GPK‑S schliesst ihre Untersu­chung mit einem Kurzbe­richt ab

Transformation der EZV in das BAZG: rechtliche Aspekte und Zweckmässigkeit

Allgemein
27.06.2023 von Markus Eberhard
Weltkarte, bei der über der Schweiz ein Wappen mit der Schweizer Flagge zu sehen ist

Gestern wurde der Kurzbericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) zur Untersuchung “Transformation der EZV in das BAZG: rechtliche Aspekte und Zweckmässigkeit” veröffentlicht. Damit wird ein Kapitel geschlossen, das im Mai 2022 Jahr begonnen hat, als die GPK-S offen das Vorgehen der Leitung des BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) kritisiert hat, das in einem Komplettumbau (Projekt DaziT) steckt. Wir haben in diesem Beitrag darüber berichtet: Zollver­wal­tung / BAZG erhält Rüffel von Geschäftsprüfungskommission.

Vor allem die Tatsache, dass die Direktion mit ihrer laufenden Reorganisation versuche, vollendete Tatsachen zu schaffen, missfiel den Kommissionsmitgliedern.  Die Prüfer erwarteten vom Bundesrat, dass die laufende Reorganisation in wichtigen Bereichen sofort gestoppt wird und gaben ihm bis Ende September Zeit, zu ihrem Bericht Stellung zu nehmen.

Der Bundesrat hat dann im August 2022 auf dem Bundesportal Stellung bezogen, worüber wir hier geschrieben haben: Bundesrat nimmt Stellung zum Bericht der GPK‑S vom Mai 2022. Wie erwartet trat der Bundesrat nicht auf das Anliegen der Prüfer ein und verwies stattdessen auf eine Stellungnahme von 11 Seiten, was alles richtig laufe bei der Umsetzung und was die Prüfer nicht bedacht hätten.

Die GPK-S hat in der Folge die obige Stellungnahme des Bundesrates analysiert. In den vergangenen Monaten hat sie vertieft, wie der Bundesrat die Empfehlungen der GPK-S umgesetzt hat. Mit einem Kurzbericht schliesst die Kommission ihre Untersuchung ab, wobei sie an ihrer Beurteilung der Situation festhält. Sie hebt namentlich hervor, dass der Bundesrat bekräftigt hat, eine über das geltende Recht hinausgehende Bewaffnung des Personals des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) derzeit ausgeschlossen sei. Jedoch betont die GPK, dass das Legalitätsprinzip auch in einem agilen Setting zu respektieren sei und nicht aufgrund eines agilen Projektmanagements ausgehebelt werden dürfe. Künftig erwartet sie vom Bundesrat ausdrücklich, dass bei Reorganisationen von grösserer Tragweite die notwendigen gesetzlichen Grundlagen rechtzeitig beschlossen werden.

Mit diesen Feststellungen schliesst die Kommission ihre Untersuchung und den im Kurzbericht formulierten Erwartungen vorerst ab. Sie wird den Stand der Umsetzung ihrer Empfehlungen in rund zwei Jahren im Rahmen einer Nachkontrolle prüfen.

Quellenangaben