Bundesrat nimmt Stellung zum Bericht der GPK‑S vom Mai 2022

Thema war die Transformation der EZV in das BAZG

Allgemein
04.09.2022 von Markus Eberhard
Weltkarte, bei der über der Schweiz ein Wappen mit der Schweizer Flagge zu sehen ist

Wie im Beitrag Zollver­wal­tung / BAZG erhält Rüffel von Geschäftsprüfungskommission geschildert, kritisierte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) offen das Vorgehen der Leitung des BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit), das im Reorganisationsprojekt DaziT steckt. Die Prüfer erwarteten vom Bundesrat, dass die laufende Reorganisation in wichtigen Bereichen sofort gestoppt wird und gaben ihm bis Ende September Zeit, zu ihrem Bericht Stellung zu nehmen.

Diese Stellungnahme wurde am 30.8.2022 auf dem Bundesportal veröffentlicht aufgrund der Sitzung vom 24.8.2022.  Wie erwartet tritt der Bundesrat nicht auf das Anliegen der Prüfer ein und verweist stattdessen auf 11 Seiten, was alles richtig läuft bei der Umsetzung und was die Prüfer nicht bedacht hätten. Die drei wichtigsten Punkte der GPK-S waren:

  • Neues Berufsbild
  • Neue Regionalstruktur
  • Zusammenführung von Zoll und Grenzwachtkorps sowie Namensänderung der Verwaltungseinheit

Der Bundesrat bedauerte in seiner Stellungnahme, dass die GPK nicht auch noch einen vierten wichtigen Punkt behandelte: «Die erwartete oder antizipierte Wirksamkeit unter Vorbehalt einer späteren Überprüfung oder Untersuchung». Denn diese sei Teil der Diskussionen gewesen und stand im Zentrum der Überlegungen und der vom BAZG für den Bericht vorgelegten Unterlagen.

Auffällig viel liest man in der Stellungnahme von «Diese Analyse teilt der Bundesrat nur ansatzweise» oder «Der Bundesrat möchte vorab klarstellen» sowie «Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht», sodass schon nach 4 – 5 Seiten klar ist, dass er nie und nimmer auf das Begehren der GPK nach einem sofortigen Reorganisationsstopp in wichtigen Bereichen eingehen wird.

So kommt es dann auf Seite 10 auch, wo die Stellungnahme mit dem Satz endet «Nach Auffassung des Bundesrates sind die Forderungen aus der Empfehlung 4 daher erfüllt, weshalb kein Handlungsbedarf besteht». Wie heisst es doch so schön: Ausser Spesen nichts gewesen….

Quellenangaben