Zollta­rif­nummer von Maschi­nen­teilen: «ausschliess­lich erkennbar»?

Compliance, Export 05.11.2019 von Olcay Erden
Lesezeit 8 min Kommentare 6

Nur ein sogenannt «ausschliesslich erkennbares Maschinenteil» wird auch wirklich als Teil Ihrer Maschine in den Tares eingereiht. Was das bedeutet, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag mit leicht verständlichen Worten und Beispielen aus unserer Beraterpraxis.

1. Suche von Maschinenteilen

Mussten Sie auch schon unter Zeitdruck eine Zolltarifnummer für Ihre Maschinenteile suchen und wurden verblüffend schnell fündig?

Es ist vermeintlich auch ganz einfach.

Nehmen wir an, Ihr Unternehmen fertigt Kühlschränke der Zolltarifnummer 8418.1000. Für den Kompressor, der ja offensichtlich das Herzstück von Kühlschränken darstellt, finden Sie im Tares unter der Nummer 8418 sofort den Begriff «Teile» und schon haben Sie Ihre Zolltarifnummer gefunden.

Doch ist es wirklich so einfach? Leider nicht.

Mit unserem Blogbeitrag erleichtern wir Ihnen die Suche und bringen die Zolltarifnummern von Maschinenteilen mit den rechtlichen Vorgaben in Einklang.

2. Zollta­rif­nummer von Maschi­nen­teilen, die nament­lich im Zolltarif erwähnt sind

Zunächst einmal werfen wir einen Blick auf die Allgemeinen Vorschriften Zolltarif in Bezug auf die Tarifierung von Maschinenteilen. Dazu sind die Anmerkung 1 sowie Anmerkung 2a des Abschnitts XVI zentral.

Ich gebe die Anmerkungen hier sinngemäss wieder:

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Anmerkung 1 zum Abschnitt XVI

Die Anmerkung 1 listet Maschinenteile auf, die in jedem Fall von den Kapiteln 84 und 85 ausgeschlossen sind. Dazu gehören unter anderem Normteile wie Schrauben, Muttern, Federn, Stahlketten, Triebriemen, Handwerkzeuge, auswechselbare Werkzeuge oder Dichtungen.

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Anmerkung 2a) zum Abschnitt XVI

Maschinenteile der Kapitel 84 und 85 sind nach folgenden Regeln einzureihen:

Teile, die Waren irgendeiner Nummer der Kapitel 84 oder 85 darstellen, sind dieser Nummer zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind.

Wenn wir nun an das Beispiel des Kompressors denken, der in den Kühlschrank gebaut und separat als Ersatzteil verschickt werden soll, so bedeutet dies, dass wir zunächst im Tares suchen müssen, ob es für «Kompressoren» eine eigene Nummer gibt.

Unter dem Begriff «Nummer» ist hier der Wortlaut gemeint, welcher auf Stufe der ersten 4 Stellen der Zolltarifnummer vermerkt ist.

Fündig werden wir also bei folgender Nummer mit dem Wortlaut:

8414 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren und Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben, mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter

Unser Kompressor wird nicht als «Teil» der Nummer 8418 eingereiht, selbst wenn er eigens für den Einbau in den Kühlschrank konzipiert wurde, weil er selbst ein Maschinenteil darstellt, welches vom Wortlaut der Nummer 8414 erfasst wird.

Die Zolltarifnummer des Kompressors lautet hier somit 8414.3020.

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finesolutions-Hinweis

Wir wissen, dass die Suche nach allen möglichen, für Maschinenteile vorhandenen Nummern im Zolltarif, langwierig sein kann. Natürlich möchten Sie auch keine ausser Acht lassen. Deshalb haben wir einen weiteren Blogbeitrag «Zolltarifnummer Schweiz für Ersatzteile gesucht?» verfasst, in dem alle häufig in der Industrie verwendeten Maschinenteile gelistet sind. Falls Sie sonstige Fragen haben, stehen wir Ihnen im Rahmen der Zollberatung jederzeit gerne zur Verfügung, um Ihren Fall schnell und unkompliziert zu lösen.

3. Zollta­rif­num­mern von Maschi­nen­teilen, die im Zolltarif immer noch als Rohteile oder Halbfa­bri­kate gelten

Gewisse Maschinenteile gelten gemäss Zolltarif «noch» als Rohteil oder als Halbfabrikat. Werfen wir dazu einen Blick auf die Anmerkung 2b des Abschnitts XVI, die ich hier ebenso sinngemäss wiedergebe:

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Anmerkung 2b) zum Abschnitt XVI

Maschinenteile, die nicht einer eigenen Nummer im Kapitel 84 oder 85 zugeordnet werden können und bei denen zu erkennen ist, dass sie ausschliesslich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine bestimmt sind, sind der dieser Maschine oder diesen Maschinen entsprechenden Nummer zuzuweisen.

Was als «ausschliesslich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine bestimmt» bedeutet, erläutere ich im Anschluss an diesen Abschnitt.

Der Zolltarif gibt zum Beispiel bei Rohren, Platten, Folien oder Profilen aus verschiedenen Rohstoffen wie Kunststoffen oder Metallen mittels Anmerkungen gemäss den Allgemeinen Vorschriften (AV) sowie Erläuterungen klar vor, welche Bearbeitungen in den jeweiligen Kapiteln oder Nummern zugelassen sind und welche nicht.

Lassen Sie mich auf diese Produkte genauer eingehen:

4. Rohre aus Kunststoffen, die noch im Kapitel 39 oder bereits als Maschi­nen­teil eingereiht werden

Innenquerschnitt Erlaubte Bearbeitungen Zolltarifnummer
Graphische Darstellung von 4 Metallprofilen zur Bestimmung der Zolltarifnummer

rund, oval, rechteckig (mit Ausnahmen), regelmässiges Vieleck, auf ganzer Länge gleichbleibend
Bearbeitungen Kunststoffrohre Zolltarifnummer

perforiert, gerippt, verstärkt
3917
andere Querschnitte als bei 3917, jedoch auf ganzer Länge gleichbleibend Bearbeitungen Kunststoffrohre Zolltarifnummer

perforiert, gerippt, verstärkt
3916
alle möglich wie 3916 oder 3917, jedoch auch durchbohrt, gefräst, zusammengesetzt als Teil der jeweiligen Maschine (Kapitel 84, 85, 90)

5. Profile aus Kunststoffen, die noch im Kapitel 39 oder bereits als Maschi­nen­teil eingereiht werden

Querschnittsform Erlaubte Bearbeitungen Zolltarifnummer
Graphische Darstellung von 3 Kunststoffteilen viereckig, quadratisch und rund

massiv (kein Hohlraum), auf der ganzen Länge gleichbleibend oder wiederholend
dicker als 1 mm, poliert, mattiert 3916
alle wie oben, jedoch (auch) durchbohrt, gefräst, zusammengesetzt als Teil der jeweiligen Maschine (Kapitel 84, 85, 90)
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6. Platten, Bänder und Folien aus Kunststoffen, die noch im Kapitel 39 oder bereits als Maschi­nen­teil eingereiht werden

Form Erlaubte Bearbeitungen Zolltarifnummer
lediglich quadratisch oder rechteckig bedruckt, oberflächenbearbeitet, nicht selbstklebend 3920
lediglich quadratisch oder rechteckig wie 3920, jedoch verstärkt, geschichtet, mit Unterlage, nicht selbstklebend 3921
in anderen Formen wie 3920 oder 3921 wie 3920 oder 3921, zusätzlich auch gefräst und/oder gebohrt als Teil der jeweiligen Maschine (Kapitel 84, 85, 90)
Selbstklebende Etiketten in allen Formen auch bedruckt 3919

7. Rohre aus Metallen, die noch im Abschnitt XV oder bereits als Maschi­nen­teil eingereiht werden

Innenquerschnitt Erlaubte Bearbeitungen Zolltarifnummer
Graphische Darstellung von 4 Metallprofilen zur Bestimmung der Zolltarifnummer

rund, oval, rechteckig, regelmässiges Vieleck, einzig geschlossener Hohlraum, auf ganzer Länge gleichbleibend, gleiche innere und äussere Form
unbearbeitet, poliert, überzogen, gebogen, gebohrt, erweitert, verjüngt, konisch, mit Gewinde, Muffen, Briden / Rohrschellen, Flanschen und Ringen 7303 bis 7306 (Stahl), 7411 (Kupfer, Messing), 7608 (Aluminium)
alle anderen offensichtlich nach Zeichnung gefräste und gebohrte Rohre, die nur genau in eine bestimmte Maschinenbaugruppe passen als Teil der jeweiligen Maschine (Kapitel 84, 85, 90)

8. Profile aus Metallen, die noch im Abschnitt XV oder bereits als Maschi­nen­teil eingereiht werden

Querschnittsform Erlaubte Bearbeitungen Zolltarifnummer
Graphische Darstellung von Kunststoffteilen rund, dreieckig und viereckig

massiv (kein Hohlraum), auf der ganzen Länge gleichbleibend, in Form eines Kreises, Kreisabschnitts, Ovals, Quadrats, Rechtecks, Dreiecks oder anderen konvexen Vielecks
oxidiert, poliert, überzogen, plattiert, sich regelmässig wiederholende Bohrungen 7214 bis 7215, 7222, 7228 (Stahl), 7407 (Kupfer, Messing), 7604 (Aluminium)
andere Formen als oben, jedoch auf ganzer Länge gleichbleibend oxidiert, poliert, überzogen, plattiert, sich regelmässig wiederholende Bohrungen 7216, 7222, 7228 (Stahl), 7407 (Kupfer, Messing), 7604 (Aluminium)
andere als oben offensichtlich nach Zeichnung gefräste und gebohrte Profile, die nur genau in eine bestimmte Maschinenbaugruppe passen als Teil der jeweiligen Maschine (Kapitel 84, 85, 90)

9. Platten, Bänder und Folien aus Metallen, die noch im Abschnitt XV oder bereits als Maschi­nen­teil eingereiht werden

Bei Platten, Bändern und Folien aus Metallen gibt der Zolltarif leider keine deutlichen Abgrenzungen vor. Generell jedoch können folgende Punkte weiterhelfen:

  • Ist eine Metallplatte lediglich rechteckig zugeschnitten oder liegen andere «regelmässige», geometrische Formen vor, so können Sie anhand dieser Formen nicht davon ausgehen, dass es sich gemäss Zolltarif um «ausschliesslich erkennbare Maschinenteile» handelt. Reihen Sie solche Stahlplatten in die Kapitel 72 bis 73, Messing- oder Kupferplatten in das Kapitel 74 oder Aluminiumplatten in das Kapitel 76 ein.
  • Mit Bohrlöchern versehene Platten machen diese bereits als Maschinenteil erkennbarer, doch hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob diese wirklich nur in eine spezifische Maschinenbaugruppe passen.
  • Lassen Sie Metallplatten spezifisch nach CAD-Zeichnungen stanzen und mit Löchern versehen, bei denen Sie keine «regelmässige», geometrische Formen mehr erkennen, so können sich diese Platten als «ausschliesslich erkennbare Maschinenteile» gemäss der Anmerkung 2b) zum Abschnitt XVI qualifizieren.

10. Zollta­rif­num­mern von Maschi­nen­teilen, die im Zolltarif als «ausschliess­lich erkennbar» gelten

Wegweisend ist hier das Urteil C-339/98 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2000, denn der Zolltarif selbst gibt bedauerlicherweise keine klare Abgrenzung vor, welche Maschinenteile gemäss Anmerkung 2b) zum Abschnitt XVI nun als «ausschliesslich erkennbare Teile» gelten.

Im Urteil ist folgende Aussage entscheidend, was im Zolltarif unter dem Begriff «Teil» überhaupt gemeint ist:

«Der Begriff «Teil» setzt (…) voraus, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion dieses Teil unabdingbar ist.»

So bedeutet diese Aussage, dass es sich erst um ein «Maschinenteil» gemäss Zolltarif handelt, sobald dieses beim Zerlegen einer Maschine anfällt.

Als «ausschliesslich erkennbar» gilt – vereinfacht gesagt – ein Maschinenteil gemäss HS-System (Zolltarif) erst, wenn es sich:

  1. nicht um ein Normteil handelt, welches gemäss Anmerkung 1 zum Abschnitt XVI sowieso von den Kapiteln 84 und 85 ausgeschlossen ist,
  2. das Maschinenteil auch nicht vom Wortlaut einer vierstelligen Nummer der beiden Kapitel namentlich erfasst ist und
  3. das Maschinenteil auch keine regelmässig geometrische Form mehr aufweist.

Bei vielen Unternehmen stellen wir fest, dass sie für ihre Produkte nur deren zwei Zolltarifnummern verwenden: Eine Tarifnummer für das Endgerät, welches das Unternehmen herstellt, und die andere für dessen Maschinenteile. Nach diesem Beitrag wissen Sie, dass dies in den meisten Fällen nicht korrekt ist.

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finesolutions-Tipp

Aufgrund der zahlreichen Tarifierungsunterstützungen bei einer Vielzahl von Kunden aus allen möglichen Branchen konnten wir einen grossen Erfahrungsschatz aufbauen. Deshalb können wir Ihnen folgende Fragestellungen mit auf den Weg geben, womit Sie herausfinden, ob es sich um ein «ausschliesslich erkennbares Teil» gemäss Zolltarif handeln könnte:

  • Stellt das Maschinenteil eine Komponente dar, die beim Zerlegen der ganzen Maschine anfällt?
    ⇒ Eine Stückliste aus Ihrem ERP-System kann Sie bei dieser Frage unterstützen.
  • Ist das Maschinenteil notwendig und weist es entsprechende Merkmale für den reibungslosen Betrieb der gesamten Maschine auf?
    ⇒ Hier kann eine CAD-Zeichnung oder Funktionsbeschreibung des Maschinenteils weiterhelfen.

FineSolutions AG

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6 Beiträge zu «Zolltarifnummer von Maschinenteilen: «ausschliesslich erkennbar»?»

Karin Franke 22. März 2024

Hallo finesolutions,
gibt es eine Datenbank für Normteile und ihrer Eintarifierung?
Guten Tag Frau Franke

Besten Dank für Ihre Anfrage via unserer Kommentarfunktion.

Nein, eine solche Datenbank gibt es nicht.

Wir haben in unserem Blogbeitrag «Zolltarifnummer Schweiz für Ersatzteile gesucht» unter Punkt 5 eine Liste mit Zolltarifnummern von Ersatzteilen von Maschinen erstellt.

In dieser Liste finden Sie auch Zolltarifnummern von Normteilen, die grundsätzlich nach Material eingereiht werden.

Wir hoffen, dass die Ausführungen aus unserem Blogbeitrag Ihnen weiterhelfen.

Freundliche Grüsse

Olcay Erden

Pia Konle 18. Dezember 2023

Guten Tag,
sehr schöne und verständliche Erklärung, vielen Dank dafür!
Womit wir (in DE) noch Unklarheiten haben, ist die Abgrenzung von "Teilen von" (in unserem Fall Fahrzeuge 8704, 8709, 8426, 8427) zu "anderen Waren aus Eisen oder Stahl" 7326. Dies betrifft bei uns weniger komplexe Bauteile, wie z.B. einen rechteckigen Blechzuschnitt mit zwei Bohrungen. Kann ein solcher bereits als "Teil von" angesehen werden? Oder würde hier z.B. 73269098 greifen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Guten Tag Frau Konle

Herzlichen Dank für Ihre positive Rückmeldung und für Ihre Anfrage via unserer Kommentarfunktion.

Als «ausschliesslich erkennbar» gilt – vereinfacht gesagt – ein Bauteil gemäss HS-System (Zolltarif) erst, wenn es sich:

  • nicht um ein Normteil handelt, welches gemäss Anmerkung 1 zum Abschnitt XVI, Anmerkung 2 zum Abschnitt XVII ohnehin von den Kapiteln 84, 85 und 87 ausgeschlossen ist,

  • das Bauteil auch nicht vom Wortlaut einer vierstelligen Nummer in einem Kapitel (84, 85, 87) namentlich erfasst ist und

  • das Bauteil auch keine regelmässig geometrische Form mehr aufweist.


Aufgrund Ihrer Schilderungen gehen wir davon aus, dass Ihr Bauteil regelmässige geometrische Formen aufweist und sich daher nicht als Teile der Waren der Kapitel 84, 85 oder 87 klassifiziert.

Leider können wir Ihnen aber keine abschliessende Beurteilung abgeben. Für die Ermittlung der korrekten Zolltarifnummer sind wir auf weitere Angaben (CAD-Zeichnung etc.) angewiesen.

In Deutschland haben Sie die Möglichkeit bei der zuständigen Behörde eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA-Entscheidung) zu beantragen, was wir Ihnen für die vorliegende Anfrage empfehlen können.

Wir hoffen, dass Ihnen unsere Ausführungen trotzdem weiterhelfen und wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Freundliche Grüsse

Olcay Erden

Massimo Solano 7. November 2019

Hi FineSolution-Team

super Sache / Information sehr gut aufgestellt, beschrieben und erklärt - auch was die Beispiele angeht.
Dazu kann man nur ein Wort äussern: Ein grosses " Bravo"

Es sind gerade solche Informationen die Interessierte sehr gut gebrauchen können, denn leider gibt es nichts analoges wo man so in diesem Rahmen konsultieren könnte im Internet.

Auf jeden Fall, ich bin absolut begeistert vom ganzen Aufbau sowie die ausführlichen Informationen - die man im internationalen Versand fast täglich begegnen kann.

Macht weiter so baut es weiter aus - dies ist die beste Werbung die Ihr anbieten könnt...

lg Massimo

Thomas Woodtli - finesolutions | 7. November 2019

Guten Tag Herr Solano,

ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre sehr erfreuliche Rückmeldung. Es freut uns sehr, dass unsere Inhalte den Unternehmen einen Mehrwert bieten.

Einen schönen Tag wünsche ich Ihnen.

Herzliche Grüsse
Thomas Woodtli