BREXIT – welche Folgen hat dieser für Unternehmen in der Schweiz?

Export, Import 01.09.2021 von Lea Derendinger
Lesezeit 5 min Kommentare 10

Welche Folgen hat der Brexit auf exportierende Schweizer und Liechtensteiner Unternehmen aus zollrechtlicher Sicht? In diesem stets aktuellen Beitrag erfahren Sie die praktischen Konsequenzen inklusive eines Brexit-Merkblatts!

1. Wichtige und aktuelle Fakten zum Brexit

Das Vereinigte Königreich (UK) trat am 31.01.2020 aus der EU aus. Damit begann die sogenannte «Über­gangsperiode», welche bis Ende 2020 dauerte. Bis zu diesem Zeitpunkt gehörte das UK weiterhin zur europäischen Zollunion und das bilaterale Freihandelsabkommen Schweiz-EU war anwendbar. Am 01.01.2021 ist das Abkommen Schweiz-UK in Kraft getreten. Auch die EU und das Vereinigte Königreich konnten sich am 24.12.2020 auf ein Handelsabkommen einigen, welches ab 01.01.2021 provisorisch in Kraft getreten ist. Seit der Erstpublikation dieses Blogbeitrags im November 2020 sind zahlreiche Details geklärt worden und wir haben den Beitrag insgesamt achtmal aktualisiert und erweitert.

Ab jetzt werden wir diesen Blogbeitrag nur noch aktualisieren, sofern es Neuigkeiten oder zusätzliche Erkenntnisse aus der Praxis gibt. Diese würden dann auch in unsere Handlungsempfehlungen inklusive des Merkblatts einfliessen.

  • Wichtige Anpassung vom 9. Juni 2021: Die Kumulation von Vormaterial aus der EU und der Türkei ist seither möglich.
  • Wichtige Anpassungen per 1. September 2021: Am 30.08.2021 wurde vom BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) informiert, dass das Handelsabkommen CH-UK überarbeitet wurde und die Änderungen per 1. September 2021 gültig sind. Sie finden die wesentlichen Änderungen in unserem BREXIT-Merkblatt.

2. Brexit Auswir­kungen auf die Schweiz

Die Schweiz (inklusive Liechtenstein) hat bereits am 11.02.2019 ein neues Handelsabkommen mit dem UK unterzeichnet, welches nun am 01.01.2021 in Kraft getreten ist. In diesem Blogbeitrag sprechen wir zusammenfassend die Themen an, die aus zollrechtlicher Sicht für Sie als Firmenvertreter einer importierenden oder exportierenden Schweizer Firma von Bedeutung sind. Es sind dies:


  • Wichtige Anpassungen per 1. September 2021: Das Handelsabkommen CH-UK wurde grundlegend überarbeitet und für einen Exporteur in das UK sind einige Änderungen zu beachten. Zum Beispiel gelten ab Anfang September neue Listenregeln in diesem Abkommen und dadurch müssen die Präferenzkalkulationen angepasst werden.

3. Konsequenzen des Brexits für Schweizer Unternehmen aus Zollsicht

Wie bereits erwähnt, besteht zwar ein Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem UK. Das bedeutet aber nicht, dass Sie als Unternehmen keine Handlungen treffen müssen. Aus zollrechtlicher Sicht gibt es doch einiges zu beachten. Auch nach dem Austritt vom UK aus der EU muss natürlich für jeden Export aus der Schweiz und Import in das UK eine entsprechende Ausfuhr- und Einfuhrzollanmeldung erstellt werden. Vielen Unternehmen ist dabei aber nicht bewusst, welche zollrechtlichen Auswirkungen der Brexit hat und was nun beachtet werden muss.

Insbesondere wenn Sie mit einer Softwarelösung Ihre Ausfuhrzollanmeldungen selbst erstellen, müssen Sie gewisse Einstellungen in Ihrer Softwarelösung vornehmen. Oder falls Sie eine Lösung haben, die diese automatisch vornimmt, sollten Sie die Änderungen zumindest kontrollieren. Beispielsweise muss neu ein anderer Währungscode im e-dec Export gewählt werden, wenn Sie Ihrem Kunden mit Sitz im UK in britischem Pfund (GBP) fakturieren. Zusätzlich wird die Übermittlung von Sicherheitsdaten für Exportsendungen nach dem UK notwendig, da es nicht mehr zur EU gehört.

Nordirland verbleibt ja bekanntlich in der EU. Wie Sie Lieferungen nach Nordirland im e-dec Export System korrekt abwickeln, lesen Sie ebenfalls in unserem Merkblatt.

Durch das Ausscheiden vom UK ändert sich auch die Anerkennung des AEO-Status zwischen den Parteien. Bekanntlich hat die Schweiz mit der EU ein AEO-Abkommen unterzeichnet, das die Anerkennung der beiden AEO-Status regelt. Mit dem UK hat die Schweiz diesbezüglich frühzeitig Verhandlungen aufgenommen, die dazu führten, dass der Bundesrat Mitte April 2021 das Abkommen über die gegenseitige AEO-Anerkennung zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich genehmigt hat. Und in einem Zirkular Ende August hat das BAZG bekannt gegeben, dass das abgeschlossene Abkommen ab 1. September 2021 in Kraft tritt.

Auch bei der Erstellung der Exportrechnung muss einiges beachtet werden. Ein wichtiger Punkt ist hier die EORI-Nummer Ihres Kunden im UK.

Ein besonders wichtiges Thema ist die Präferenzabwicklung im Rahmen des präferenziellen Warenursprungs. Diese kann für Unternehmen sehr anspruchsvoll werden.

  • Neu müssen die Ursprungsregeln des Handelsabkommens Schweiz-UK beachtet werden. Vormaterialien aus der EU und aus der Türkei dürfen kumuliert (positiv angerechnet) werden, sofern beim Import dieser Vormaterialien ein Präferenznachweis vorliegend war. (Anpassung per 09.06.2021)


  • Weitere Kumulationsbestimmungen per 1. September finden Sie in unserem BREXIT-Merkblatt (September-Version).


Die Kumulation darf nur in eine Richtung angewendet werden, nämlich beim Export ins UK. Für Firmen mit einem Produktionsstandort in der EU gibt es keine Änderungen und Vormaterial aus der Schweiz gilt nach wie vor als Drittland-Ware beim Export von der EU ins UK.

Wenn Sie Lieferantenerklärungen ausstellen, müssen diese entsprechend angepasst werden.

Ein weiterer Stolperstein können Ausfuhren aus der Schweiz darstellen, die vor dem 01.01.2021 aus der Schweiz ausgeführt wurden, aber erst ab dem 01.01.2021 zur Einfuhr in das UK angemeldet werden. Solche Sendungen unterliegen dem Handelsabkommen Schweiz-UK. Zum Zeitpunkt der Ausfuhr können aber noch keine Ursprungsnachweise im Sinne des Abkommens Schweiz-UK ausgestellt werden, da das Abkommen dann noch nicht gilt. Diese Problematik besteht auch im umgekehrten Fall, das heisst Waren, die vor dem 01.01.2021 aus dem UK ausgeführt, aber erst ab 01.01.2021 zum Import in die Schweiz angemeldet werden. Zu dieser Problematik wurde glücklicherweise eine Übergangsbestimmung festgelegt.

Der Schweizer Zolltarif «Tares» wurde per 01.01.2021 importseitig und auch exportseitig im Hinblick auf das UK angepasst. Die Importzollansätze im UK werden ebenfalls angepasst. Überprüfen Sie also, ob sich die Zölle / Zollabgaben für Ihren Kunden im UK ändern. Wir zeigen Ihnen, wo Sie die neuen Zollansätze nachschauen können.

Beratung-Icon zwei sich schüttelnde Hände
Wie finesolutions Ihnen beim Thema BREXIT helfen kann?

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um das Thema BREXIT. Kontaktieren Sie uns ungeniert, wenn Sie etwa Unterstützung bei der Erstellung neuer Präferenzkalkulationen benötigen. Oder wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie Lieferantenerklärungen zukünftig korrekt bestätigen sollen. Im Rahmen unserer Zollberatung helfen wir Ihnen gerne weiter!

4. Unser praxis­ori­en­tiertes BREXIT-Merkblatt

Gerne stellen wir Ihnen unser BREXIT-Merkblatt mit vertieften Informationen zu den genannten Themen per E-Mail in der September-Version zu. Diese enthält alle wichtigen Neuerungen per 01.09.2021.

Unser BREXIT-Merkblatt

In unserem Merkblatt fassen wir die wichtigsten Handlungsempfehlungen für Sie zusammen. Interessiert?

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  • Enthält Beispiel einer Kalkulation
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10 Kommentare zu «BREXIT – welche Folgen hat dieser für Unternehmen in der Schweiz?»

Marco Siegenthaler12. Januar 2021

Liebes finesolutions Team

Hiermit möchte ich Ihnen ein riesiges Kompliment aussprechen.
Es ist ungewöhnlich, so schnelle, kompetente und verständliche Antworten zu erhalten.
Meistens wird das von anderen in Fachchinesisch ausgedrückt, was in einem KMU kaum mehr verständlich ist.

Zum Glück ist das bei Ihnen nicht so.

BRAVO !!!

Elin Meier

12. Januar 2021

Sehr geehrter Herr Siegenthaler

Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr positives Feedback!

Es freut uns immer sehr, wenn wir möglichst unkompliziert und verständlich unterstützen können und zwar so, dass es Jedermann versteht.

Die ganze BREXIT-Thematik an sich ist ja schon kompliziert genug für die KMU's.

Beste Grüsse
Elin Meier

Walter Ulmann4. Januar 2021

Habe noch selten so schnell und so kompetent verständliche Information
( auch für einen Laien )über ein derart komplexes Thema erhalten.
Gratulation dazu an finesolutions und vielen Dank.

Markus Eberhard

4. Januar 2021

Sehr geehrter Herr Ulmann

Ihre Rückmeldung freut uns ausserordentlich und ich danke Ihnen im Namen aller Autoren ganz herzlich dafür! Es ist schön, dass wir das Jahr geschäftlich mit einer so positiven Rückmeldung zu unseren Publikationen beginnen dürfen.

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches 2021 und grüssen Sie recht herzlich.

Markus Eberhard

M.Schaller11. Dezember 2020

Sehr hilfreich und aufschlussreicher Beitrag / Merkblatt. Vielen Dank.

Elin Meier

11. Dezember 2020

Sehr geehrter Herr Schaller

Vielen Dank für Ihren Kommentar und positive Rückmeldung!
Es freut uns sehr, dass unser Beitrag und das Merkblatt für Sie hilfreich waren.

Beste Grüsse
Elin Meier

Thomas Sprenger4. Dezember 2020

Vielen Dank für das sehr übersichtliche Merkblatt zum Brexit.

Markus Eberhard

4. Dezember 2020

Sehr geehrter Herr Sprenger
Im Namen aller an diesem Merkblatt Mitarbeitenden danke ich Ihnen ganz herzlich für Ihre positive Rückmeldung! Wir freuen uns sehr, dass Sie es als übersichtlich empfunden haben!
Viele Grüsse
Markus Eberhard

Roger Hongler3. Dezember 2020

Sehr geehrte Frau Meier / Liebes FineSolutions Team

Betreffend Warenlieferung nach UK (ab 2021) stell sich mir die Frage wie die Verzollung abläuft, da je keine EU-Verzollung mehr möglich sein wird.
Heiss das Export-Verzollung an der Grenze CH-DE, dann Transit durch Europa und Import-Verzollung in UK (z.B. Dover)? Benötige ich nach wie vor die EORI-Nummer und VAT Nummer des Empfängers in UK oder hat er noch weitere Unterlagen/Informationen bereit zu halten? Rechnen Sie mit grösseren Verzögerungen oder hat evtl. ein Schweizer Transporteur eine schnellere Zollabwicklungszeit als die Kollegen aus der EU? (Zur Info: Unsere Kunden sind nicht Industriebetriebe welche viel Know-How in Sachen Verzollung und VAT haben).

Besten Danke und freundliche Grüsse

Lea Derendinger

3. Dezember 2020

Sehr geehrter Herr Hongler
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage via unsere Webseite.
Es ist korrekt, dass Sie keine EU-Verzollung mehr durchführen können ab Januar 2021 für Lieferungen in das Vereinigte Königreich (UK). Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Verzollung der Güter und eine Variante ist die Grenzverzollung, wie Sie diese erwähnt haben. Die andere Variante wäre, wenn Sie einen Schweizer Spediteur für die Lieferung beauftragen und dieser den ZV/ZE Status besitzt. In diesem Fall könnte die CH-Ausfuhrverzollung im schweizerischen Inland durchgeführt werden, anstatt an der Grenze. Zudem muss der Spediteur diesen Status auch im UK besitzen, damit dort eine Inland-Einfuhrverzollung durchgeführt werden kann und das Transitpapier gelöscht wird. Diverse CH-Spediteure besitzen diesen Status und haben auch eine Niederlassung im UK um keine Grenzverzollungen durchzuführen. Fragen Sie am besten bei den Spediteuren nach, ob dies eine Möglichkeit ist für Ihre zukünftigen Transporte.
Ihre Kunden müssen sich zwingend mit dem Thema Verzollung auseinandersetzen und Sie können diese Kunden erst beliefert, wenn der Importeur eine EORI-Nummer besitzt. Die Kunden im UK müssen sich also registrieren und Sie sollten die EORI-Nummer beginnend mit GB jeweils auf Ihrer Exportrechnung andrucken. Eine «Schritt für Schritt Anleitung» für den Import von Waren wurde von der UK-Regierung publiziert und könnte Ihre Kunden entsprechend unterstützen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüsse
Lea Derendinger