Weshalb die neue Regelung der Mehrwertsteueruntergrenze beim Import nicht funktioniert
Rein theoretisch ist die Sache seit anfangs Jahr klar, wie wir das bereits in unseren Beiträgen “Kleine Onlinekäufe werden wegen Aufhebung der Mehrwertsteueruntergrenze teurer” und “Mehrwertsteuerfreigrenze von 5 Franken pro Importsendung soll im 2019 fallen” dargelegt hatten: Es müssen auch auf Kleinbestellungen aus dem Ausland Mehrwertsteuerabgaben erhoben werden, sofern der ausländische Händler mit der Schweizer Kundschaft einen grösseren Umsatz als CHF 100’000 pro Jahr erzielt.
Wie nun Recherchen des Blicks mittels Testkäufen zeigen, bezahlen trotz der neuen Regelung die zwei wichtigsten Shops mit Waren aus China weiterhin keine Mehrwertsteuer. Aliexpress und Wish sind gemäss Schätzungen des Blicks für rund 80 bis 90 Prozent aller Kleinsendungen verantwortlich, die in Schweizer Haushalten landen.
Auch auf der Liste der steuerpflichtigen Versandhändler sind beide Händler nicht zu finden. Das bedeutet gemäss Berechnungen des Blicks, dass bis zu zwei Millionen Kleinsendungen aus Asien pro Monat weiter ohne Mehrwertsteuer-Abgabe importiert werden. Der Verband des Schweizerischen Versandhandels (VSV) schätzt für BLICK, dass der Schweiz so rund 50 Millionen Franken Mehrwertsteuer pro Jahr entgehen.
Allerdings scheint die Schweizer Steuerverwaltung etwas übersehen zu haben: Onlineshops wie Aliexpress oder Wish gelten aber nicht als ein Händler, da darauf Zehntausende kleiner Shops ihre Produkte anbieten. Zwar läuft alles über eine zentrale Plattform, die Pakete werden jedoch einzeln von den jeweiligen Kleinhändlern verschickt. Und ob diese die Schwelle von CHF 100’000 pro Jahr erreichen, ist fraglich.