Schwierige Umsetzung der Russland-Sanktionen in der Praxis
Viele Unklarheiten - auch auf Seiten der Behörden!
Die Schweiz beteiligt sich bekanntlich am Embargo / Sanktionen gegen Russland, wie wir das vor einigen Tagen auch publiziert haben: Schweizer Exportverbot von Dual-Use Gütern nach Russland. Diese Sanktionen betreffen auch Wirtschaftsbereiche, in dem zahlreiche unserer Export-Kunden tätig sind und die gefordert sind. Die Wirtschaftsverbände sagen zwar, dass die Sanktionen rigoros umgesetzt würden, aber die Praxis ist, wie so oft, einiges komplizierter. Das sind auch unsere Erfahrungen im Zusammenhang mit Kundenabklärungen beim in der Schweiz dafür zuständigen Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
Im SRF-Artikel wird erwähnt, dass viele Verantwortliche in Unternehmen unsicher sind, welche Produkte und Dienstleistungen unter die Sanktionen fallen. Deshalb suchen sie Hilfe – nicht nur bei uns mittels der Zollberatung, sondern auch bei den verschiedenen Handelskammern in der Schweiz. SRF hat bei Markus Wermelinger nachgefragt, der die Exportdienste der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ) leitet. Er gibt zu Protokoll: «Bei vielen Unternehmen ist eine verständliche Unsicherheit da. Die Güterkontrollverordnung des Bundes richtig zu interpretieren und umzusetzen, ist sehr anspruchsvoll für die Exporteure. Die Verordnung listet die verbotenen Güter auf: Dampfturbinen, Schweissgeräte, Werkzeugmaschinen und so weiter. Eine detaillierte Verbotsliste, um der russischen Wirtschaft zu schaden. Für die hiesigen Firmen ist sie aber nur bedingt nützlich. Die Exporteure sind sich gewohnt, ihre Produkte nach den sogenannten Zolltarifnummern einzureihen, und die gehen aus diesen Export-Kontrolllisten nicht hervor», sagt Wermelinger. «Man braucht sehr gute Produktkenntnisse, um diese Listen auch zu verstehen.»
Daher bleibt Markus Wermelinger meist nichts anderes übrig, als die Fragenden an die Experten des SECO in Bern weiterzuleiten. Er stellt wie wir auch fest, dass die Unternehmen, zumindest im Moment, auf Nummer sicher gehen wollen. Auf die Gefahr hin, dass man halt nicht liefern kann, dass Aufträge und sogar langjährige Partnerschaften verloren gehen.
Allerdings wird im SRF-Bericht ein wichtiges Thema nicht erwähnt, das wir antreffen: Die (Schweizer) Behörden sind sich selbst nicht im Klaren, wie gewisse Sachverhalte einzuordnen und abzuklären sind. Etwa die Abklärung betreffend der Besitzverhältnisse bei sanktionierten Firmen. Bisher gilt die Besitzanteilsregelung von 51 %, wie das BAFA auf unsere Anfrage schreibt, aber bei Russland sei das noch unklar. Unsere Telefonate, so wir denn durchkommen, mit Mitarbeitenden beim SECO ergeben leider oft keine konkreten Antworten. Mit dem dauernden simplen Hinweis, dass die Verordnung eingehalten werden müsse, unterstützt das SECO die hiesige Wirtschaft nicht wirklich!
In unserer Veranstaltung Seminar / Schulung Exportkontrolle versuchen wir stets, die Teilnehmer praxisbezogen zu schulen und konkrete Antworten auf Fragen zu geben. Wir haben mit den Russland-Sanktionen schon einige Antworten parat, aber bedauerlicherweise (noch) nicht alle! Nehmen Sie an einem der nächsten Anlässe teil und profitieren Sie von unseren 20 Jahren Erfahrungen im Aussenwirtschaftsbereich und unseren Behördenkontakten.