Seco erstattet Anzeige gegen Crypto AG wegen Täuschung bei Exportkontrolle

Compliance
01.03.2020 von Markus Eberhard
Lkw, der aus der Schweiz nach Deutschland fährt an der Zollstelle Waldshut

Die Affäre um die Zuger Firma Crypto AG geht in eine nächste Stufe: Gemäss Sonntagszeitung soll das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bei der Bundesanwaltschaft (BA) Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht haben. Das Seco habe die Strafanzeige am Dienstag wegen möglichen Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht mit Exportkontrollen eingereicht, teilte die Behörde mit. Die Bundesanwaltschaft bestätigte den Eingang der Anzeige. Ein Strafverfahren sei bisher jedoch noch nicht eröffnet worden.
Das Seco ist unter anderem für die Bewilligung von Kriegsmaterialexporten zuständig. Als Bewilligungs- und Kontrollbehörde muss sie bei einem vermuteten Verstoss gegen das Güterkontrollgesetz von Amtes wegen die Bundesanwaltschaft einschalten. Die Zuger Firma Crypto AG verkaufte jahrelang an verschiedene ausländische Regierungen und Armeen Chiffriergeräte, die manipuliert wurden, damit die Geheimdienste der USA und von Deutschland die darüber laufenden Kommunikationen ohne grossen Aufwand entschlüsseln konnten. Das Seco hegt deshalb den Verdacht, von der Crypto AG, die bis 2018 im Besitz des amerikanischen Geheimdiensts CIA gewesen ist, getäuscht worden zu sein.
Laut dem Zeitungsbericht stützt sich die Anklage auf Artikel 14 des Güterkontrollgesetzes. Dieser stellt unter Strafe, wer in einem Ausfuhrgesuch unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für die Erteilung einer Ausfuhrbewilligung wesentlich sind. Das Seco stelle sich auf den Standpunkt, es hätte die Exporte der Geräte nie bewilligt, wenn es gewusst hätte, wer bis 2018 hinter der Crypto AG steckte. Die Bundesanwaltschaft wird nun prüfen, ob es einen hinreichenden Verdacht gibt, um die Vorwürfe weiterzuverfolgen und ob der Fall der Bundesgerichtsbarkeit untersteht.
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