Presserat weist Beschwerde des EFD in Sachen Zoll und Direktor Christian Bock ab
Lediglich eine Rüge gab es für Nennung der religiösen Zugehörigkeit sowie Erwähnung des Sohns
Vor ziemlich genau einem Jahr begann CH Media mit der Publikation einer fünfteiligen Serie zur damaligen Eidgenössischen Zollverwaltung, dem heutigen BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit). Vor allem das Wirken des amtierenden Direktors Christian Bock wurde kritisch beschrieben. Wir hatten zu drei dieser Publikationen eine kurze Zusammenfassung verfasst im Newsbeitrag Massive Kritik an der Person von Christian Bock, Direktor des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Diese CH Media-Publikationen riefen aber das fürs BAZG zuständige Eidg. Finanzdepartement (EFD) aufs Tapet, die beim Schweizer Presserat Beschwerde einlegten. Sie wurde nun aber praktisch vollumfänglich abgewiesen.
Der Totalumbau der Zollverwaltung mittels des umfassenden Transformationsprojekts DaziT ist sowohl sachlich umstritten als auch, wie der Direktor diesen angeht. CH Media hat sich im letzten Jahr deshalb dieser wichtigen Sache angenommen und in einer ausführlichen Serie darüber berichtet. Der Einstieg mit dem ersten Teil trug den Titel «Wo er wirkt, herrscht ein Klima der Angst – Zolldirektor Bock, ein Chefbeamter zum Fürchten». Entsprechend hohe Wellen warf schon dieser erste Teil innerhalb und vor allem auch ausserhalb der Bundesverwaltung. Während Bock selbst zu den Vorwürfen schwieg, wurde im Hintergrund im Mai 2021 das Eidgenössische Finanzdepartement von Bundesrat Ueli Maurer (SVP) aktiv: Es reichte beim Schweizer Presserat Beschwerde gegen die Serie ein. Diese umfasste in zwei Etappen inklusive Beilagen etwa 50 Seiten und wurde beim Schweizer Presserat eingereicht.
Der Presserat ist die Selbstregulierungs-Instanz für medienethische Fragen in der Schweiz und hat in der Vergangenheit einen «Ehrenkodex» für die journalistische Arbeit erarbeitet. Er hat nun mit Entscheid vom 4. März die EFD-Beschwerde «in der Hauptsache abgewiesen», wie auf der Website des Vereins nachgelesen werden kann. CH Media habe «mit der Artikelserie über Zolldirektor Bock die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» in den meisten der monierten Punkte nicht verletzt», stellt das Selbstregulierungsorgan der Medienbranche fest. Insbesondere fand der Rat «insgesamt keinen Verstoss» gegen die Wahrheitspflicht. Das heisst umgekehrt, dass die Ausführungen in den Artikeln über das Wirken und die Amtsführung von Direktor Bock entgegen den Behauptungen des Finanzdepartements zutreffend waren.
Lediglich eine Rüge gab es für die «Passagen über die religiöse Zugehörigkeit des Amtsträgers sowie über das Auftreten von dessen Sohn». Damit habe der Autor Ziffer 7 der Journalisten-Erklärung verletzt, die den Schutz der Privatsphäre betrifft. Für das DaziT-Projekt und das BAZG insgesamt sind das keine guten Nachrichten. Denn das bedeutet somit, dass die Missstände in dieser mit 4500 Mitarbeitenden wichtigen Verwaltung gewichtig sind und die Zukunftsaussichten des Projekts somit noch unsicherer sind als bisher schon angenommen!