Kleine Online­käufe werden wegen Aufhebung der Mehrwert­steu­er­un­ter­grenze teurer

Import
02.01.2019 von Markus Eberhard
Lkw, der in die Schweiz reinfährt am Zoll

Obwohl wir uns mit unseren Angeboten an importierende und exportierende Firmen wenden, möchten wir diese Neuerung, welche Endkonsumenten betrifft, dennoch publizieren. Denn viele unserer Ansprechpartner bei unseren Kunden kaufen privat online und oftmals im Ausland ein.
Hier gibt es seit Jahresbeginn eine Änderung im Mehrwertsteuerrecht, die kleine Bestellungen bei der Importabwicklung aus dem Ausland verteuert. Bisher musste auf Kleinbestellungen, deren Mehrwertsteuerbetrag weniger als 5 Franken ausgemacht hätte, keine solche bezahlt werden, da der Aufwand auf Seiten der Behörden als zu hoch eingestuft wurde. Die Schweizer Händler haben sich benachteiligt gefühlt, dagegen geklagt und nun Recht bekommen.
Neu müssen das auch ausländische Lieferanten mit einem grösseren Umsatz als CHF 100’000. Auf der Adressetikette des Empfängers müssen diese ihre Mehrwertsteuer-Nummer erwähnen. Das ist wichtig. Fehlt dieser Hinweis, ziehen die Paketlieferdienste beim Käufer die Mehrwertsteuer ein und überweisen diese an den Bund. Geht der Hinweis versehentlich vergessen, zahlt der Käufer die Mehrwertsteuer doppelt, da sie ihm zuvor ja auch schon vom Verkäufer angerechnet wurde.

Quellenangaben