Bundespersonalverbände fordern Unterbruch des Umbaus beim BAZG
Bundesrat wird aufgefordert, Umbau zu unterbrechen bis gesetzliche Grundlagen stehen
Das gewichtige Reorganisationsprojekt DaziT des BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) sorgt weiter für Unruhe und Kritik. Dieses Mal wieder von intern: Drei gewichtige Bundespersonalverbände (Garanto, Transfair und PVB) haben einen offenen Brief an den Bundesrat verfasst, in dem sie ihn auffordern, den organisatorischen Umbau im BAZG bis zum Vorliegen der gesetzlichen Grundlagen zu unterbrechen.
Sie stützen sich dabei auf diesen Bericht der ständerätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK-S): «Transformation der EZV in das BAZG: rechtliche Aspekte und Zweckmässigkeit». Dieser wurde am 23. Mai 2022 veröffentlicht und mittels einer Medienmitteilung vom 30. Mai 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt.
In diesem Bericht wurden zahlreiche Missstände und Verstösse aufgedeckt und die Kommission fordert unmissverständlich: «Die neue Organisation des BAZG stellt das Parlament vor vollendete Tatsachen, insbesondere betreffend die Zusammenführung von Zoll und Grenzwachtkorps und wäre problematisch, wenn das Parlament vom Gesetzesentwurf abweichen würde. Aus diesen Gründen erwartet die GPK-S vom Bundesrat, dass er entsprechende Vorkehrungen trifft, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt, und er bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, welches eine entsprechende Gesetzesgrundlage schaffen wird, die folgenden Bedingungen einhält:
- Die zivilen Zollbeamtinnen und -beamten tragen vor dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision weder Waffe noch Uniform.
- Die Zahl der Personen, die mit Sicherheitsaufgaben betraut sind, Waffe und Uniform tragen und Zugang zu sensiblen Daten haben, wird vor dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision nicht signifikant erhöht.»
Die Angestellten des BAZG, welche gemäss den Verbänden die Leidtragenden der untersuchten Transformation von der EZV zum BAZG sind, verlangen, dass auch beim organisatorischen Umbau des BAZG die Gesetze eingehalten werden. Deshalb erachten die drei Personalverbände eine substantielle Stellungnahme des Bundesrats zum Bericht der GPK-S vom 23. Mai 2022 als wichtig. Eine Antwort vom Bundesrat wird bis zum 23. September 2022 erwartet.