegriff «Tares»

Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer ist das A und O im Aussenhandel. Denn an ihr hängen Vorschriften, Zollabgaben und sonstige Merkmale, die Sie beim Import und Export beachten müssen. Alles, was Sie zu dieser wichtigen Nummer wissen müssen, erfahren Sie hier.

Zum Fachbegriff «Zolltarifnummer»

Zolltarifauskunft

Erfahren Sie, was eine Zolltarifauskunft ist und welches die Unterschiede zwischen einer verbindlichen und unverbindlichen sind. Und wie Sie an solche kommen für Ihr Produkt inklusive der Unterschiede zur EU.

Zum Fachbegriff «Zolltarifauskunft»

Allgemeine Vorschriften Zolltarif

Die AV’s stellen sicher, dass für die gleiche Ware weltweit die gleiche Tarifnummer gewählt wird. Wie diese aufgebaut und anhand ausgewählter Beispiele genau zu interpretieren sind, erfahren Sie hier.

Zum Fachbegriff «Allgemeine Vorschriften Zolltarif»
Portraitbild von Lea Derendinger, Leiterin Zollbe­ra­tung und Mitglied der Geschäftsleitung
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Kommen­tare / Fragen?

Haben Sie Kommentare oder Fragen zu diesem Zollbeitrag?
Falls diese den geschäftlichen Warenverkehr betreffen, nehmen wir Ihre Anregungen gerne auf und beantworten Fragen nach Möglichkeit innerhalb von 2-3 Arbeitstagen!

Wir prüfen Ihre Eingabe zuerst, bevor wir sie freischalten. Eine Freischaltung und Beantwortung erfolgt innert Tagen und nur, sofern Ihr Kommentar oder Ihre Frage einen geschäftlichen Hintergrund hat und von allgemeinem Interesse ist.
Auch bitten wir um Verständnis, dass wir keine Nachfolgefragen kostenlos beantworten können.

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4 Beiträge zu «Tarifierung»

D.R. 7. Februar 2023

Wir beziehen bei einem CH-Lieferanten Ware, verbauen diese und exportieren sie.
Für die Ursprungskalkulation benötigen wir die korrekte Zolltariffnummer.
Wer ist für diese zuständig? Der Lieferant oder wir als Exporteur?
Der Lieferant ist der Meinung, dass der Exporteur dafür zuständig ist.

Gerne erwarte ich Ihre Info hierzu. Vielen Dank.
Guten Tag Frau Rast

Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.

Grundsätzlich ist der Exporteur für die Ursprungskalkulation und für die Ermittlung der Zolltarifnummern verantwortlich. Für Vormaterialien oder Handelswaren werden in der Praxis oftmals die Lieferanten verpflichtet, die Zolltarifnummer anzugeben. Wir sehen oft, dass zwischen dem Käufer und Verkäufer keine Vereinbarungen bezüglich der Ermittlung oder Angabe der Zolltarifnummern bestehen. Die Zolltarifnummer, welcher der Lieferant angibt, hat jedoch lediglich (insofern vertraglich nichts anders vereinbart) einen Empfehlungscharakter. Die Ermittlung der korrekten Zolltarifnummer durch den Käufer ist oft nicht möglich, da für die Ermittlung der Zolltarifnummern detaillierte Produktinformationen benötigt werden, welche nur dem Lieferanten vorliegen. Gemäss den Incoterms® 2020 ist der Verkäufer verpflichtet, auf Verlangen des Käufers Informationen zwecks Ein-, Aus- oder Transitabfertigungen weiterzugeben und den Käufer zu unterstützen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.

Freundliche Grüsse

Olcay Erden

Thomas Pally 29. August 2022

Wir stellen Produkte für die Ziegelindustrie her, vor allem Abschneider (Tarifnummer 8474.80) und Ersatzteile dazu (8474.90). Nun zu unserer Frage (Beispiel): wir verkaufen ein Kettenrad. Variante A) Einkauf Rohling, CHF 20.-, Ursprung IT, Bearbeitung durch uns (Bohrung), Kosten CHF 60.-. Variante B) Einkauf fertiges Produkt, Ursprung IT, Lieferant deklariert Tarifnummer 8483.9020.
Bei Variante A) können wir den Ursprung CH angeben, die Zolltarifnummer wäre dann die 8474.9020 oder 8483.9020? Danke für Ihre INFO.
Guten Tag Herr Pally

Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.

Oftmals ist es so, dass Firmen denken, dass die Ersatzteile zu Ihren Maschinen immer in derselben Zolltarifnummer eingereiht wird wie die Maschine, jedoch unter der Teilenummer. Dies ist aber oftmals nicht der Fall und die Einzelteile besitzen im Tares eine eigene Zolltarifnummer. Genauso ist es bei einem Kettenrad: Dieses wird immer in die Zolltarifnummer zu den Zahnräder eingereiht, sofern das Zahnrad zur Kraftübertragung dient. Die Zolltarifnummer 8483.9020 (Stückgewicht unter 100 kg) trifft für ein Kettenrad zu, egal ob die Bearbeitung bei Ihnen oder schon beim Lieferanten in Italien stattfindet.

Bitte beachten Sie, dass diese Auskunft unverbindlich ist, da wir für eine genaue Definition der Zolltarifnummer mehr Informationen zum Produkt erhalten müssen.

Vielen Dank und freundliche Grüsse

Lea Derendinger