Bundesrat verweigert der Crypto International AG die Ausfuhrbewilligung für ihre Geräte
Monatelang mussten die neuen Eigentümer der Crypto International AG auf den Bescheid des Bundesrats wegen der Ausfuhrbewilligung warten, wie wir zuletzt anfangs März im Beitrag Nachfolgefirma der Crypto AG wartet auf Bescheid für Ausfuhrbewilligungen publiziert hatten. Nachdem der Bundesrat Mitte Juni einen negativen Bescheid verschickt hat, haben die Eigentümer den Stecker gezogen und eine Massenentlassung angekündigt.
Die Eigentümer, das schwedische Ehepaar Andreas und Emma Linde, das vor zwei Jahren einen Teil der früheren Crypto AG gekauft hat, teilte Ende Woche seinen Angestellten mit, dass 83 der 85 Arbeitsplätze in der Schweiz abgebaut werden. Gemäss den Eigentümern war der Schritt unvermeidlich, da die Behörden aller Bemühungen zum Trotz, die notwendigen Bewilligungen nicht erteilten.
Damit habe der Bundesrat mit dem Entscheid vom 19. Juni dem Unternehmen den Todesstoss versetzt. Damals entschied die Landesregierung zweierlei: Zum einen ermächtigte sie die Bundesanwaltschaft, im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre eine Strafuntersuchung zu führen. Zum anderen beschloss der Bundesrat, der Crypto International AG vorderhand keine Ausfuhrbewilligungen zu erteilen. Damit wurde dem jungen Unternehmen jegliche Chance verwehrt, Umsatz zu generieren. Und dies, obwohl die Firma gemäss eigenen Aussagen über volle Auftragsbücher im Volumen von mehreren Dutzend Millionen Franken verfügt. Die bestellten Geräte und Applikationen stehen anscheinend in den Lagerhallen bereit für die Exportabwicklung, dürfen aber nicht ausgeliefert werden. Viele Bestellungen stammen aus Ländern der EU, auch nach der weltweiten Medienberichterstattung vom vergangenen Februar hat die Nachfrage nicht nachgelassen. Damit endet wohl ein unrühmliches Kapitel in der Schweizer Geschichte rund um die Crypto AG.
Wenn Sie das Thema der Ausfuhrbewilligungen im Rahmen der Compliance interessiert, empfehlen wir Ihnen einen Besuch des Seminars & Webinars Exportkontrolle. Oder fragen Sie uns direkt nach im Rahmen unserer Zollberatung.