Beispiel eines Dual-Use Exports in die Ukraine mittels Sanktionsverordnung

Firma aus Freienbach (SZ) liefert Minenräumsyteme in die Ukraine

Compliance, Export
03.06.2023 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zu sehen ist

Die spezielle Sanktionsverordnung 946.231.176.72 der Schweiz gegenüber der Ukraine ermöglicht Schweizer Exporteuren auch den Export von Dual-Use Gütern. Ein publik gewordenes Beispiel ist der Export von Minenräumsystemen der Firma Global Clearance Solutions (GCS) aus Freienbach (SZ).

Die Schweiz liefert schon seit Monaten schweres Gerät in die Ukraine. Die Schwyzer Firma GCS hilft Kiew mit Minenräumsystemen, das Land von Sprengkörpern zu befreien. Im Interview erklärt der CEO die Beweggründe, den Einsatz und weshalb es überhaupt ganz offiziell möglich war, die Systeme in dieses Krisengebiet zu exportieren.

Der Einsatz ist auch für Leute von GCS speziell, weil sie normalerweise erst aktiv werden, wenn ein Land befriedet ist und sie sich gemeinsam mit anderen an die Aufbauarbeit machen können, was in der Ukraine offensichtlich nicht der Fall ist.

Da Minenräumgeräte Dual-Use Güter sind, benötigte die Firma eine Ausfuhrbewilligung. Diese bereits im letzten Herbst durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) bewilligt, im Einvernehmen mit dem EDA. Die für die Ukraine anwendbare Sanktionsverordnung sieht explizit Ausnahmen vom Verbot vor. Nach der Güterkontrollgesetzgebung bestanden ebenfalls keine Gründe für die Verweigerung einer Bewilligung. Die erteilte Bewilligung ist sogar auf der quartalsweise veröffentlichten Statistik auf der SECO-Webseite aufgeführt. Hingegen sind Produktionsanlagen für Waffen nach Sanktionsrecht verboten.

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