Scharfe Kritik der Kantone am neuen Zollgesetz

In Kraftsetzung wohl kaum wie geplant per 1.1.2024

Allgemein
08.01.2023 von Markus Eberhard
ein Bild des Gebäudes des Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

Das neue Zollgesetz des BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) sollte am 1.1.2024 in Kraft treten. So will es der umstrittene Chef des BAZG, Christian Bock. Das Gesetz ist enorm wichtig, denn es bildet die Basis für das neue BAZG (als Nachfolgeorganisation der ehemaligen Eidgenössischen Zollverwaltung EZV) im Rahmen des Transformationsprojekts DaziT. Und davon hängt auch die 2. Version des neuen Warenverkehrssystems Passar ab.

Es geht also um alles und nicht zuletzt auch um die von Bock geplante und bereits schleichend eingeführte Uniformierung und Bewaffnung des Grossteils der Mitarbeitenden sowie die umstrittene Streichung des Grenzwachtkorps. Doch der Zeitplan mit der Einführung des neuen Gesetzes wird immer unrealistischer, was sich allerdings schon länger abzeichnet, zuletzt im Oktober 2022, als das neue Zollge­setz in parlamen­ta­ri­sche Beratung kam. Schon in der früheren Vernehmlassung stiess das Gesetz, das manche «Ermächtigungsgesetz» nannten, auf massiven Widerstand. Grund war, dass sich der Zoll äusserst weitgehende Kompetenzen und Vollmachten zuschanzen möchte. Dies vor allem zulasten der Kantone und der Wirtschaft. Zwar versuchten mehrere Stellen der Bundesverwaltung seither, die gröbsten Ungereimtheiten aus dem Gesetzesentwurf zu entfernen, was aber nicht wirklich erfolgreich gelang.

Trotzdem überwies der Bundesrat Ende September 2022 das Werk ans Parlament. Seit dem 24. Oktober befassen sich mehrere Kommissionen, vor allem die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N), damit und hört betroffene Wirtschaftskreise an. Diese hat Mitberichte bei Kantonen sowie folgenden Kommissionen bestellt:

  • bei der Sicherheitskommission (SIK)
  • bei der Rechtskommission (RK)
  • bei der Finanzkommission (FK)

Was von diesen bisher zurückgekommen ist, hört sich anscheinend nicht gut an. In vier Monaten, im April, soll die WAK-N in dieser Sache wieder zusammenkommen, um das weitere Vorgehen zu bestimmen. Die alles entscheidende Frage scheint zu sein: Ist das neue Zollgesetz zu retten?

Die ganze Sache scheint ein Murks ohne Ende zu sein, denn CH Media liegt ein Schreiben der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vor, welches an die Sicherheitskommission (SIK) und die Wirtschaftskommission des Nationalrats ging. Darin üben die Kantone inhaltlich starke Kritik aus. So wäre etwa nach der Überarbeitung eine zweite Vernehmlassung nötig gewesen, steht geschrieben. Doch das wollten weder Bock noch sein damaliger Chef Ueli Maurer nicht. Und obwohl die Kantone schon bei der ersten Vernehmlassung im Jahr 2020 sehr kritisch geäussert hätten, würde die überarbeitete Vorlage nun aber «teilweise vollständig neue Normen» enthalten, zu denen man sich nie formell habe äussern können.

Es wird interessant sein, wie diese Murks-Geschichte weitergehen wird und ob die neue Finanzministerin (und damit oberste Zöllnerin) Karin Keller-Sutter (FDP) mit Zollchef Bock und seinem Flickwerk so weitermachen will. Wir bleiben dran!

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