Chartera Output - wie Sie Zollquittungen herunterladen
Mit dem neuen Chartera Output können Sie elektronische Zollquittungen Import und Export kostenlos vom BAZG-Server herunterladen. Wir zeigen, wie es geht und geben Praxistipps zur Aufbewahrung.
Welche Folgen hat der Brexit auf exportierende Schweizer und Liechtensteiner Unternehmen aus zollrechtlicher Sicht? In diesem stets aktuellen Beitrag erfahren Sie die praktischen Konsequenzen inklusive eines Brexit-Merkblatts!
Das Vereinigte Königreich (UK) trat am 31.01.2020 aus der EU aus. Damit begann die sogenannte «Übergangsperiode», welche bis Ende 2020 dauerte. Bis zu diesem Zeitpunkt gehörte das UK weiterhin zur europäischen Zollunion und das bilaterale Freihandelsabkommen Schweiz-EU war anwendbar. Am 01.01.2021 ist das Abkommen Schweiz-UK in Kraft getreten. Auch die EU und das Vereinigte Königreich konnten sich am 24.12.2020 auf ein Handelsabkommen einigen, welches ab 01.01.2021 provisorisch in Kraft getreten ist. Seit der Erstpublikation dieses Blogbeitrags im November 2020 sind zahlreiche Details geklärt worden und wir haben den Beitrag insgesamt achtmal aktualisiert und erweitert.
Ab jetzt werden wir diesen Blogbeitrag nur noch aktualisieren, sofern es Neuigkeiten oder zusätzliche Erkenntnisse aus der Praxis gibt. Diese würden dann auch in unsere Handlungsempfehlungen inklusive des Merkblatts einfliessen.
Die Schweiz (inklusive Liechtenstein) hat bereits am 11.02.2019 ein neues Handelsabkommen mit dem UK unterzeichnet, welches nun am 01.01.2021 in Kraft getreten ist. In diesem Blogbeitrag sprechen wir zusammenfassend die Themen an, die aus zollrechtlicher Sicht für Sie als Firmenvertreter einer importierenden oder exportierenden Schweizer Firma von Bedeutung sind. Es sind dies:
Wie bereits erwähnt, besteht zwar ein Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem UK. Das bedeutet aber nicht, dass Sie als Unternehmen keine Handlungen treffen müssen. Aus zollrechtlicher Sicht gibt es doch einiges zu beachten. Auch nach dem Austritt vom UK aus der EU muss natürlich für jeden Export aus der Schweiz und Import in das UK eine entsprechende Ausfuhr- und Einfuhrzollanmeldung erstellt werden. Vielen Unternehmen ist dabei aber nicht bewusst, welche zollrechtlichen Auswirkungen der Brexit hat und was nun beachtet werden muss.
Insbesondere wenn Sie mit einer Softwarelösung Ihre Ausfuhrzollanmeldungen selbst erstellen, müssen Sie gewisse Einstellungen in Ihrer Softwarelösung vornehmen. Oder falls Sie eine Lösung haben, die diese automatisch vornimmt, sollten Sie die Änderungen zumindest kontrollieren. Beispielsweise muss neu ein anderer Währungscode im e-dec Export gewählt werden, wenn Sie Ihrem Kunden mit Sitz im UK in britischem Pfund (GBP) fakturieren. Zusätzlich wird die Übermittlung von Sicherheitsdaten für Exportsendungen nach dem UK notwendig, da es nicht mehr zur EU gehört.
Nordirland verbleibt ja bekanntlich in der EU. Wie Sie Lieferungen nach Nordirland im e-dec Export System korrekt abwickeln, lesen Sie ebenfalls in unserem Merkblatt.
Durch das Ausscheiden vom UK ändert sich auch die Anerkennung des AEO-Status zwischen den Parteien. Bekanntlich hat die Schweiz mit der EU ein AEO-Abkommen unterzeichnet, das die Anerkennung der beiden AEO-Status regelt. Mit dem UK hat die Schweiz diesbezüglich frühzeitig Verhandlungen aufgenommen, die dazu führten, dass der Bundesrat Mitte April 2021 das Abkommen über die gegenseitige AEO-Anerkennung zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich genehmigt hat. Und in einem Zirkular Ende August hat das BAZG bekannt gegeben, dass das abgeschlossene Abkommen ab 1. September 2021 in Kraft tritt.
Auch bei der Erstellung der Exportrechnung muss einiges beachtet werden. Ein wichtiger Punkt ist hier die EORI-Nummer Ihres Kunden im UK.
Ein besonders wichtiges Thema ist die Präferenzabwicklung im Rahmen des präferenziellen Warenursprungs. Diese kann für Unternehmen sehr anspruchsvoll werden.
Wenn Sie Lieferantenerklärungen ausstellen, müssen diese entsprechend angepasst werden.
Ein weiterer Stolperstein können Ausfuhren aus der Schweiz darstellen, die vor dem 01.01.2021 aus der Schweiz ausgeführt wurden, aber erst ab dem 01.01.2021 zur Einfuhr in das UK angemeldet werden. Solche Sendungen unterliegen dem Handelsabkommen Schweiz-UK. Zum Zeitpunkt der Ausfuhr können aber noch keine Ursprungsnachweise im Sinne des Abkommens Schweiz-UK ausgestellt werden, da das Abkommen dann noch nicht gilt. Diese Problematik besteht auch im umgekehrten Fall, das heisst Waren, die vor dem 01.01.2021 aus dem UK ausgeführt, aber erst ab 01.01.2021 zum Import in die Schweiz angemeldet werden. Zu dieser Problematik wurde glücklicherweise eine Übergangsbestimmung festgelegt.
Der Schweizer Zolltarif «Tares» wurde per 01.01.2021 importseitig und auch exportseitig im Hinblick auf das UK angepasst. Die Importzollansätze im UK werden ebenfalls angepasst. Überprüfen Sie also, ob sich die Zölle / Zollabgaben für Ihren Kunden im UK ändern. Wir zeigen Ihnen, wo Sie die neuen Zollansätze nachschauen können.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um das Thema BREXIT. Kontaktieren Sie uns ungeniert, wenn Sie etwa Unterstützung bei der Erstellung neuer Präferenzkalkulationen benötigen. Oder wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie Lieferantenerklärungen zukünftig korrekt bestätigen sollen. Im Rahmen unserer Zollberatung helfen wir Ihnen gerne weiter!
Gerne stellen wir Ihnen unser BREXIT-Merkblatt mit vertieften Informationen zu den genannten Themen per E-Mail in der September-Version zu. Diese enthält alle wichtigen Neuerungen per 01.09.2021.
FineSolutions AG
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