Weiterhin Käselie­fe­rungen von Schweizer Firma nach Russland

Keine Umgehung oder Verletzung von Sanktionen

Compliance, Export
22.01.2023 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zu sehen ist

Die Firma Lustenberger & Dürst SA aus Hünenberg liefert ihren Raclettekäse weiterhin nach Russland, da sie alle Massnahmen der Embargos / Sanktionen einhalten kann. Die Firmenverantwortlichen haben sich im Frühjahr 2022 gegen einen Rückzug aus diesem Markt entschieden, nachdem sie auch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO konsultiert haben.

Eine Firmensprecherin schreibt dem Tages-Anzeiger zudem, dass Lebensmittellieferungen weder nach Russland noch in die Ukraine sanktioniert und somit erlaubt sind. Durch den regelmässigen Austausch mit dem Seco sowie kantonalen und nationalen Behörden würde die Firma sicherstellen, dass keine Sanktionen umgangen oder verletzt werden. Lustenberger & Dürst verkauft ihre Produkte unter den Dachmarken «Le Superbe» und «Lustenberger 1862» ins Ausland. Gemäss dem Tagi ist Schweizer Käse in Russland kein Grundnahrungsmittel, sondern ein Luxusprodukt.

Da Käse nicht als Luxusgut in der Verordnung über die Massnahmen der Sanktionen gegenüber Russland genannt ist, wird ein Export gesetzeskonform sein, sofern auch die anderen Punkte der Exportkontrolle beachtet werden, wie z.B. die Sanktionslistenprüfung. Zudem fällt Käse nicht unter Dual-Use Güter, was die Sache vereinfacht.

Auch wir empfehlen, in solchen Fällen trotzdem Detailabklärungen mit dem SECO zu tätigen. Worauf Sie sonst noch achten müssen, erfahren Sie an unseren Veranstaltungen Seminar / Schulung Exportkontrolle. Oder nehmen Sie dafür auch die Dienstleistungen der Beratung Exportkontrolle in Anspruch.

Quellenangaben