Otto's muss bei Hunderten von On-Schuhen das Schweizer Kreuz entfernen wegen des Swissness-Gesetzes

Ärger mit Parallelimporten

Compliance
13.02.2020 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zur Exportkontrolle zu sehen ist

Der Schweizer Detailhändler für Schnäppchen, “Otto’s“, muss auf Hunderten von Sneakern der populären Marke On das Schweizer Kreuz entfernen oder unkenntlich machen. Produkte mit Schweizer Kreuz oder Ähnlichem dürfen gemäss Swissness-Gesetz nur verkauft werden, wenn 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen.

Je nach Schuhmodell übermalt Otto’s die Fahne nun oder schneidet sie aus, wobei darauf geachtet werde, dass die Schuhe keinen Schaden nehmen würden. Die Schuhe importiert der Discounter am offiziellen Schweizer Verkaufskanal vorbei aus dem Ausland, wo die Sneaker über das Schweizer Kreuz verfügen. Produziert werden die Schuhe von On in Vietnam. Gemäss Angaben von Otto’s haben sie die Ware teilweise mit und teilweise ohne Fähnchen ausgeliefert bekommen. Deshalb habe das Unternehmen das zunächst gar nicht bemerkt.

Mit dem Verkauf der Schuhe mit Schweizer Kreuz verstiess Otto’s vermutlich gegen das Markenschutzgesetz. Gewerbsmässigen Tätern drohen bei einem Verstoss eine Geldstrafe und bis zu fünf Jahre Haft. Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) hat sich bereits bei Otto’s gemeldet, um den Sachverhalt zu untersuchen. On selbst wirbt übrigens nur mit “Swiss Engineering”!

 

Quellenangaben