Verstiessen Schweizer Hersteller von Werkzeug­ma­schinen gegen Exportkontrollvorschriften?

Die WOZ erhebt Vorwürfe wegen Exporten von Maschinen nach Russland

Compliance, Export
28.08.2022 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zu sehen ist

Die linke Wochenzeitung (WOZ) erhebt Vorwürfe gegen einige Schweizer Hersteller von Werkzeugmaschinen, welche Maschinen nach Russland geliefert hätten unter Umgehung der geltenden Vorschriften der Exportkontrolle. Unter dem reisserischen Titel “Werkzeuge für Putins Krieg” listet die Zeitung die ihrer Meinung nach ungerechtfertigten Lieferungen von Maschinen auf, die unter die Thematik der Dual-Use Güter fallen.

Dabei stützt sie sich auf den Bericht eines ukrainischen Journalisten und politischen Beraters, der zusammen mit weiteren Akteuren Informationen und Recherchen über offizielle russische Beschaffungswesen- und Steuerdaten teilt. Dieses Netzwerk sei dabei auf mehrere Schweizer Lieferungen gestossen, die letztlich in den Händen von russischen Rüstungsfirmen gelandet seien. Im Bericht werden fünf Schweizer Firmen aufgelistet, wobei eine bei mehreren Exportgeschäften eine Sonderrolle als Vermittler eingenommen haben soll.

Immerhin geben die Autoren zu, dass die Recherchen und der abschliessende Bericht die Sichtweise des ukrainischen Staates wiedergeben und den Zusammenhang zu aktuellen Kriegsereignissen teils überspitzt darstellen. Aber sie nehmen den Bericht dann doch zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass die Kontrolle von Werkzeugmaschinenexporten mit der aktuellen Gesetzgebung völlig unzureichend sei. Diesen Umstand wollte eine Motion von Balthasar Glättli, heute Präsident der Grünen Partei, im März 2019 ändern. Mit dieser verlangte er eine grundsätzliche Meldepflicht für den Export jeglicher Güter, wenn der Endabnehmer bekanntermassen Waffen produziere. Die Motion wurde im Parlament nie behandelt und ist mittlerweile abgeschrieben.

Die Autoren kommen zum Schluss: «Bis zum 4. März 2022, als die Schweiz die EU-Sanktionen übernahm, konnten Werkzeugmaschinen, die nicht als Dual-Use Güter deklariert waren, ohne gesetzliche Restriktionen nach Russland ausgeführt, vermittelt und verkauft werden, wie das für die Exportkontrolle zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bestätigt: «Diese Güter sind erst seit dem 4. März 2022 von den Sanktionslisten erfasst und zur Ausfuhr beziehungsweise zum Verkauf nach Russland verboten.» Vor dem 4. März gelangten folglich gewisse Schweizer Werkzeugmaschinen ohne Kontrollen auf den russischen Markt.»

Wir sind nicht in der Lage, die effektiven Sachverhalte zu beurteilen, können aber mit Sicherheit festhalten, dass von diesen fünf im Bericht genannten Firmen deren zwei an einem unserer Seminare / Webinare Exportkontrolle teilgenommen haben. Damit haben Mitarbeitende dieser Firmen zumindest das Handwerk sauber erlernt. Deshalb sind wir in Bezug auf diesen WOZ-Artikel skeptisch gestimmt.

Quellenangaben