Geistige Eigentums­rechte sollen mehr Einzug finden in Freihandelsabkommen

Im Kampf gegen die Fälschungsindustrie

Compliance
11.07.2022 von Markus Eberhard
Weltkarte, auf der CH und CN sowie JPN hervorgehoben sind und über denen wechselwirkend Pfeile aufeinander gerichtet sind

Das Label «Swiss made» ist auf der ganzen Welt begehrt. Doch die Fälschungsindustrie macht Schweizer Firmen das Leben schwer. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) will darum den Kampf gegen die Fälschungsindustrie intensivieren: In Freihandelsabkommen sollen Mindeststandards zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten noch mehr Beachtung erhalten.

Bei Freihandelsabkommen (FHA) geht es nicht, wie viele meinen, um einen grenzen- und schrankenlosen Handel. Ein FHA zielt im Wesentlichen darauf ab, den Handel zwischen zwei oder mehreren Ländern zu erleichtern, indem Handelsbarrieren abgebaut oder beseitigt werden und so der internationale Handel gefördert werden kann. Der Abbau von Zöllen / Zollabgaben ist ein zentrales Element in jedem Abkommen und es wird angestrebt, diese möglichst weitgehend zu beseitigen. Jedoch werden sowohl eigene Sensitivitäten (in der Schweiz primär die Landwirtschaft) als auch solcher der Partnerländer berücksichtigt.

Der Inhalt der Freihandelsabkommen der Schweiz hat sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt. Und hier möchte das IGE ansetzen, indem inskünftig in Freihandelsabkommen Mindeststandards zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten noch mehr Beachtung erhalten sollen.

Schnelle Erfolge seien davon jedoch nicht zu erwarten, gibt auch der IGE-Sprecher zu. So besteht ein solches Abkommen schon seit acht Jahren mit China – das aber noch immer das Land ist, aus dem die meisten Schweizer Fälschungen stammen. Trotzdem sind die Verantwortlichen überzeugt: «Wir haben nun einen Rahmen, um mit chinesischen Behörden und Wirtschaftsakteuren Probleme anzusprechen und die Situation zu verbessern.»

Quellenangaben