Urs E. Schwar­zen­bach unterliegt auch im dritten Prozess gegen die Eidgenös­si­sche Zollverwaltung

Import
08.06.2020 von Markus Eberhard
ein Bild des Gebäudes der Eidgenössischen Zollverwaltung der Schweiz

In der Angelegenheit Schwarzenbach haben wir schon einige Newsartikel verfasst, aber dieser könnte der letzte sein: Das Bundesgericht hat Ende April eine Beschwerde von Urs. E. Schwarzenbach gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vollumfänglich abgewiesen.

Somit steht juristisch fest, dass er bei der Importabwicklung etlicher grösserer Kunstwerke das sogenannte Verlagerungsverfahren missbraucht und Steuern hinterzogen hat. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat gemäss Entscheid des Bundesgerichtes in Dutzenden von Fällen zu Recht Nachsteuern eingefordert. Damit setzt das höchste Gericht nicht nur einen Schlusspunkt unter diese Auseinandersetzung. Von Gewicht ist auch, weil somit nun in allen drei grossen Streitfragen zwischen dem «Dolder»-Besitzer, Financier sowie Kunstsammler Schwarzenbach und den Schweizer Behörden ein wegweisendes Urteil vorliegt.

Begonnen hat das Ganze im Jahr 2013 mit Razzien, die Zollfahnder Mitte April 2013 in mehreren Liegenschaften Schwarzenbachs durchführten. Rund ein halbes Jahr zuvor war der Sammler am Flughafen Zürich erwischt worden, wie er Kunstgegenstände ohne Deklaration einführen wollte. Noch sind längst nicht alle Verfahren, die in der Folge der Razzien von 2013 eingeleitet wurden, erledigt. Gerungen wird etwa noch um die Bussenhöhe, aber die grossen Sachverhalte dürften jetzt gestellt und bestätigt sein.

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