Kommission für Rechtsfragen RK beantragt Rückweisung des Zollgesetzes
Das ist die Empfehlung im Rahmen eines Mitberichts an die WAK-N zur Totalrevision des Zollgesetzes (22.058)
Nachdem wir letzte Woche von der scharfen Kritik der Kantone am neuen Zollgesetz berichtet haben, hat eine der von der WAK-N für einen Mitbericht beauftragten Kommissionen anlässlich einer Medienmitteilung vom Freitag, 13. Januar 2023 ihre Empfehlung abgegeben. Es handelt sich um die Kommission für Rechtsfragen (RK), welche die Vorlage des Bundesrates zur Totalrevision des Zollgesetzes (22.058) im Rahmen des Transformationsprojekts DaziT behandelt hat.
Nach einer allgemeinen Aussprache mit der Verwaltung und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten kommt die Kommission zum Schluss, dass die Vorlage in der vorliegenden Fassung nicht behandlungsreif ist. Deshalb beantragt sie der WAK-N mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat zur Überarbeitung.
Dies mit folgenden Hintergründen:
- der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen den Zoll- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone soll mehr Beachtung geschenkt,
- Ermittlungstätigkeiten kontrolliert und mit den Kantonen koordiniert,
- sowie die Bestimmungen zur Datenbearbeitung klarer formuliert werden.
Ausserdem zeigt sich die Kommission kritisch gegenüber der in der Vorlage enthaltenen Grundrechtseingriffe sowie gegenüber den Bestimmungen, die vom Zwangsanwendungsgesetz abweichen. Die Kommission wird ihren Mitbericht an die WAK auch der Sicherheitspolitischen Kommission SiK zur Verfügung stellen, die von der WAK ebenfalls für eine Stellungnahme angefragt wurde. Somit kann die WAK-N in Kenntnis sämtlicher Berichte die Beratung des Geschäfts im nächsten Quartal fortführen.