Keine Verletzung von Sanktionen im Mikroprozessor-Fall
Schweizer Komponenten in russischen Waffen gefunden
Wieder einmal zeigt die Presse auf die Schweizer Industrie, weil Russland offenbar beim Angriff auf die Ukraine auch Schweizer Technik eingesetzt hat. Gemäss einem Bericht hat man bei Überresten von Raketen in der Ukraine Mikroprozessoren aus der Schweiz gefunden. Allerdings müssen die Journalisten zugeben, dass vor dem 4. März 2022 kein Embargo / Sanktionen hierzu bestanden haben und somit die Exportkontrolle nicht verletzt wurde.
Gemäss einem Bericht des «SonntagsBlick» – einmal mehr – hat ein Team der doch eher unbekannten britischen Denkfabrik Royal United Services Institute («Rusi») Überreste von Raketen in der Ukraine untersucht. Darunter wurden auch Mikroprozessoren von der Schweizer STMicroelectronics gefunden, die in Raketen des Typs Kh-101 eingesetzt wurden. Auf Anfrage der Journalisten erklärte das beim Bund dafür zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), dass es ihm bewusst sei, dass im Ukraine-Krieg Schweizer Elektronik zum Einsatz komme. Dabei wollte das Seco aber keine Äusserungen zu einzelnen Herstellern machen.
Erst seit Inkrafttreten der Schweizer Sanktionen vom 4. März 2022 ist die Lieferung solcher Technik nach Russland verboten, inklusive aller Dienstleistungen wie der Verkauf ab der Schweiz. Zudem sind die meisten der russischen Empfänger inzwischen auf einer Sanktionsliste festgehalten. Auch ist es gut möglich, dass die Mikrochips im Ausland produziert worden sind. Entsprechend gelten für sie die Exportregeln anderer Länder. Denn die betroffene Firma STMicroelectronics betreibt gemäss «SonntagsBlick» auch Produktionsstätten in Italien, Frankreich und Singapur.
Dennoch möchten wir darauf aufmerksam, dass jede Firma eine Compliance-Verantwortung mittels eines Internal Compliance Program (ICP) auch für Massengüter ausserhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen wahrzunehmen hat.