ICS2 (Import Control System 2) – was Sie wissen müssen
Erfahren Sie mehr über das seit 2021 laufende ICS2-System der EU, an das mit Phase 2 seit 1. März 2023 auch immer mehr Schweizer Firmen Daten vorab liefern müssen.
Hinweis:
Wenn Sie mehr als 1 Wort eingeben, führen wir eine «UND-Suche» für Sie durch.
Wenn Sie aber nur Treffer zur Richtlinie 10 (Vorschriften für die Anmeldung für den Reiseverkehr) haben möchten, verwenden Sie die Hochkommas:
Die Zolltarifierung von Lebensmitteln ist kein Honiglecken. Mit vielen Zollbehörden ist bei der Zollanmeldung in Sachen Tarifierung von Lebensmitteln nicht gut Kirschen essen. Auch nicht mit dem in der Schweiz zuständigen Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Deshalb liefern wir Ihnen mit unserer Kurzanleitung das Grundrezept für eine korrekte Einreihung von Lebensmitteln in den Zolltarif (Tares) – egal ob beim Import oder Export.
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Mögen Sie frische Ananas? Ich auch. Frische Früchte werden in das Zolltarifkapitel 08 eingereiht. Die Ananas findet aufgrund der Allgemeinen Vorschriften Zolltarif in der vierstelligen Zolltarifnummer 0804.
Wenn Sie getrocknete Ananasstücke als Snack zwischendurch mögen: Die Tarifnummer ist dieselbe.
Manchmal muss es schnell gehen und da ist die Ananas als Fruchtsaft ganz praktisch. Werden frische Früchte also zu Säften verarbeitet, «rutschen» sie dank der weitergehenden Verarbeitung ins Zolltarifkapitel 20. Der Ananassaft trinkt sich im 4-stelligen Zolltarifnummer 2009 am besten.
Wie Sie sehen, haben die verschiedenen Verarbeitungsstufen einer Frucht oder auch eines Gemüses direkte Auswirkungen auf die Zolltarifierung / Einreihung von Lebensmitteln in den Zolltarif. Hier in der Kurzübersicht:
Verarbeitungsstufe von Früchten und Gemüsen | Zolltarifkapitel |
---|---|
• frisch • gefroren • vorläufig haltbar gemacht (HS 0711) • getrocknet • zerkleinert | Kapitel 07 (Gemüse) und Kapitel 08 (Früchte) |
• Gemüse in Pulverform, als Mehl oder Griess | Kapitel 07 |
• Früchte, Kartoffeln, Hülsenfrüchte sowie Zuckermais als Mehl, Griess und Pulver | Kapitel 11 |
• gesalzen • gewürzt • gekocht, gedämpft, frittiert, geröstet • mit Zucker oder Essig haltbar gemacht • Frucht- und Gemüsesäfte | Kapitel 20 |
Dass Bündnerfleisch im Herbst 2010 wochenlang in aller Munde war, hatte damit zu tun, dass Alt-Bundesrat Hans-Rudolf Merz an seine Grenzen stiess, als er die Tares-Erläuterungen zu gewürztem Fleisch interpretierte – und spontan während einer Nationalratssession mit einem Lachanfall reagierte. Wir entschärfen hier die Konfusion über die Zollbestimmungen zu fleischhaltigen Lebensmitteln mit einfachen Worten.
Auch beim Fleisch haben die verschiedenen Verarbeitungsstufen also Einfluss auf die Zolltarifeinreihung. Hier im Überblick:
Verarbeitungsstufe von Fleisch | Zolltarifkapitel |
---|---|
• frisch • gekühlt, gefroren • gesalzen, gewürzt, mariniert • geräuchert • überdämpft, blanchiert (nicht gar) | Kapitel 02 |
• gekocht • gebraten / frittiert • Wurstwaren • im Teig, paniert • fleischhaltige Lebensmittel mit mehr als 20 % Anteil an Wurst und Fleisch (ausser gefüllte Teigwaren der Nummer 1902, Würzmittel der Nummer 2103 und Instantsuppen der Nummer 2104) | Kapitel 16 |
Schauen Sie dieses Mal nicht auf die Nährwerttabelle. Dem Zolltarif ist der Kaloriengehalt eines Lebensmittels herzlich egal. Werfen Sie stattdessen einen Blick auf die Inhaltsangaben.
Was haben etwa Ravioli, Spaghetti, Corn Flakes, Tiefkühlpizzen, Brot, Fertiggerichte aus Reis oder Teigwaren gemeinsam? Richtig, sie bestehen hauptsächlich aus Getreide. Solche Produkte gehören bei der Zolltarifierung von Lebensmitteln aufgrund der Zollbestimmungen aus den Allgemeinen Vorschriften (AV) ins Zolltarifkapitel 19.
Selbstverständlich gilt auch hier: keine Regel ohne Ausnahmen. Hier im Überblick ein paar Beispiele:
Getreideprodukt | vierstellige Zolltarifnummer |
---|---|
Corn Flakes, mit mehr als 6 % Kakao | 1806 |
Reisgericht mit mehr als 20 % Poulet | 1604 |
Mit Fleisch gefüllte Ravioli | 1902 |
Pommes Chips aus Kartoffelmehl | 2005 |
Teigmischung für Schokoladenkuchen mit mehr als 40 % Kakao | 1806 |
Back- und Confiseriewaren mit beliebigem Kakaogehalt | 1905 |
Zum Schluss möchte ich diesen Blogbeitrag noch etwas versüssen. Ob Schokoladenkuchen oder -mousse, weisse Schokolade oder Marzipan, Bonbons oder Biskuits, «Banana Split» oder Schokoeis: Jede Süssigkeit hat bei der Einreihung in den Zolltarif ihren Platz.
So weit, so einfach.
Nun stellen Sie sich vielleicht die Frage, wohin etwa Schokoladenkuchen, Schokoladenmousse, «Banana Split», Schokojoghurt oder Schokoeis gehören. All diese Produkte können ja Zuckerwaren, Kakaowaren und/oder Molkereiprodukte sein. Wir klären es in folgender Tabelle:
Klicken um Tabelle zu öffnen
Produkt | vierstellige Zolltarifnummer |
---|---|
Schokoladenkuchen mit beliebigem Kakaogehalt | 1905 |
Schokoladenmousse mit weniger als 5 % Kakao | 1901 |
Schokoladenmousse mit mehr als 5 % Kakao | 1806 |
Marzipan ohne Kakaoanteil | 1704 |
Marzipan auch mit kleinstem Kakaoanteil | 1806 |
Bonbons | 1704 |
Bonbons mit künstlichen Süssstoffen | 2106 |
Konfitüre | 2007 |
Biskuits mit beliebigem Schokogehalt | 1905 |
Getreideriegel mit mehr als 6 % Kakao | 1806 |
Getreideriegel mit weniger als 6 % Kakao | 1904 |
Schokojoghurt, Schokomilch mit beliebigem Kakaogehalt | 0403 |
Schokoladeneis / Schokoglacé | 2105 |
Ich hoffe, dass Ihnen der kulinarische Ausflug in den Zolltarif gefallen hat. Die Zolltarifierung von Lebensmitteln ist nicht einfach. Bevor Sie sich auf die Suche nach einer korrekten Zolltarifnummer machen: Überlegen Sie sich zunächst, welche Daten über Ihr Lebensmittel vorhanden sind. Immer wieder treffen Sie im Schweizer Zolltarif Tares auf folgende Parameter:
Das ist gut möglich. Wir lassen Sie dennoch nicht im Stich und helfen Ihnen mit unserer Tarifierungsunterstützung gerne weiter. Aufgrund diverser Firmenkunden, die Lebensmittel herstellen, haben wir grosse Erfahrung bei der Zolltarifierung von Lebensmitteln.
FineSolutions AG
Über den Autor Olcay Erden
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