Übersicht zum Stand von Schweizer Elektronik in Waffen
Vor allem russischen und iranischen
Die öffentlich-rechtliche Nachrichten- und Informationsplattform Swissinfo hat eine Zusammenstellung gemacht zum Thema Elektronik und Spitzentechnologie in Waffen von Russland und dem Iran. Dabei wurden zwar einige Bauteile von Schweizer Firmen gefunden, aber es wurden keine Verstösse gegen Embargos / Sanktionen im Rahmen der Exportkontrolle bekannt.
Namentlich erwähnt wurden die beiden Firmen u-blox AG mit Sitz in Thalwil und den europäischen Halbleiterhersteller STMicroelectronics, der seine Hauptverwaltung in Plan-les-Ouates im Kanton Genf hat. Beide Firmen haben auf Anfrage erklärt, dass sie die notwendigen Schritte umgehend eingeleitet hatten, nachdem die Europäische Union, die Vereinigten Staaten und viele andere Länder seit Februar 2022 Sanktionen und Exportkontrollmassnahmen gegen Russland und Weissrussland verhängt haben.
Der Journalist hat sich nach seinen Recherchen an das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO gewandt, mit der Bitte um eine Einschätzung der Situation. Das SECO verweist in seiner Antwort darauf, dass das Schweizer Recht die Lieferung von Waffen an kriegführende Länder verbietet. Ausserdem bestünden gegen Russland und den Iran internationale Sanktionen, weshalb der Handel mit diesen Ländern streng kontrolliert wird. Ebenfalls hält das Seco fest, dass es die Berichte über die westlichen Bauteile in Waffen aufmerksam verfolge und Kontrollen durchgeführt habe. Dabei sei herausgekommen, dass die fraglichen Unternehmen ihren Sitz zwar in der Schweiz haben, aber in Drittländern produzieren.
Weiter hält das SECO fest, dass es sich bei den betroffenen Gütern um industrielle Massenware handle, die nicht der Kontrolle von Dual-Use Gütern unterliege und auf dem Weltmarkt frei erhältlich sei. Laut Seco haben die Unternehmen somit nicht gegen Schweizer Recht verstossen. Damit auch in Zukunft keine missbräuchliche Verwendung von Produkten von Schweizer Firmen passiert, hat die Schweiz zudem die Sanktionen der EU betreffend die Lieferung von iranischen Drohnen nach Russland zu übernehmen. Sie betreffen Lieferanten und Hersteller solcher Drohnen, die für Angriffe auf zivile Infrastrukturen in der Ukraine eingesetzt wurden.
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