Zollver­wal­tung / BAZG erhält Rüffel von Geschäftsprüfungskommission

Zolldirektion versucht mit ihrer laufenden Reorganisation, vollendete Tatsachen zu schaffen

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02.06.2022 von Markus Eberhard
Weltkarte, bei der über der Schweiz ein Wappen mit der Schweizer Flagge zu sehen ist

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) kritisiert offen das Vorgehen der Leitung des BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit), das in einem Komplettumbau (Projekt DaziT) steckt. Die Zolldirektion versuche mit ihrer laufenden Reorganisation, vollendete Tatsachen zu schaffen, was nicht angehe.

Insbesondere die Tatsache stösst den Prüfern auf, dass die Revision des Zollgesetzes, mit der eine Vereinheitlichung im Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) angestrebt wird, vom Parlament noch nicht verabschiedet ist. Denn trotz fehlender Rechtsgrundlage werden bestimmte Elemente im BAZG unter der Führung von Zolldirektor Christian Bock bereits umgesetzt. Die GPK formuliert es in ihrer Mitteilung vom Montag so: «Die neue Organisation des BAZG stellt das Parlament vor vollendete Tatsachen, insbesondere betreffend die Zusammenführung von Zoll und Grenzwachtkorps und wäre problematisch, wenn das Parlament vom Gesetzesentwurf abweichen würde.»

Zuletzt hatten vor allem die Pläne von Bock, auch die zivilen Zollfachleute zu bewaffnen und in Uniform zu stecken, für Unmut und Irritation bei der Belegschaft geführt. Aber auch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) von Bundesrat Ueli Maurer wird kritisiert. Das BAZG, das damals noch Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) hiess, und das EFD hätten Entscheide getroffen, «deren Zweckmässigkeit in politischer Hinsicht fragwürdig ist, indem sie gewisse Aspekte der Zollgesetzrevision vorgriffen», so das Fazit der GPK.

Die Prüfer erwarten vom Bundesrat nichts weniger, als dass die laufende Reorganisation in wichtigen Bereichen sofort gestoppt wird. «Die zivilen Zollbeamtinnen und -beamten tragen vor dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision weder Waffe noch Uniform», fordert die GPK. Und weiter: «Die Zahl der Personen, die mit Sicherheitsaufgaben betraut sind, Waffe und Uniform tragen und Zugang zu sensiblen Daten haben, wird vor dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision nicht signifikant erhöht.»

Der Bundesrat soll nun bis Ende September zu ihrem Bericht Stellung nehmen.

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