«Bü-Bündner­fleisch»? Zollta­ri­fie­rung von Lebensmitteln

Compliance, Export 29.08.2018 von Olcay Erden
Lesezeit 5 min Kommentare 6

Die Zolltarifierung von Lebensmitteln ist kein Honiglecken. Mit vielen Zollbehörden ist bei der Zollanmeldung in Sachen Tarifierung von Lebensmitteln nicht gut Kirschen essen. Auch nicht mit dem in der Schweiz zuständigen BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit). Deshalb liefern wir Ihnen mit unserer Kurzanleitung das Grundrezept für eine korrekte Einreihung von Lebensmitteln in den Zolltarif (Tares) – egal ob beim Import oder Export.

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1. Alles vegan: Einrei­hung von Früchten und Gemüse

Mögen Sie frische Ananas? Ich auch. Frische Früchte werden in das Zolltarifkapitel 08 eingereiht. Die Ananas findet aufgrund der Allgemeinen Vorschriften Zolltarif in der vierstelligen Zolltarifnummer 0804.

Wenn Sie getrocknete Ananasstücke als Snack zwischendurch mögen: Die Tarifnummer ist dieselbe.

Manchmal muss es schnell gehen und da ist die Ananas als Fruchtsaft ganz praktisch. Werden frische Früchte also zu Säften verarbeitet, «rutschen» sie dank der weitergehenden Verarbeitung ins Zolltarifkapitel 20. Der Ananassaft trinkt sich im 4-stelligen Zolltarifnummer 2009 am besten.

Wie Sie sehen, haben die verschiedenen Verarbeitungsstufen einer Frucht oder auch eines Gemüses direkte Auswirkungen auf die Zolltarifierung / Einreihung von Lebensmitteln in den Zolltarif. Hier in der Kurzübersicht:

Verarbeitungsstufe von Früchten und Gemüsen Zolltarifkapitel
• frisch • gefroren • vorläufig haltbar gemacht (HS 0711) • getrocknet • zerkleinert Kapitel 07 (Gemüse) und Kapitel 08 (Früchte)
• Gemüse in Pulverform, als Mehl oder Griess Kapitel 07
• Früchte, Kartoffeln, Hülsenfrüchte sowie Zuckermais als Mehl, Griess und Pulver Kapitel 11
• gesalzen • gewürzt • gekocht, gedämpft, frittiert, geröstet • mit Zucker oder Essig haltbar gemacht • Frucht- und Gemüsesäfte Kapitel 20

2. Karnivore aufgepasst: Einrei­hung von Bündner­fleisch und Hinterschinken

Dass Bündnerfleisch im Herbst 2010 wochenlang in aller Munde war, hatte damit zu tun, dass Alt-Bundesrat Hans-Rudolf Merz an seine Grenzen stiess, als er die Tares-Erläuterungen zu gewürztem Fleisch interpretierte – und spontan während einer Nationalratssession mit einem Lachanfall reagierte. Wir entschärfen hier die Konfusion über die Zollbestimmungen zu fleischhaltigen Lebensmitteln mit einfachen Worten.

  • Freunde von Koteletts, Entrecôtes, Chateaubriands, Pouletflügeli und Bündnerfleisch kommen im Zolltarifkapitel 02 voll auf ihre Kosten. Die Stücke kommen dort im frischen, gekühlten und gefrorenen Zustand daher. Sie dürfen sogar geräuchert, gesalzen und mariniert sein.
  • Hinterschinken, Pouletschnitzel, Fleischbällchen, Salami oder Lyonerwurst gefällig? Da werden Sie im Zolltarifkapitel 16 glücklich, da diese Produkte gekocht, gebraten und in Form von Wurstwaren daherkommen.
  • Eine Scheibe Hinterschinken trifft auf eine Scheibe Ananas und eine Scheibe Schmelzkäse. Dazu eine Scheibe Toast und Sie haben einen Toast Hawaii. Wiegt der Hinterschinken mehr als 20 % des gesamten Toasts Hawaii, so landet er aufgrund der Anmerkung 2 zum Kapitel 16 ebenso im Zolltarifkapitel 16.
  • Wiegt die Scheibe Hinterschinken beispielsweise weniger als 20 % des gesamten Toasts Hawaii, so findet er sich dank den Allgemeinen Vorschriften (AV) im Zolltarifkapitel 19 wieder. Warum dem so ist, erfahren Sie später in diesem Blogbeitrag.

Auch beim Fleisch haben die verschiedenen Verarbeitungsstufen also Einfluss auf die Zolltarifeinreihung. Hier im Überblick:

Verarbeitungsstufe von Fleisch Zolltarifkapitel
• frisch • gekühlt, gefroren • gesalzen, gewürzt, mariniert • geräuchert • überdämpft, blanchiert (nicht gar) Kapitel 02
• gekocht • gebraten / frittiert • Wurstwaren • im Teig, paniert • fleischhaltige Lebensmittel mit mehr als 20 % Anteil an Wurst und Fleisch (ausser gefüllte Teigwaren der Nummer 1902, Würzmittel der Nummer 2103 und Instantsuppen der Nummer 2104) Kapitel 16

3. Wenn’s schnell gehen muss: Fertig­pro­dukte aus Getreide und andere kulina­ri­sche «Sünden»

Schauen Sie dieses Mal nicht auf die Nährwerttabelle. Dem Zolltarif ist der Kaloriengehalt eines Lebensmittels herzlich egal. Werfen Sie stattdessen einen Blick auf die Inhaltsangaben.

Was haben etwa Ravioli, Spaghetti, Corn Flakes, Tiefkühlpizzen, Brot, Fertiggerichte aus Reis oder Teigwaren gemeinsam? Richtig, sie bestehen hauptsächlich aus Getreide. Solche Produkte gehören bei der Zolltarifierung von Lebensmitteln aufgrund der Zollbestimmungen aus den Allgemeinen Vorschriften (AV) ins Zolltarifkapitel 19.

Selbstverständlich gilt auch hier: keine Regel ohne Ausnahmen. Hier im Überblick ein paar Beispiele:

Getreideprodukt vierstellige Zolltarifnummer
Corn Flakes, mit mehr als 6 % Kakao 1806
Reisgericht mit mehr als 20 % Poulet 1604
Mit Fleisch gefüllte Ravioli 1902
Pommes Chips aus Kartoffelmehl 2005
Teigmischung für Schokoladenkuchen mit mehr als 40 % Kakao 1806
Back- und Confiseriewaren mit beliebigem Kakaogehalt 1905

4. Zum Dessert: gibt’s was Süsses

Zum Schluss möchte ich diesen Blogbeitrag noch etwas versüssen. Ob Schokoladenkuchen oder -mousse, weisse Schokolade oder Marzipan, Bonbons oder Biskuits, «Banana Split» oder Schokoeis: Jede Süssigkeit hat bei der Einreihung in den Zolltarif ihren Platz.

  • Marzipan, Bonbons sowie weisse Schokolade sind Zuckerwaren des Zolltarifkapitels 17.
  • Schokotafeln, Schokostängel sowie Schokopulver sind Kakaowaren des Zolltarifkapitels 18.
  • Milchprodukte wie Vanillejoghurt sind Molkereiprodukte des Zolltarifkapitels 04.

So weit, so einfach.

Nun stellen Sie sich vielleicht die Frage, wohin etwa Schokoladenkuchen, Schokoladenmousse, «Banana Split», Schokojoghurt oder Schokoeis gehören. All diese Produkte können ja Zuckerwaren, Kakaowaren und/oder Molkereiprodukte sein. Wir klären es in folgender Tabelle:

Produkt vierstellige Zolltarifnummer
Schokoladenkuchen mit beliebigem Kakaogehalt 1905
Schokoladenmousse mit weniger als 5 % Kakao 1901
Schokoladenmousse mit mehr als 5 % Kakao 1806
Marzipan ohne Kakaoanteil 1704
Marzipan auch mit kleinstem Kakaoanteil 1806
Bonbons 1704
Bonbons mit künstlichen Süssstoffen 2106
Konfitüre 2007
Biskuits mit beliebigem Schokogehalt 1905
Getreideriegel mit mehr als 6 % Kakao 1806
Getreideriegel mit weniger als 6 % Kakao 1904
Schokojoghurt, Schokomilch mit beliebigem Kakaogehalt 0403
Schokoladeneis / Schokoglacé 2105
Icon und Symbol für Checkliste Fazit
Fazit

Ich hoffe, dass Ihnen der kulinarische Ausflug in den Zolltarif gefallen hat. Die Zolltarifierung von Lebensmitteln ist nicht einfach. Bevor Sie sich auf die Suche nach einer korrekten Zolltarifnummer machen: Überlegen Sie sich zunächst, welche Daten über Ihr Lebensmittel vorhanden sind. Immer wieder treffen Sie im Schweizer Zolltarif Tares auf folgende Parameter:

  • Fettgehalt
  • Kakaogehalt
  • Zuckergehalt
  • Milchfettgehalt
  • Gehalt an Milchbestandteilen
  • Fleischgehalt
Beratung-Icon zwei sich schüttelnde Hände
Sie sind Lebensmittelhersteller? Geht Ihnen der Blogbeitrag nicht genug in die Tiefe?

Das ist gut möglich. Wir lassen Sie dennoch nicht im Stich und helfen Ihnen mit unserer Tarifierungsunterstützung gerne weiter. Aufgrund diverser Firmenkunden, die Lebensmittel herstellen, haben wir grosse Erfahrung bei der Zolltarifierung von Lebensmitteln.

FineSolutions AG

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6 Beiträge zu ««Bü-Bündnerfleisch»? Zolltarifierung von Lebensmitteln»

Peter Sommer 3. August 2022

können sie mir eine Zolltarifnummer für vegane produkte nennen.
Wir produzieren mit Erbsenprotein, Ackerbohnenprotein und weiteren
veganen Zutaten unsere Produkte
Herzlichen Dank Peter Sommer
Guten Tag Herr Sommer

Vielen Dank für Ihre Anfrage über unsere Kommentarfunktion.

Leider können wir Ihnen keine Zolltarifnummer mitteilen für Lebensmittelzubereitungen auf veganer Basis. Es kommt immer auf die Rezeptur/Inhalte und auf die mengenmässigen Bestandteile der verschiedenen Produkte an. Wir müssten die genauen Zutaten kennen, inklusive Mengenangaben, damit wir eine unverbindliche Zolltarifauskunft für Sie vornehmen können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüsse

Lea Derendinger

Martina Eschenlohr 19. Mai 2022

Guten Tag
Wenn ich Keto-Riegel namens Brownie Crisp (Bestandteil Eiweiß ohne Getreide) in Höhe von 109 Euro von Österreich in die Schweiz liefern lassen möchte, ist das zollfrei?
Müsliriegel sind glaube ich auch zollfrei korrekt?
Danke für Feedback
Mit freundlichen Grüßen
Eschenlohr
Guten Tag Frau Eschenlohr

Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.

Sie müssen zuerst die korrekte Zolltarifnummer für diese Keto-Riegel im Tares heraussuchen. Danach können Sie auch im Tares nachschauen, welche Zollabgaben anfallen beim Import in die Schweiz.

Leider können wir Ihnen keine abschliessende Beurteilung mitteilen, da wir die Zolltarifnummer nicht kennen und zu wenig Angaben zur Rezeptur (Inhaltsstoffen) kennen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen trotzdem weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Vielen Dank und freundliche Grüsse

Lea Derendinger

Michael Ohle 30. August 2018

Ich finde es sehr interessant, aber können Sie mal den Dschungel der Tarife in Bezug auf Schlachtnebenprodukte und Petfood ( frisch ) oder verarbeitet unter der Lupe nehmen.
Denn hier ist auch ein grosser Dschungel, schon aufgrund der Definition des Produktes.
Vielen Dank im Voraus

Thomas Woodtli - finesolutions | 30. August 2018

Sehr geehrter Herr Ohle

Herzlichen Dank für Ihren geschätzten Kommentar und Ihren wichtigen Hinweis auf die Schlachtnebenprodukte und Petfood. Da gilt es in der Tat aus Sicht des Tares genau zu differenzieren, was alles als Schlachtnebenprodukte gilt und welchen Petfood noch im Sinne des Kapitels 23 eingereiht werden darf. Wenn Sie möchten, kann ich auch sehr gerne auf Sie zu kommen.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Feierabend.

Freundliche Grüsse
Thomas Woodtli