Änderungen der Importvorschriften in der Türkei betrifft auch Schweizer Exporteure
Türkische Kunden verlangen vermehrt ein Ursprungszeugnis
In der Türkei hat es Änderungen bei den Importvorschriften gegeben, die auch Schweizer Exporteure betreffen, obwohl hierzulande dazu bisher nichts publiziert wurde.
Wie uns Kunden berichten, die Türkei-Sendungen haben, werden auch sie angefragt, ob sie ihrer Lieferung ein Ursprungszeugnis der Handelskammer beilegen können. Diese Änderung verursacht somit einen Mehraufwand bei den Exporteuren und zusätzliche Kosten für die Beglaubigungen.
Vor dieser Neuerung des türkischen Zolls konnte eine Shippers Declaration erstellt werden, die vom Exporteur selber erstellt und unterschrieben wurde. Das hat bis anhin gereicht, aber seit dem 01.06.2019 verlangen türkische Kunden vermehrt ein Ursprungszeugnis der Handelskammern. Der verlinkte Beitrag der Kammer Stuttgart fasst im Punkt 3 die Situation gut zusammen. Die Zusatzzölle können mit dem Ursprungszeugnis der Handelskammer reduziert werden. Leider wurde noch nicht publiziert, für welche Waren Zusatzzölle in welcher Höhe erhoben werden.
Deshalb ist unsere Empfehlung, dass Schweizer Exporteure für alle Waren ein Ursprungszeugnis der Handelskammer beantragen, damit der Empfänger keine zu hohen Zusatzzölle bezahlen muss. Dieser wird wahrscheinlich lieber die Beglaubigungsgebühren bezahlen, anstatt die Zölle / Zollabgaben.