Bericht über den UNO-Ombuds­mann Daniel Kipfer zu Sanktionslisten

Sanktionslisten als Blaupause für das Instrument der «targeted sanctions»

Compliance
07.01.2022 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zu sehen ist

Auf dem Kanal SwissInfo ist ein interessanter Hintergrundbericht veröffentlicht worden über den Schweizer Daniel Kipfer, der drei Jahre als Ombudsperson über die wichtigste Terrorliste der UNO wachte, bevor er Ende 2021 abgetreten ist. Ausgerechnet in seinem letzten Fall, den er zu betreuen hatte, gab es zahlreiche Ungereimtheiten, als ein einflussreicher Politiker aus einem arabischen Staat auf eine der zahlreichen Sanktionslisten gesetzt wurde.

In der Folge wurden seine Bankkonten eingefroren, er durfte nicht mehr ausreisen und wurde als Terrorist gebrandmarkt. Kurz darauf wandte sich der Mann an Daniel Kipfer, Ombudsmann für das UNO-Sanktionsregime gegen die Gruppierungen Islamischer Staat (IS) und Al-Qaida, mit der Bitte um eine Überprüfung seines Falles – und die Streichung von der Liste. Die Ombudsperson ist praktisch die einzige Ansprechperson, die Beschuldigte kontaktieren können, wenn sie sich in einer solchen Situation befinden. Kipfer war Präsident des Bundesstrafgerichts in Bellinzona, bevor er 2018 seine neue Stelle in New York antrat. Für den Richter und promovierten Philosophen war es ein Schritt ins Unbekannte: Denn das Sanktionsregime ist kein Gericht, und die Ombudsperson kein Richter. Es handelt sich vielmehr um ein Aufsichtsorgan, das in Einzelfällen prüft, ob eine Listung weiterhin gerechtfertigt ist.

Im Bericht wird klar deutlich, dass diese ganze Thematik Embargo / Sanktionen sehr politisch ist und die Einschätzung je nach Standpunkt der einzelnen Mitglieder weit auseinanderklappen. So erwähnt Daniel Kipfer folgendes Beispiel: “Für manche gilt: Wer als Terrorist auf diese Liste kommt, der muss da bleiben, denn er könne auch künftig und für den Rest seines Lebens ein potenzielles Risiko sein.” Kipfer ist da dediziert anderer Meinung, denn nach ihm könne letztlich unter dem Vorwurf des Terrorismus jedes staatliche Vorgehen gerechtfertigt werden.

Der global geführte “War on Terror” hatte in den letzten zwei Jahrzehnten massive Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen staatlichen Sicherheitsansprüchen und individuellen Grundrechten. Das komplexe Spannungsfeld zeigt sich an der dynamischen Entwicklung der zahlreichen Sanktionslisten. Gerade weil das Ganze auch so politisch ist und in der UNO auch Scharfmacher sitzen, ist es für Exporteure wichtig, diese zu beachten, indem die Sanktionslistenprüfung regelmässig durchgeführt wird. Das kann manuell passieren oder mit einer Software für Sanktionslistenprüfung. Wichtig ist, dass es gemacht und protokolliert wird.

Quellenangaben