Arbeitsgruppe Bund-Kantone hat Bundesrat zur Zollgesetzrevision informiert
Die verbockte Revision des Zollgesetzes war schon mehrmals Thema bei unseren News und vor knapp zwei Monaten haben wir darüber berichtet, dass die seit anfangs Jahr im Amt…
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Keine noch so bekannte E-Mail Absenderadresse nehmen Betrüger aus, um an ihre Ziele zu gelangen. So kursieren zurzeit Spam-E-Mails, die angeblich von der Eidgenössischen Zollverwaltung stammen. Demnach wird ein Paket am Zoll zurückbehalten, da die Mehrwertsteuer noch nicht bezahlt sei.
In der E-Mail heisst es weiter, dass das Paket doch noch an die Wohnadresse des Empfängers geliefert werden könne, wenn dieser zuerst die ausstehenden Gebühren mittels Paysafecard-Zahlung begleiche. Diesen Sachverhalt bestätigt cybercrimepolice.ch, eine Website der Kantonspolizei Zürich. In der E-Mail findet sich zudem eine kurze Anleitung sowie ein Link zur offiziellen Webseite von Paysafecard. E-Mail-Empfänger sollen anschliessend den 16-stelligen Paysafecard-PIN an eine E-Mailadresse der Cyberkriminellen weiterleiten. Wird dies gemacht, verwenden die Täter das Geld für missbräuchliche Online-Einkäufe.
Generell sollten Sie solche E-Mails ignorieren und dieses ganz speziell. Markieren Sie es als Spam und löschen Sie die Nachricht. Die Zollbehörde wird nie über solche dubiosen Kanäle kommunizieren, geschweige denn Geld einfordern! Zudem heisst sie seit 3. Januar jetzt auch Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).