ICS2 (Import Control System 2) – was Sie wissen müssen
Erfahren Sie mehr über das seit 2021 laufende ICS2-System der EU, an das mit Phase 2 seit 1. März 2023 auch immer mehr Schweizer Firmen Daten vorab liefern müssen.
Hinweis:
Wenn Sie mehr als 1 Wort eingeben, führen wir eine «UND-Suche» für Sie durch.
Wenn Sie aber nur Treffer zur Richtlinie 10 (Vorschriften für die Anmeldung für den Reiseverkehr) haben möchten, verwenden Sie die Hochkommas:
Nur ein sogenannt «ausschliesslich erkennbares Maschinenteil» wird auch wirklich als Teil Ihrer Maschine in den Tares eingereiht. Was das bedeutet, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag mit leicht verständlichen Worten und Beispielen aus unserer Beraterpraxis.
Mussten Sie auch schon unter Zeitdruck eine Zolltarifnummer für Ihre Maschinenteile suchen und wurden verblüffend schnell fündig?
Es ist vermeintlich auch ganz einfach.
Nehmen wir an, Ihr Unternehmen fertigt Kühlschränke der Zolltarifnummer 8418.1000. Für den Kompressor, der ja offensichtlich das Herzstück von Kühlschränken darstellt, finden Sie im Tares unter der Nummer 8418 sofort den Begriff «Teile» und schon haben Sie Ihre Zolltarifnummer gefunden.
Doch ist es wirklich so einfach? Leider nicht.
Mit unserem Blogbeitrag erleichtern wir Ihnen die Suche und bringen die Zolltarifnummern von Maschinenteilen mit den rechtlichen Vorgaben in Einklang.
Zunächst einmal werfen wir einen Blick auf die Allgemeinen Vorschriften Zolltarif in Bezug auf die Tarifierung von Maschinenteilen. Dazu sind die Anmerkung 1 sowie Anmerkung 2a des Abschnitts XVI zentral.
Ich gebe die Anmerkungen hier sinngemäss wieder:
Die Anmerkung 1 listet Maschinenteile auf, die in jedem Fall von den Kapiteln 84 und 85 ausgeschlossen sind. Dazu gehören unter anderem Normteile wie Schrauben, Muttern, Federn, Stahlketten, Triebriemen, Handwerkzeuge, auswechselbare Werkzeuge oder Dichtungen.
Maschinenteile der Kapitel 84 und 85 sind nach folgenden Regeln einzureihen:
Teile, die Waren irgendeiner Nummer der Kapitel 84 oder 85 darstellen, sind dieser Nummer zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind.
Wenn wir nun an das Beispiel des Kompressors denken, der in den Kühlschrank gebaut und separat als Ersatzteil verschickt werden soll, so bedeutet dies, dass wir zunächst im Tares suchen müssen, ob es für «Kompressoren» eine eigene Nummer gibt.
Unter dem Begriff «Nummer» ist hier der Wortlaut gemeint, welcher auf Stufe der ersten 4 Stellen der Zolltarifnummer vermerkt ist.
Fündig werden wir also bei folgender Nummer mit dem Wortlaut:
8414 | Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren und Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben, mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter |
Unser Kompressor wird nicht als «Teil» der Nummer 8418 eingereiht, selbst wenn er eigens für den Einbau in den Kühlschrank konzipiert wurde, weil er selbst ein Maschinenteil darstellt, welches vom Wortlaut der Nummer 8414 erfasst wird.
Die Zolltarifnummer des Kompressors lautet hier somit 8414.3020.
Wir wissen, dass die Suche nach allen möglichen, für Maschinenteile vorhandenen Nummern im Zolltarif, langwierig sein kann. Natürlich möchten Sie auch keine ausser Acht lassen. Deshalb haben wir einen weiteren Blogbeitrag «Zolltarifnummer Schweiz für Ersatzteile gesucht?» verfasst, in dem alle häufig in der Industrie verwendeten Maschinenteile gelistet sind. Falls Sie sonstige Fragen haben, stehen wir Ihnen im Rahmen der Zollberatung jederzeit gerne zur Verfügung, um Ihren Fall schnell und unkompliziert zu lösen.
Gewisse Maschinenteile gelten gemäss Zolltarif «noch» als Rohteil oder als Halbfabrikat. Werfen wir dazu einen Blick auf die Anmerkung 2b des Abschnitts XVI, die ich hier ebenso sinngemäss wiedergebe:
Maschinenteile, die nicht einer eigenen Nummer im Kapitel 84 oder 85 zugeordnet werden können und bei denen zu erkennen ist, dass sie ausschliesslich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine bestimmt sind, sind der dieser Maschine oder diesen Maschinen entsprechenden Nummer zuzuweisen.
Was als «ausschliesslich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine bestimmt» bedeutet, erläutere ich im Anschluss an diesen Abschnitt.
Der Zolltarif gibt zum Beispiel bei Rohren, Platten, Folien oder Profilen aus verschiedenen Rohstoffen wie Kunststoffen oder Metallen mittels Anmerkungen gemäss den Allgemeinen Vorschriften (AV) sowie Erläuterungen klar vor, welche Bearbeitungen in den jeweiligen Kapiteln oder Nummern zugelassen sind und welche nicht.
Lassen Sie mich auf diese Produkte genauer eingehen:
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Innenquerschnitt | Erlaubte Bearbeitungen | Zolltarifnummer |
---|---|---|
![]() rund, oval, rechteckig (mit Ausnahmen), regelmässiges Vieleck, auf ganzer Länge gleichbleibend |
![]() perforiert, gerippt, verstärkt |
3917 |
andere Querschnitte als bei 3917, jedoch auf ganzer Länge gleichbleibend |
![]() perforiert, gerippt, verstärkt |
3916 |
alle möglich | wie 3916 oder 3917, jedoch auch durchbohrt, gefräst, zusammengesetzt | als Teil der jeweiligen Maschine (Kapitel 84, 85, 90) |
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Querschnittsform | Erlaubte Bearbeitungen | Zolltarifnummer |
---|---|---|
![]() massiv (kein Hohlraum), auf der ganzen Länge gleichbleibend oder wiederholend |
dicker als 1 mm, poliert, mattiert | 3916 |
alle | wie oben, jedoch (auch) durchbohrt, gefräst, zusammengesetzt | als Teil der jeweiligen Maschine (Kapitel 84, 85, 90) |
Diese lernen Sie praxisorientiert an unserem Tarifierungs-Seminar
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Form | Erlaubte Bearbeitungen | Zolltarifnummer |
---|---|---|
lediglich quadratisch oder rechteckig | bedruckt, oberflächenbearbeitet, nicht selbstklebend | 3920 |
lediglich quadratisch oder rechteckig | wie 3920, jedoch verstärkt, geschichtet, mit Unterlage, nicht selbstklebend | 3921 |
in anderen Formen wie 3920 oder 3921 | wie 3920 oder 3921, zusätzlich auch gefräst und/oder gebohrt | als Teil der jeweiligen Maschine (Kapitel 84, 85, 90) |
Selbstklebende Etiketten in allen Formen | auch bedruckt | 3919 |
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Innenquerschnitt | Erlaubte Bearbeitungen | Zolltarifnummer |
---|---|---|
![]() rund, oval, rechteckig, regelmässiges Vieleck, einzig geschlossener Hohlraum, auf ganzer Länge gleichbleibend, gleiche innere und äussere Form |
unbearbeitet, poliert, überzogen, gebogen, gebohrt, erweitert, verjüngt, konisch, mit Gewinde, Muffen, Briden / Rohrschellen, Flanschen und Ringen | 7303 bis 7306 (Stahl), 7411 (Kupfer, Messing), 7608 (Aluminium) |
alle anderen | offensichtlich nach Zeichnung gefräste und gebohrte Rohre, die nur genau in eine bestimmte Maschinenbaugruppe passen | als Teil der jeweiligen Maschine (Kapitel 84, 85, 90) |
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Querschnittsform | Erlaubte Bearbeitungen | Zolltarifnummer |
---|---|---|
![]() massiv (kein Hohlraum), auf der ganzen Länge gleichbleibend, in Form eines Kreises, Kreisabschnitts, Ovals, Quadrats, Rechtecks, Dreiecks oder anderen konvexen Vielecks |
oxidiert, poliert, überzogen, plattiert, sich regelmässig wiederholende Bohrungen | 7214 bis 7215, 7222, 7228 (Stahl), 7407 (Kupfer, Messing), 7604 (Aluminium) |
andere Formen als oben, jedoch auf ganzer Länge gleichbleibend | oxidiert, poliert, überzogen, plattiert, sich regelmässig wiederholende Bohrungen | 7216, 7222, 7228 (Stahl), 7407 (Kupfer, Messing), 7604 (Aluminium) |
andere als oben | offensichtlich nach Zeichnung gefräste und gebohrte Profile, die nur genau in eine bestimmte Maschinenbaugruppe passen | als Teil der jeweiligen Maschine (Kapitel 84, 85, 90) |
Bei Platten, Bändern und Folien aus Metallen gibt der Zolltarif leider keine deutlichen Abgrenzungen vor. Generell jedoch können folgende Punkte weiterhelfen:
Wegweisend ist hier das Urteil C-339/98 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2000, denn der Zolltarif selbst gibt bedauerlicherweise keine klare Abgrenzung vor, welche Maschinenteile gemäss Anmerkung 2b) zum Abschnitt XVI nun als «ausschliesslich erkennbare Teile» gelten.
Im Urteil ist folgende Aussage entscheidend, was im Zolltarif unter dem Begriff «Teil» überhaupt gemeint ist:
«Der Begriff «Teil» setzt (…) voraus, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion dieses Teil unabdingbar ist.»
So bedeutet diese Aussage, dass es sich erst um ein «Maschinenteil» gemäss Zolltarif handelt, sobald dieses beim Zerlegen einer Maschine anfällt.
Als «ausschliesslich erkennbar» gilt – vereinfacht gesagt – ein Maschinenteil gemäss HS-System (Zolltarif) erst, wenn es sich:
Bei vielen Unternehmen stellen wir fest, dass sie für ihre Produkte nur deren zwei Zolltarifnummern verwenden: Eine Tarifnummer für das Endgerät, welches das Unternehmen herstellt, und die andere für dessen Maschinenteile. Nach diesem Beitrag wissen Sie, dass dies in den meisten Fällen nicht korrekt ist.
Aufgrund der zahlreichen Tarifierungsunterstützungen bei einer Vielzahl von Kunden aus allen möglichen Branchen konnten wir einen grossen Erfahrungsschatz aufbauen. Deshalb können wir Ihnen folgende Fragestellungen mit auf den Weg geben, womit Sie herausfinden, ob es sich um ein «ausschliesslich erkennbares Teil» gemäss Zolltarif handeln könnte:
FineSolutions AG
Über den Autor Olcay Erden
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