Keine Beweise gegen Ex-Ruag-Mitarbeiter wegen Verstoss von Export Dual-Use-Güter

Abschluss des Verfahrens gegen einen Kadermann des Rüstungskonzerns Ruag

Compliance, Export
08.09.2023 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zu sehen ist

Der Schweizer Rüstungskonzern Ruag, der in letzter Zeit immer wieder in den Schlagzeilen ist, war Anfang 2018 von der internen Whistleblower-Stelle über angeblich dubiose Waffendeals eines Kadermitarbeiters mit Russland informiert worden. Gemäss Medienberichten soll der Mann der ehemaligen Ruag-Munitionsdivision Ammotec zusammen mit dem damaligen Russland-Leiter der Bank Julius Bär hinter dem Rücken ihrer Arbeitgeber millionenschwere Rüstungsgeschäfte abgewickelt haben.

Der frühere Ruag-Chef Urs Breitmeier sagte zu Zeiten der Aufdeckung, dass der Kadermann «ohne unser Wissen mit unserem Vertriebspartner ein Abkommen getroffen, dass er parallel zu den unseren auch noch andere Produkte verkaufen kann und auf sämtlichen verkauften Produkten zusätzliche Provisionen erhalte». Das verstosse gegen alle geltenden Regeln bei Ruag. Der Konzern stellte den Mitarbeiter frei und reichte Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft ein. Diese eröffnete in der Folge ein Verfahren wegen Verdachts auf Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz – spezifisch Widerhandlungen gegen Exportbewilligungs- und Meldepflichten, und ungetreue Geschäftsbesorgung. Weiter führte sie bei Ruag Hausdurchsuchungen durch.

Gemäss der Einstellungsverfügung waren aber alle zur Diskussion stehenden Munitionslieferungen zwischen 2010 und 2013 ordnungsgemäss bewilligt worden. Das Kriegsmaterialgesetz sei dabei nicht verletzt worden. Auch in Bezug auf Waffenlieferungen und die Exportkontrolle wegen sogenannter Dual-Use Güter von 2010 bis 2016 fanden die Ermittler keine konkreten Anhaltspunkte, dass diese nicht gemäss Kriegsmaterial- oder Güterkontrollgesetz bewilligt worden wären. Deshalb sei das Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz einzustellen und den Kadermann nur wegen Kommissionszahlungen zu verurteilen.

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