Grenzen der Export­kon­trolle am Beispiel STMicroelectronics

Russische Marschflugkörper enthalten offenbar Teile des Schweizer Herstellers

Compliance, Export
25.07.2024 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zu sehen ist

Der Krieg in der Ukraine zeigt die Grenzen der Exportkontrolle auf und die Problematik der Dual-Use Güter. Dies, nachdem ukrainische Experten anscheinend sechzehn Elektronikteile westlicher Herkunft in den Überresten eines russischen Marschflugkörpers identifiziert haben sollen. Zwei der Komponenten stammen von STMicroelectronics, einem Halbleiterproduzenten mit Sitz in Genf.

Die Frage stellt sich somit, wie solche Komponenten von einem Schweizer Unternehmen in diese Waffe kommen, nachdem wir alle Sanktionen / Embargos der EU zeitnah übernehmen?

Die Antwort liegt in der Tatsache, dass Komponenten und Teile zweckentfremdend werden können. Genau das dürfte bei STMicroelectronics der Fall sein, denn die Firma mit weltweiten Produktionsstätten stellt elektronische Bauteile wie Computerchips oder integrierte Schaltkreise her, die auch für Alltagsgegenstände wie Autos, Waschmaschinen, Handys oder elektrische Zahnbürsten dienen. Die Chips sind eigentlich für den zivilen Gebrauch vorgesehen, können aber auch für militärische Zwecke verwendet werden und sind damit sogenannte Dual-Use Güter.

Aus diversen Kundenanfragen und Complianceprojekten wissen wir, dass viel Zeit und Energie auf allen Stufen (Behörden wie das in der Schweiz zuständige Seco als auch die Firmen selbst) in der Schweiz investiert werden, damit die geltenden Exportkontrollvorschriften eingehalten werden. Vor allem auch im Bereich der erwähnten Dual-Use-Güter sind die Firmen sehr vorsichtig, doch ist die Umsetzung der Sanktionen häufig schwierig. Weder Hersteller noch Behörden können kontrollieren, was mit Gütern passiert, die im Ausland produziert und an Drittstaaten geliefert werden. Diese Drittländer könnten Güter dann an Russland weiterverkaufen. Wie das praktisch geschieht, haben wir in einem früheren Newsbeitrag aufgeführt: Umgehungs­ge­schäfte via Russlands Nachbarstaaten.

Wie Sie sich und Ihren Arbeitgeber bestmöglich schützen, indem Sie die sich laufend ändernden Vorschriften einhalten, zeigen wir Ihnen an unserem Seminar & Webinar Exportkontrolle, das wir mehrmals pro Jahr öffentlich durchführen. Oder wenn Sie es eilig haben oder eine individuelle Beratung wünschen, übernehmen wir das gerne im Rahmen der Beratung für Export­kontrolle.

Quellenangaben