Betrüge­ri­sche SPAM-Mail im Umlauf: Paketlie­fe­rung durch Eidgenös­si­sche Zollver­wal­tung zurückbehalten

Allgemein
28.07.2020 von Markus Eberhard
ein Bild des Gebäudes der Eidgenössischen Zollverwaltung der Schweiz

Keine noch so bekannte E-Mail Absenderadresse nehmen Betrüger aus, um an ihre Ziele zu gelangen. So kursieren zurzeit Spam-E-Mails, die angeblich von der Eidgenössischen Zollverwaltung stammen. Demnach wird ein Paket am Zoll zurückbehalten, da die Mehrwertsteuer noch nicht bezahlt sei.

In der E-Mail heisst es weiter, dass das Paket doch noch an die Wohnadresse des Empfängers geliefert werden könne, wenn dieser zuerst die ausstehenden Gebühren mittels Paysafecard-Zahlung begleiche. Diesen Sachverhalt bestätigt cybercrimepolice.ch, eine Website der Kantonspolizei Zürich. In der E-Mail findet sich zudem eine kurze Anleitung sowie ein Link zur offiziellen Webseite von Paysafecard. E-Mail-Empfänger sollen anschliessend den 16-stelligen Paysafecard-PIN an eine E-Mail-Adresse der Cyberkriminellen weiterleiten. Wird dies gemacht, verwenden die Täter das Geld für missbräuchliche Online-Einkäufe.

Generell sollten Sie solche E-Mails ignorieren und dieses ganz speziell. Markieren Sie es als Spam und löschen Sie die Nachricht. Die Zollbehörde wird nie über solche dubiosen Kanäle kommunizieren, geschweige denn Geld einfordern! Zudem heisst sie seit 3. Januar jetzt auch BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit).

Quellenangaben