Gegenseitige Anerkennung des AEO Status zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) durch Bundesrat genehmigt
Entgegen den Aussagen von AEO-Verantwortlichen beim BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) ist es nun schneller gegangen als gedacht und der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. April 2021 das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung des AEO Status (Authorised Economic Operator) mit dem Vereinigten Königreich (UK) genehmigt.
Wegen des per 31.12.2020 vollzogenen Brexits wurde bzw. wird eine Reihe von neuen Abkommen zwischen dem UK und der Schweiz abgeschlossen, da mit dem Ende der Übergangsphase die bilateralen Verträge Schweiz–EU ihre Gültigkeit in Bezug auf das UK verloren. An ihrer Stelle werden ab dem 1. Januar 2021 eine Reihe von Nachfolgeabkommen angewendet, welche die Schweiz im Rahmen ihrer «Mind the gap»-Strategie (inklusive «Mind the gap Plus») mit dem UK ausgehandelt hat. Der Grossteil der geltenden Rechte und Pflichten zwischen den beiden Staaten bleibt damit erhalten.
Die Folgen in den verschiedenen Bereichen haben wir in unserem Blogbeitrag BREXIT – welche Folgen hat dieser für Unternehmen in der Schweiz? beschrieben. Mit dem nun von Schweizer Seite genehmigten Abkommen über die gegenseitige Anerkennung des AEO Status (auch «Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter» genannt) hat die Schweiz einen weiteren wichtigen Beitrag geleistet, damit der bisherige problemlose Warenverkehr möglichst optimal weiterlaufen kann. Es ist das vierte Abkommen mit einem Land bzw. einer Ländergruppe, das die Schweiz im AEO-Bereich abgeschlossen hat. Unternehmen mit diesem freiwilligen Status sollen mit Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und / oder Vereinfachungen gemäss den Zollvorschriften profitieren.
Die Ratifizierung des Abkommens durch das Vereinigte Königreich steht allerdings noch aus. Sobald es von dieser Seite auch ratifiziert wurde, soll es von den rund 140 Schweizer AEO Firmen auch genutzt werden können.