Schweizer Export­verbot von Dual-Use Gütern nach Russland

Damit vollzieht die Schweiz alle EU-Massnahmen

Compliance
04.03.2022 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zu sehen ist

Vor ein paar Tagen haben wir die Übersicht über die weltweiten Sanktionen gegen Russland in einem Newsbeitrag veröffentlicht. Darin hatten wir erwähnt, dass die Schweiz faktisch alle EU-Sanktionen übernimmt. Was allerdings erst jetzt der Fall ist, denn mit dem heutigen Freitag hat der Bundesrat weitere Sanktionen gegen Russland verordnet. Interessant in unserem Zusammenhang ist die Tatsache, dass nun auch Dual-Use Güter nicht mehr exportiert werden dürfen.

Damit hat der Bundesrat den zweiten Teil der EU-Sanktionen übernommen. Darunter fällt ein Verbot von zivil und militärisch verwendbaren Gütern (Dual-Use Güter) nach Russland. Zudem wurden weitere Sanktionen gegen Russland beschlossen. Die neu ergriffenen Massnahmen betreffen insbesondere den Güter- und Finanzbereich, zudem wurde die Schweizer Sanktionsliste um mehrere Personen erweitert, die auch in der EU sanktioniert worden sind und jetzt mittels Sanktionslistenprüfung ebenfalls geprüft werden müssen.

Das Verbot des Exports von Dual-Use Gütern ist unabhängig vom Verwendungszweck oder vom Endverbraucher. Das kann somit Güter aus der Elektronik, der Telekommunikation oder der IT-Technik betreffen. Zusätzlich wird die Ausfuhr von Gütern, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, untersagt. Hierzu gehören auch die Erbringung technischer Hilfe, die Vermittlung oder das Bereitstellen von Finanzmitteln.

Weiter untersagt wurde die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Dienstleistungen im Ölsektor. Und ebenso Güter und Technologien, die für Luft- oder Raumfahrtindustrie verwendet werden können, etwa Versicherungen, Reparaturarbeiten, Inspektionen, Vermittlungsdienste und Finanzhilfen

Die Massnahmen sind durchwegs einschneidend und sollten von Schweizer Exporteuren zwingend beachtet werden. Da die ganze Thematik recht komplex ist, empfehlen wir Ihnen bei Unsicherheiten den Besuch unseres Seminars & Webinars Exportkontrolle, das wir regelmässig in Zürich-Kloten öffentlich durchführen. Oder nehmen Sie für kurzfristige Anfragen unsere Beratung Exportkontrolle in Anspruch.

Quellenangaben