Gedanken zum Freihan­dels­ab­kommen Schweiz — UK nach dem Brexit

Allgemein, Compliance
03.03.2020 von Markus Eberhard
Landkarte, auf der die Schweiz und China sowie Japan hervorgehoben sind und über denen wechselwirkend Pfeile aufeinander gerichtet sind

Zwar haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich für die Zeit nach dem Brexit mit einem Handelsabkommen vorgesorgt, doch Klarheit wird erst herrschen, wenn die Wirtschaftsbeziehung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geklärt ist. Diese Unsicherheiten sollten baldmöglichst geklärt werden können.
Für die Schweiz ist das Vereinigte Königreich (UK) nach der EU, den USA und China der viertwichtigste Handelspartner. Bei einem ungeregelten Brexit – der vorerst abgewendet ist – wären als Grundlage für die Handelsbeziehungen mit der Schweiz einzig die Regeln der WTO und die dort festgehaltenen Zölle verblieben. Die bilateralen Gespräche Schweiz UK über ein bilaterales Handelsabkommen zeigten einmal mehr auf, wie umfangreich und tief die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU geregelt sind. Den Grundstein bildet das Freihandelsabkommen von 1972, das Zölle für Industrie- und verarbeitete Agrarprodukte beseitigte. Später folgten weitere Abkommen (bilaterale I (1999) und II (2004)). Darin wurde unter anderem folgendes geregelt:

  • der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse,
  • der Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten
  • der Zugang zum Arbeitsmarkt,
  • die Zusammenarbeit in der Forschung
  • der Zugang zu den Luft- und Landverkehrsmärkten

Alle diese Errungenschaften sind mittlerweile für Schweizer Firmen nicht mehr wegzudenken. Die Angleichung an EU-Recht schafft in wichtigen Bereichen zwischen der Schweiz und der EU binnenmarktähnliche Verhältnisse, was Schweizer Unternehmen EU-Wettbewerbern im Wesentlichen gleichgestellt. Nun geht es darum, dass diese Errungenschaften auch im Verhältnis zwischen der Schweiz und dem UK bestehen bleiben, wozu der Abschluss des bilateralen Handelsabkommens dient. Es bietet beiden Wirtschaftsakteuren für wichtige Bereiche Sicherheit und Voraussehbarkeit. Der Prozess ist aber noch nicht abgeschlossen und da immer noch nicht klar ist, wie sich die Beziehungen zwischen dem UK und der EU gestalten werden, ist auch das Abkommen zwischen der Schweiz und dem UK noch unsicher. Wenn Sie sich interessieren, wie Sie weiter zollfrei in das UK exportieren können, empfehlen wir Ihnen unsere Weiterbildungen im Zoll oder unsere Dienstleistungen im Rahmen der Zollberatung.
Lesen Sie auch den Blogbeitrag BREXIT – welche Folgen hat der Brexit für Unterneh­men in der Schweiz (Importeu­re / Exporteure), der die zu beachtenden zollrechtlichen Änderungen beschreibt.

Quellenangaben