Schauen Sie dieses Mal nicht auf die Nährwerttabelle. Dem Zolltarif ist der Kaloriengehalt eines Lebensmittels herzlich egal. Werfen Sie stattdessen einen Blick auf die Inhaltsangaben.
Was haben etwa Ravioli, Spaghetti, Corn Flakes, Tiefkühlpizzen, Brot, Fertiggerichte aus Reis oder Teigwaren gemeinsam? Richtig, sie bestehen hauptsächlich aus Getreide. Solche Produkte gehören bei der Zolltarifierung von Lebensmitteln aufgrund der Zollbestimmungen aus den Allgemeinen Vorschriften (AV) ins Zolltarifkapitel 19.
Selbstverständlich gilt auch hier: keine Regel ohne Ausnahmen. Hier im Überblick ein paar Beispiele:
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