Swissmem Direktor gegen Verschär­fung der Dual-Use Güterbestimmungen

Stefan Brupbacher wendet sich gegen Artikel in der NZZ

Compliance
10.10.2022 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zu sehen ist

Der Direktor von Swissmem, dem Verband der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, Stefan Brupbacher, äussert sich in einem NZZ-Gastkommentar explizit gegen eine Verschärfung der Vorschriften für Dual-Use Güter im Rahmen der Exportkontrolle.

Damit nimmt er ganz klar Stellung gegen den in der gleichen Zeitung erschienenen Artikel Auch die NZZ bringt den Beitrag wegen Schweizer Werkzeugmaschinen sowie auf einen separaten Kommentar des Journalisten, wo dieser strengere Kriterien forderte. Faktisch forderte er, Dual-Use-Güter künftig dem Kriegsmaterialgesetz (KMG) anzunähern, was nach Meinung von Swissmem unsinnig ist und die Welt nicht sicherer machen würde.

Brupbacher erinnert daran, dass die Exportbestimmungen 2014 nach der Krim-Annexion verschärft wurden und dass seit März 2022 der Export von Dual-Use-Gütern nach Russland gänzlich verboten ist. Er merkt an, dass die Schweizer Industrie sich immer an geltendes Recht gehalten hat und Kontrollmechanismen via SECO sich bewährt haben. Eine Verschärfung der Regeln wäre seiner Meinung nach aus folgenden vier Gründen unsinnig:

  1. Zweckentfremdung
    Jedes Gut kann zweckentfremdet werden. Da bringt er das Beispiel, dass zivile Lastwagen im Krieg zum Truppentransporter umgenutzt oder von Terroristen für eine Amokfahrt eingesetzt werden können.
  2. Alleingang
    Eine Angleichung der Dual-Use-Exportregeln an das restriktivere Kriegsmaterialgesetz (KMG) wäre ein internationaler Alleingang und hätte weitreichende negative Folgen. Es wären viel mehr Güter betroffen und die Exporte würden erheblich erschwert und verzögert. Die Rechtsunsicherheit wäre enorm und die Schweizer Industrie verlöre ihren Status als verlässlicher Partner.
  3. Keine absolute Sicherheit
    Er führt an, dass es eine absolute Sicherheit, dass hochpräzise Produkte nicht in falsche Hände geraten, nie geben wird. Es gibt zu, dass es bedauerliche Einzelfälle gebe, welche aber die ungleich grössere Zahl verhinderter Exportgeschäfte, die nicht bewilligt oder schon von vornherein gar nicht beantragt wurden, überdecke. Das geltende Recht erfüllt seinen Zweck.
  4. Ziel wird nicht erreicht
    Schliesslich meint er, dass das Ziel der Friedenssicherung nicht erreicht würde.

Am Ende ruft Brupbacher auf, uns bewusst zu sein, dass die Welt nicht am Schweizer Wesen genesen kann. Die hiesigen Firmen wären Lösungsbringer, hielten Gesetze ein und schafften Wohlstand. Sie übernähmen lokal Verantwortung. Die meisten Aussagen von Herrn Brupbacher können wir unterschreiben und dass die Industrie Verantwortung übernimmt, sehen wir auch an den rasant gestiegenen Buchungszahlen unserer Veranstaltung Seminar / Schulung Exportkontrolle! Dieses Jahr haben wir sieben Veranstaltungen durchgeführt und stets die uns selbst auferlegte Maximalzahl von 20 Teilnehmern (aus Qualitätsgründen) begrüssen dürfen. Das zeigt uns, dass die Verantwortlichen das Thema erst nehmen und sich und die Mitarbeitenden entsprechend weiterbringen wollen.

Quellenangaben