Nach Sanktio­nie­rung durch die USA: ChimCon­nect AG in Konkurs

Kurz nachdem die Buchser Firma auf einer US-Sanktionsliste gelistet wurde, verhängte Richter den Konkurs

Compliance
08.03.2022 von Markus Eberhard
im Hintergrund ist eine Person in Richterrobe zu erkennen und im Vordergrund befindet sich ein Richterhammer

Eine eigenartige Story ereignete sich in den letzten Monaten um die Firma ChimConnect AG  aus Buchs (SG) und deren Tochtergesellschaft in Konstanz (DE). Im März 2021 fanden sich diese Gesellschaften auf einer Sanktionsliste der USA wieder. Ihnen wurden unter anderem Restriktionen beim Export von Gütern im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen auferlegt. Kurz danach hat der Einzelrichter des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland die Firma aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

Vor genau einem Jahr, Anfang März 2021, wurde wie aus heiterem Himmel publik, dass ChimConnect AG und deren deutsche Tochter auf einer «Addition» der Entity List des US Bureau of Industry and Security aufgeführt wurde. Ebenfalls waren weitere 11 Firmen darauf verzeichnet sowie ein russisches Forschungslabor. Der Vorwurf des US-Handelsministeriums lautete auf «Weitergabeaktivitäten zur Unterstützung des russischen Massenvernichtungswaffenprogramms».

Allen aufgeführten Firmen wurden von den USA Exportrestriktionen auferlegt und jeder, der mit ihnen Geschäfte mache, müsse damit rechnen, ebenfalls von den USA sanktioniert zu werden, schrieb das Ministerium. Kurz darauf löste der Einzelrichter des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland mit Entscheid vom 13. September 2021 die Firma gemäss OR Art. 731b auf und ordnete ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an. In der Folge wurde am 1. Oktober 2021 der Konkurs eröffnet, und an die Adresse der Gläubiger der ChimConnect AG erging der Schuldenruf.

Gemäss dem für diesen Fall zuständigen Konkursbeamten sei das Konkursverfahren in fortgeschrittenem Liquidationsstatus und dürfte noch im laufenden Quartal abgeschlossen werden können. Aktiv geworden ist auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), wobei der Fall bereits abgeschlossen ist. Die Seco-Sprecherin Livia Willi äusserte sich dazu nur kurz und meinte, dass die Abklärungen des Seco ergeben haben, dass in der Schweiz keine Widerhandlungen gegen die Vorschriften der Exportkontrolle begangen worden seien.

Auch wenn die Hintergründe unklar bleiben, müssen wir festhalten, dass die Aufrechterhaltung des Betriebes sehr mühsam bis unmöglich wird, wenn man ins Visier der US-Justiz gerät. Deshalb empfehlen wir, vorsichtig zu sein und bei Unklarheiten oder Unsicherheiten unser Seminar & Webinar Exportkontrolle zu besuchen!

Quellenangaben